Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.4 Negativer Zuständigkeitskonflikt mehrerer FG (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 12 Haben sich mehrere FG, von denen eines für den Rechtsstreit zuständig ist, rechtskräftig (z. B. durch Beschluss nach § 70 Abs. 1 FGO i. V. m. § 17a Abs. 1 GVG oder durch Zwischenurteil nach § 97 FGO) für unzuständig erklärt (sog. negativer Kompetenzkonflikt), kann gem. § 39 Abs. 1 Nr. 4 FGO eine Entscheidung des BFH über das zuständige FG herbeigeführt werden. Eine An...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.3 Anknüpfung an Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Verwaltungshoheit durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden

Rz. 15 Allerdings wird durch §§ 33 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 2 FGO nicht für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten der Finanzrechtsweg eröffnet, sondern nur für solche Abgaben, die einerseits der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und andererseits durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] verwaltet werden. Rz. 16 Im H...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.3 Positiver Zuständigkeitskonflikt mehrerer FG (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 9 Haben sich mehrere FG rechtskräftig für zuständig erklärt (sog. positiver Kompetenzkonflikt), kann eine Entscheidung des BFH über das zuständige FG (auch ein solches, das sich bisher gar nicht selbst für zuständig erklärt hat) herbeigeführt werden. Dies setzt denklogisch eine mehrfache Rechtshängigkeit derselben Sache (identische Streitgegenstände) voraus, wobei sich d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2 Bindungswirkung und Ausschluss einer Rechtswegverweisung

Rz. 11 Ein rechtskräftiger Verweisungsbeschluss des FG ist für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen wird, gem. § 17a Abs. 2 S. 3 GVG hinsichtlich des Rechtswegs bindend (sog. aufdrängende Wirkung der Verweisung). D. h. aber auch, dass ein rechtskräftiger Verweisungsbeschluss eines anderen Gerichts durch den dieses Gericht nach § 17a Abs. 2 S. 1 GVG den Rechtsstreit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1.1 Verweisung bei Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts

Rz. 1 Im Rahmen der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG wird der Anspruch auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG gewährleistet. Der gesetzliche Richter ist das durch Gesetz nach abstrakten Kriterien vorausbestimmte, für diesen Rechtsstreit zuständige Gericht. Die Zuständigkeit eines Gerichts der Finanzgerichtsbarkeit bestimmt sich über die Eröffnung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.4 Rechtsmittel gegen Verweisungsentscheidungen

Rz. 20 Zwar steht gegen Verweisungsbeschlüsse nach § 17a Abs. 2 und 3 GVG gem. § 17a Abs. 4 S. 3 GVG grundsätzlich die sofortige Beschwerde nach den Vorschriften der jeweils anzuwendenden Verfahrensordnung zu. Die nach § 17a Abs. 4 S. 3 GVG gegebene sofortige Beschwerde ist in der Finanzgerichtsbarkeit die Beschwerde nach § 128 Abs. 1 FGO an den BFH.[1] Rz. 21 Die Beschwerde ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift im Überblick: § 224 AO regelt in den Abs. 1 und 2 die Modalitäten von Zahlungen an die Finanzbehörden, nämlich in welcher Weise (Zahlungsweg), wo (Zahlungsort) und an wen (Empfangsperson) diese Zahlungen zu leisten sind (s. dazu Rz. 2ff.). Abs. 2 regelt zudem – abhängig vom jeweils gewählten Zahlungsweg, wann Zahlungen als geleistet gelten (Zahlungszeitp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2 Aufhebung oder Änderung bei Steuerfestsetzung durch sachlich unzuständige Behörde (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 44 Ein Steuerbescheid, der andere Abgaben als Zölle und Verbrauchsteuern betrifft, kann auch geändert oder aufgehoben werden, soweit er von einer sachlich unzuständigen Behörde erlassen worden ist. Die Änderungsmöglichkeit besteht nur bei sachlicher Unzuständigkeit der Behörde; zur sachlichen Zuständigkeit § 16 AO sowie § 17 FVG. Die sachliche Zuständigkeit bestimmt, übe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 49 § 172 Abs. 1 Nr. 2d AO lässt andere gesetzliche Möglichkeiten der Änderung oder Aufhebung von Steuerbescheiden sowie von den Steuerbescheiden gleichgestellten Bescheiden[1] unberührt; kraft ausdrücklicher Vorschrift sind die §§ 130, 131 AO auf Steuerbescheide jedoch nicht anwendbar.[2] Diese Vorschriften können auch nicht auf die Einspruchsentscheidung angewandt werde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Geltungsbereich

