Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

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Anhang / § 25 Ausfertigung des Führerscheins

(1) 1Der Führerschein wird nach Muster 1 der Anlage 8 ausgefertigt. 2Er darf nur ausgestellt werden, wenn der Antragstellermehr

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Anhang / Anlage 8a (zu § 22 Absatz 4 Satz 7)

Muster des Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis (VNF) Vorbemerkungen Farbe: rosa Format: DIN A5 Umfang: 1 Blatt, einseitiger Druck Trägermaterial: Sicherheitspapier in einer Stärke von 90 g/m2 ohne optische Aufheller In das Trägermaterial sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale eingearbeitet:mehr

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Anhang / § 24 Verlängerung von Fahrerlaubnissen

(1) 1Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird auf Antrag des Inhabers jeweils um die in § 23 Absatz 1 Satz 2 angegebenen Zeiträume verlängert, wennmehr

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Anhang / § 25b Ausstellung des Internationalen Führerscheins

(1) Internationale Führerscheine müssen nach den Anlagen 8c und 8d in deutscher Sprache mit lateinischen Druck- oder Schriftzeichen ausgestellt werden. (2) Beim Internationalen Führerschein nach Artikel 7 und Anlage E des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl. 1930 II S. 1233) ergeben sich die entsprechenden Fahrerlaubnisklassen und dere...mehr

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Anhang / § 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel

(1) 1Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dassmehr

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Anhang / § 26 Dienstfahrerlaubnis

(1) 1Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei (§ 73 Absatz 4) erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen (Dienstfahrerlaubnisse). 2Bei Erteilung der Dienstfahrerlaubnis darf auf die Vorlage des Führungszeugnisses nach § 11 Absatz 1 Satz 5 verzichtet werden. 3Über die Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr wird ein...mehr

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Anhang / Anlage 1 (zu § 5 Absatz 2)

Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h nach § 5 Absatz 2 durch Fahrlehrer Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung müssen eine theoretische und praktische Ausbildung durchlaufen.mehr

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Anhang / § 43 Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach § 31a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes

(1) 1Die nach Landesrecht zuständige Behörde hat die Durchführung der Fahreignungsseminare auf die Einhaltung von folgenden Kriterien zu prüfen:mehr

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Anhang / II. Fahrerlaubnisse nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (Erteilungsdatum vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013)

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Anhang / Muster

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung) von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten od...mehr

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Anhang / § 75 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässigmehr

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Anhang / § 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen

(1) 1Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa (§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) oder ein Kraftfahrzeug, das den Bestimmungen des § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b entspricht, führt, muss in einer Prüfung nachgewiesen haben, dass ermehr

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Anhang / § 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland

(1) 1Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. 2Dies wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder – bei fehlenden beruflichen Bindungen – wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, da...mehr

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Anhang / II. Vor dem 1. Juni 1982 ausgestellte Führerscheine

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Anhang / a) vor dem 1. Januar 1999 erteilt

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Anhang / Muster

Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung) von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten ode...mehr

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Anhang / § 6a Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96

(1) 1Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. 2Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugete...mehr

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Anhang / IV. Vor dem 1. Juni 1982 ausgestellte Fahrerlaubnisscheine

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Anhang / § 37 Teilnahmebescheinigung

(1) 1Über die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 35 oder § 36 ist vom Seminarleiter eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde auszustellen. 2Die Bescheinigung muss enthalten. 3S...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / VII. Beschwerde

Rz. 46 Gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts über die Aussetzung der Vollziehung und über einstweilige Anordnungen kann im Wege der Beschwerde (§§ 146 ff. VwGO) vorgegangen werden. Rz. 47 Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde ist gemäß § 147 VwGO binnen zwei Wochen beim Verwaltungsgericht unter Bezeichnung des Beschlusses zu beantragen, und ebenfalls sind gemäß § 146 Abs...mehr

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Anhang / Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5)

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Anhang / § 51 Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes

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Anhang / Anlage 16 (zu § 42 Absatz 2)

Rahmenlehrplan für die Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars Modul 1 1. Baustein "Seminarüberblick"mehr

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Anhang / § 17 Praktische Prüfung

(1) 1In der praktischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs, gegebenenfalls mit Anhänger, im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse und über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt sowie zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist. 2Bewerber um eine Fahrerlaubnis de...mehr

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Anhang / § 59 Speicherung von Daten im Fahreignungsregister

(1) Im Fahreignungsregister sind im Rahmen von § 28 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes folgende Daten zu speichern:mehr

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Anhang / § 76 Übergangsrecht

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:mehr

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Anhang / § 61 Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes

(1) Zur Übermittlung nach § 30a Absatz 1 und 3 des Straßenverkehrsgesetzes durch Abruf im automatisierten Verfahren dürfen folgende Daten bereitgehalten werden:mehr

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Anhang / § 42 Fahreignungsseminar

(1) 1Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. 2Die Teilmaßnahmen sind durch gegenseitige Information der jeweiligen Seminarleiter aufeinander abzustimmen. (2) 1Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme zielt auf die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenkognition, di...mehr

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Anhang / § 22 Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle

(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde oder Stelle und die Fahrerlaubnisbehörde können durch Einholung von Auskünften aus dem Melderegister die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Bewerber mitgeteilten Daten überprüfen. (2) 1Die Fahrerlaubnisbehörde hat zu ermitteln, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen und er bereits im...mehr

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Anhang / § 11 Eignung

(1) 1Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. 2Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. 3Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheb...mehr

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Anhang / Anlage 8d (zu § 25b Absatz 3)

Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 Vorbemerkungenmehr

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§ 4 Ehe / a) Vereinbarungen über güterrechtliche Verhältnisse und Versorgungsausgleich

Rz. 376 Gemäß § 1408 BGB können Ehegatten nach Eingehung der Ehe ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag regeln oder/und Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich in demselben zu treffen. Da mit der Eheschließung automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft eintritt, soweit keine andere Vereinbarung vorliegt, ist unter einer Regelung über güter...mehr

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Anhang / § 10 Mindestalter

(1) 1Das für die Erteilung einer Fahrerlaubnis maßgebliche Mindestalter bestimmt sich nach der folgenden Tabelle:mehr

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Anhang / I. Schlüsselzahlen der Europäischen Union

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§ 12 Die richtige Verteidig... / V. Einschaltung Privater

Rz. 86 Derzeit wird diskutiert, in welcher Weise private Dienstleister polizeiliche Aufgaben übernehmen dürfen und inwieweit diese Erhebungen verwendet werden dürfen. Dies betrifft zum einen die Verwendung von Dashcam-Aufzeichnungen, zum anderen die jüngst entschiedenen Messungen durch Private. Auf dem Verkehrsgerichtstag 2016 hat sich eine Arbeitsgruppe[86] intensiv mit dies...mehr

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Anhang / § 71 Verkehrspsychologische Beratung

(1) Für die Durchführung der verkehrspsychologischen Beratung nach § 2a Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes gelten die Personen im Sinne dieser Vorschrift als amtlich anerkannt, die eine Bestätigung nach Absatz 2 der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. besitzen. (2) Die