Rz. 5 Die Tatbestände des § 174 Abs. 1-5 AO erfassen Steuerbescheide. Nach dieser Vorschrift können Steuerbescheide also geändert und, in den Tatbeständen des § 174 Abs. 3-5 AO, auch erstmals erlassen werden. Soweit es um den erstmaligen Erlass von Steuerbescheiden geht, ist § 174 AO systematisch nicht richtig eingeordnet. Es handelt sich insoweit nicht um Fragen der Bestand...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1 Tatbestand

Rz. 8 Steuerbescheide über Verbrauchsteuern werden i. d. R., ebenso wie Zollbescheide, ohne eingehende Prüfung in einem Veranlagungsverfahren summarisch erlassen; es besteht daher ein erhöhtes Bedürfnis für nachträgliche Korrekturen sowohl zugunsten wie zuungunsten des Stpfl.[1]; das Bedürfnis nach Schutz durch die Bestandskraft tritt demgegenüber zurück. § 172 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.5 Rechtsentwicklung

Rz. 7m § 172 AO wurde durch die AO 1977 eingeführt.[1] Danach wurde die Vorschrift folgendermaßen geändert: Durch Gesetz v. 19.12.1985[2] wurde Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a der Vorschrift neu gefasst. Durch Gesetz v. 24.6.1994[3] erfolgte eine Anpassung an die Formulierung "Einspruch" an Stelle von "Rechtsbehelf". Durch Gesetz v. 22.12.1999[4] wurde Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a neu gef...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Aufhebung oder Änderung von Besitz- und Verkehrsteuerbescheiden

Rz. 17a § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO enthält Änderungstatbestände für "andere" Steuern. "Andere" Steuern sind nach der durch Gesetz v. 20.12.2001[1] eingeführten Ergänzung nicht Einfuhr- und Ausfuhrabgaben i. S. d. Art. 5 Nr. 20, 21 ZK (im Wesentlichen: Zölle) und nicht Verbrauchsteuern. Für die Aufhebung oder Änderung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben gelten die Vorschriften de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Sachlicher Anwendungsbereich: Steuerbescheide und gleichgestellte Verwaltungsakte

Rz. 12 Anwendbar ist § 176 AO auf alle Steuerbescheide sowie diejenigen Verwaltungsakte, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Zur Anwendung bei den einzelnen Änderungstatbeständen Rz. 18ff. Da Steueranmeldungen die Wirkung von Steuerbescheiden haben, greift § 176 AO auch bei der Änderung der in einer Steueranmeldung bestehenden Steuerfestsetzung ein.[2] Hat nach eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Nach seinem Wortlaut ist § 173 AO anwendbar auf Steuerbescheide. Damit sind alle Steuerbescheide sowie Bescheide, die wie Steuerbescheide behandelt werden, erfasst. Zum Begriff der Steuerbescheide und der gleichbehandelten Bescheide vgl. Frotscher, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 155 AO Rz. 13ff. Daher können auch Freistellungsbescheide nach § 173 AO geändert werden.[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Tatbestand

Rz. 18 Hinsichtlich anderer Abgaben als Zölle und Verbrauchsteuern können Bescheide nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO aufgehoben und geändert werden, wenn und soweit der Stpfl. zustimmt oder seinem Antrag der Sache nach entsprochen wird. Erfasst werden alle Steuerbescheide sowie Verwaltungsakte, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Aufhebung oder Änderung des Verwaltu...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 18.1.4 Effizienzvorteil des Konzerns bei Marktpreisen?

Wenn unternehmensintern alle Bedingungen identisch mit einem Anbieter am Markt wären, dann würden die Kosten identisch sein. Natürlich wird das nicht der Fall sein: Maschinenausstattung, Auslastung, Personalqualifikation, Gehaltssituation, Prozesse usw. unterscheiden sich. Aus solchen strukturellen Unterschieden resultieren Kostenpositionen, die der Center-Leiter nicht immer...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4 Analyse von Praxisfällen aus VP-, Zoll- und Umsatzsteuersicht

Nachfolgend werden einige Praxisfälle zunächst graphisch dargestellt und dann aus Sicht der Ertragsteuer/VP, der Umsatzsteuer und des Zollrechts kommentiert. 14.3.4.1 Vertriebsstruktur Limited Risk Distributor ("LRD") Die folgende Darstellung zeigt den Rechnungs- und Warenfluss zwischen einem Strategieträger/Produzenten/Headquarter ("HQ"), einer funktions- und risikoschwachen ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3 VP, Umsatzsteuer und Zoll

Autoren: Jörg Hanken, Nicole Looks, Jochen Meyer-Burow 14.3.1 Hintergrund und aktuelle BEPS-Entwicklungen Verrechnungspreise, Zoll und Umsatzsteuern sind in unterschiedlichen Rechtsgebieten geregelt, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Faktisch bewerten sie jedoch alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Unternehmen. Im Unterschied zu Verrechnungspreisen, die lediglich ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.1 Hintergrund und aktuelle BEPS-Entwicklungen

Verrechnungspreise, Zoll und Umsatzsteuern sind in unterschiedlichen Rechtsgebieten geregelt, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Faktisch bewerten sie jedoch alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Unternehmen. Im Unterschied zu Verrechnungspreisen, die lediglich Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen zum Gegenstand haben, ist der Regelungskreis von Zöllen u...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.5 Zusammenfassung

Die Gestaltung der Verrechnungspreise für konzerninterne Drittlands-Lieferungen und -Leistungen hat neben ertragsteuerlichen Aspekten auch bedeutsame umsatzsteuerliche sowie zollrechtliche Konsequenzen. Bestehende und künftige Liefer- und Leistungsbeziehungen innerhalb des Konzerns sollten daher nicht nur im Hinblick auf angemessene Gewinne der beteiligten Konzerngesellschaf...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.2 Vertriebsstruktur Agent

Die folgende Darstellung zeigt den Rechnungs- und Warenfluss zwischen einem Strategieträger/Produzenten/Headquarter ("HQ"), einem funktions- und risikoschwachen Agenten und einem deutschen Kunden ("BMG" = Bemessungsgrundlage). Abb. 165: Vertriebsstruktur Agent 14.3.4.2.1 Ertragsteuerliche/VP-Aspekte Agent vertreibt im fremden Namen und auf fremde Rechnung von HQ Beurteilung des ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.3 Zusammenfassung der VP-Methoden

Abbildung 100 fasst die international gebräuchlichen VP-Methoden zusammen[369]: Abb. 100: VP-Methoden Die nachfolgende Tabelle stellt alle o. g. VP-Methoden gegenüber und unterzieht sie einem Vergleich anhand von praxisrelevanten Fragestellungen aus Steuer- und auch aus Controllingsicht[370], wobei hier eine Liefertransaktion unterstellt wird (für eine genauere Analyse vgl. Te...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.1 Vertriebsstruktur Limited Risk Distributor ("LRD")

Die folgende Darstellung zeigt den Rechnungs- und Warenfluss zwischen einem Strategieträger/Produzenten/Headquarter ("HQ"), einer funktions- und risikoschwachen Vertriebsgesellschaft ("LRD") und einem deutschen Kunden ("BMG" = Bemessungsgrundlage). Abb. 164: Vertriebsstruktur Limited Risk Distributor ("LRD") 14.3.4.1.1 Ertragsteuerliche/VP-Aspekte LRD vertreibt die Waren im eig...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.1.2 Umsatzsteuerliche Aspekte

Die Beteiligten (HQ und LRD) sollten sich über die Verzollungsverantwortung einigen, da diese einen maßgebenden Einfluss auf die umsatzsteuerliche Behandlung des Vorgangs in Deutschland hat. Übernimmt HQ die Verzollung in Deutschland, erbringt HQ eine im Inland steuerbare und steuerpflichtige Lieferung und muss sich in diesem Fall für umsatzsteuerliche Zwecke in Deutschland r...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.2.2 Umsatzsteuerliche Aspekte

HQ erbringt im Anschluss an den Import der Ware (nach Lagerung) eine im Inland steuerbare und steuerpflichtige Lieferung an den Kunden und muss sich für umsatzsteuerliche Zwecke in Deutschland registrieren lassen. HQ hat Verfügungsmacht zum Zeitpunkt der Einfuhr und ist daher zum Vorsteuerabzug aus der EUSt berechtigt. Die Bemessungsgrundlage für die EUSt bestimmt sich nach de...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.1.3 Zollrechtliche Aspekte

Zollanmelder im Sinne des Zollrechts kann HQ oder LRD sein (vgl. umsatzsteuerliche Aspekte). Grundsätzlich kann nur Zollanmelder sein, wer im Zollgebiet der EU ansässig ist (Ausnahme: in der Schweiz ansässige Unternehmen, die über grenznahe Zollstellen – z. B. Basel – importieren). Zollwertermittlung: Handelt es sich bei den Warenlieferungen zwischen HQ und LRD um Kaufgeschäf...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.1.1 Ertragsteuerliche/VP-Aspekte

LRD vertreibt die Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Beurteilung des Funktions- und Risikoprofils der Beteiligten, hier: HQ = Strategieträger, LRD = Routinevertriebsgesellschaft/LRD Wahl der geeigneten Verrechnungspreismethode, hier: z. B. Wiederverkaufspreismethode oder TNMM Angemessenheit der Vergütung für LRD bestimmen: oft Erstellung einer Benchmarking-Studie Aus...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.2.1 Ertragsteuerliche/VP-Aspekte

Agent vertreibt im fremden Namen und auf fremde Rechnung von HQ Beurteilung des Funktions- und Risikoprofils der Beteiligten, hier: HQ = Strategieträger, Agent = Routineunternehmen Wahl der geeigneten Verrechnungspreismethode, hier: z. B. umsatzabhängige Provision Angemessenheit der Vergütung für Agent bestimmen: oft Erstellung einer Benchmarking-Studie Ausgestaltung des konzern...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.2.3 Zollrechtliche Aspekte

Da kein Kaufgeschäft zwischen HQ und Agenten vorliegt, ist HQ rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer zum Zeitpunkt des Imports. Er hat für die Verzollung zu sorgen und muss hierfür mangels Ansässigkeit in der EU einen in der EU ansässigen indirekten Zollvertreter bestellen. Mangels Vorliegens eines Kaufgeschäftes zum Zeitpunkt des Imports kann der Zollwert nicht nach der...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.3 Jahresendanpassungen gegenüber Drittland

Die folgende Darstellung zeigt den Rechnungs- und Warenfluss zwischen einem Strategieträger/Produzenten/Headquarter ("HQ") und einer deutschen Vertriebsgesellschaft. Abb. 167: Jahresendanpassungen gegenüber Drittland Ertragsteuerliche/VP-Aspekte HQ = Strategieträger, Vertriebsgesellschaft = Routineunternehmen Verrechnungspreismethode: TNMM Laut Benchmarking-Studie ergibt sich ein...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14 Ausgewählte Sonderthemen

In diesem Kapitel werden die wesentlichen steuerlichen Aspekte in Bezug auf Betriebsstätten, Funktionsverlagerungen sowie Umsatzsteuer und Zoll dargestellt.[714] 14.1 Betriebsstätten Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Die Besteuerung von Betriebsstätten ist äußerst komplex, insbesondere in der Bau- und Maschinen-/Anlagenbauindustrie sowie im Banken- und Versicherungsbereich. E...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.2.2 Nettomargenmethode

Die geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode wird auch als "Transactional Net Margin Method (TNMM)" bezeichnet.[357] Die TNMM weist Parallelen zu der Kostenaufschlags- und der Wiederverkaufspreismethode auf. Man vergleicht die Nettomarge (z. B. Nettoumsatzrendite, ROS, EBIT-Marge) des konzerninternen Lieferanten/Dienstleisters mit der von unabhängigen Lieferanten/Dienstlei...mehr

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Vorwort zur 4. Auflage

Bei dieser 4. Auflage haben wir uns darauf konzentriert, die zwischen August 2020 und Dezember 2022 veröffentlichten praxisrelevanten Verrechnungspreisregelungen einzuarbeiten. Dies betrifft im Wesentlichen folgende Publikationen, die wir in einigen Kapiteln kompakt beschrieben haben: Verwaltungsgrundsätze 2020: Teil B, kompakt in Kapitel 5.1.11 und in vielen anderen Kapiteln...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.3 Grundlagen Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ("USt") ist keine "Personensteuer", d. h., sie knüpft nicht an die persönlichen Verhältnisse und individuelle Leistungsfähigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit der beteiligten Personen an. Es handelt sich stattdessen um eine "Sach- oder Objektsteuer" bzw. eine "allgemeine Verbrauchsteuer", die den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen besteuert. Der Umsatzsteuer ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.11 Neue BMF-Schreiben 2020 und 2021

Autoren: Jörg Hanken, Ron Dorward Am 3. Dezember 2020[1] und am 14. Juli 2021[2] veröffentlichte die deutsche Finanzverwaltung zwei neue BMF-Schreiben, mit denen sie ihre Interpretation der Gesetzesänderungen (z. B. § 1 AStG) darlegt und mit denen sie einige "alte" BMF-Schreiben ersetzt hat. Einzelne Passagen stellen Verschärfungen dar. Auch wenn die BMF-Schreiben für Gericht...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5 Einführung

Autor: Jörg Hanken Im Teil A dieses Buchs ist bereits erläutert worden, welche Bedeutung VP aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht haben und welche Zielkonflikte resultieren können. Um sich diese bewusst zu machen, um praxistaugliche Lösungen zu entwickeln, die zur Reduzierung von VP-Risiken und zur Etablierung von effizienten Prozessen führen, ist der sog. VP-Zy...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2 Übersicht über BEPS-Berichte und deren Einschätzung

Noch nie in ihrer Geschichte hat die OECD in einem so kurzen Zeitraum zwischen Februar 2013 und Oktober 2015 so viele praxisrelevante Themen so intensiv bearbeitet und es geschafft, am 5. Oktober 2015 zu jedem der 15 Aktionspunkte finale Berichte zu veröffentlichen. Nach eigenen Angaben[105] hat die OECD insgesamt 23 Diskussionsentwürfe vorgestellt und mehr als 12.000 Seiten...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.1.2 Wiederverkaufspreismethode

Die Wiederverkaufspreismethode wird auch als sogenannte "Resale Price Method (RPM)", "Resale Price Minus Method (R-)" oder "Marktpreis-Minus-Methode" bezeichnet.[344] Die Wiederverkaufspreismethode geht von dem Preis aus, zu dem ein Produkt, das von einem verbundenen Unternehmen erworben worden ist, an ein unabhängiges Unternehmen weiterveräußert wird. Dieser Preis (der Wiede...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.2 Grundlagen Zollrecht, Zollwerte

In ca. 90 % der Importe in die EU bemisst sich der Zollwert nach der sogenannten Transaktionswertmethode. Die Grundlage für den Transaktionswert bildet der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis für die Ware (Kaufpreis), korrigiert um mögliche Hinzurechnungs- oder Abzugsbeträge (z. B. Transport- und Versicherungskosten, Lizenzgebühren, Beistellungen). Ziel ist die Bewer...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.5 Indirekte Umlagenabrechnung

Das folgende Schaubild zeigt unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung[420] sowie die Abgrenzung zu "Pools": Abb. 105: Unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung und Abgrenzung zu "Pools" Umlagen sind in der steuerlichen, aber auch in der Controllingwelt umstritten, weil die Verrechnungen zwar relativ wenig administrativen Aufwand verursachen, aber d...mehr

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Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 22.2.2 Modell 1: 1-Preis-System, VP gem. CO, LE-EBIT-Steuerung

Kurzbeschreibung: Die VP werden aus Controllingsicht gebildet und gebucht (›Legal Books‹). Das heißt, die VP-Bildung erfolgt z. B. auf Basis der C+-Methode und der Standardgrenzkosten. Die Incentivierung und Performance-Messung erfolgt anhand des EBIT der lokalen Routinevertriebsgesellschaft. Vgl. Teil D, Kapitel 21 für ausführliche Erläuterungen zu Konflikten bei der Vertrie...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.7.10 Fazit

Die Vorstellung der Arbeitsweise und des Funktionsspektrums des Optravis TP Managment Tools in den vorangegangenen Kapiteln hat gezeigt, dass diese Softwarelösung ideal für das operative Verrechnungspreismanagement von Warenströmen in multinationalen Konzernen geeignet ist. Die Software ist nach der individuellen Anpassung auf die jeweils spezifische Datenverfügbarkeit und S...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.1 Entwicklung der VP-Aufbau- und der VP-Ablauf-Organisation

Eine erfolgreiche Implementierung der VP-Strategie und der VP-Richtlinie setzt u. a. voraus, dass eine geschulte und motivierte Organisation geschaffen wird, die die Umsetzung konzernweit vorantreibt. Dabei sollte jedes der folgenden drei Kernelemente gesondert betrachtet und in der Organisation verankert sein: Regeldefinition Operative Durchführung Überwachung und Steuerung Wei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Aufzeichnungspflichten für Zwecke der Lohnsteuer

Tz. 38 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Werden von Vereinen Arbeitnehmer beschäftigt, hat der Verein als Arbeitgeber am Ort der Betriebsstätte (s. § 41 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. m. § 41 Abs. 2 EStG, Anhang 10) für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen. In das Lohnkonto sind die nach § 39e Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 3 EStG (Anhang 10) abgerufenen elekt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Aufzeichnungspflichten für geringfügig Beschäftigte (Minijobs) und kurzfristig Beschäftigte

Tz. 63 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Regelungen der Beitragsverfahrensordnung (BVV) über die Führung von Lohnunterlagen gelten uneingeschränkt auch für geringfügig Beschäftigte. Tz. 64 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der Arbeitgeber hat bei geringfügig Beschäftigten die für die Versicherungsfreiheit maßgebenden Angaben in den Lohnunterlagen aufzuzeichnen und Nachweise, aus denen ...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.5.2 In welcher Detailtiefe sind Informationen für das Margenmonitoring und die GuV-Segmentierung notwendig bzw. empfehlenswert?

Gemäß der OECD-Richtlinien und der deutschen Gesetzgebung ist grundsätzlich jede Transaktion gesondert zu dokumentieren.[55] Transaktionen dürfen gruppiert werden, wenn die Funktions- und Risikoprofile der Transaktionen vergleichbar sind[56]. Teilweise fordern Betriebsprüfer eine Profitabilitätsanalyse auf Geschäftsbereichs- oder Produktgruppen- oder Produktebene an. Ob es hie...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.5.1 Warum ist ›Margenmonitoring‹ so wichtig?

Mit ›Margenmonitoring‹ ist die regelmäßige unterjährige Überwachung der Ist- und vor allem der Forecast-Margen der Konzerngesellschaften gemeint. Selbst die schlauesten VP-Richtlinien, VP-Konzepte bzw. Margenaussteuerungskonzepte werden nicht zu der angestrebten Zielerreichung/Ergebnisallokation führen, wenn es an einer funktionierenden operativen Umsetzung und einem verlässl...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.5.3 Anwendungsfälle aus der Praxis

D&A kann grundsätzlich im gesamten VP-Zyklus von der Strategie bis zur VP-Verteidigung zur Anwendung kommen.[33] Die wesentlichen Anwendungsfelder/Use Cases sehen wir in den folgenden Bereichen: VP-Strategie & VP-Modellierung VP-Setzung & VP-Monitoring VP-Forecasting VP-Dokumentation & VP-Verteidigung Im Folgenden wollen wir zu diesen Bereichen praktische Anwendungsbeispiele vor...mehr

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Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 23 Gesamtfazit: Harmonisierbarkeit von Verrechnungspreisen und Ausblick

Zusammenfassend kann nach Ansicht der Autoren folgendes Fazit gezogen werden: Als übergeordneter Grundsatz sollte stets gelten, dass bei einer Optimierung bzw. Veränderung von Wertschöpfungsketten sowohl betriebswirtschaftliche als auch steuerliche Effekte (z. B. Verrechnungspreise, Umsatzsteuer, Zoll) berücksichtigt werden sollten. Die betriebswirtschaftliche Zielsetzung ist...mehr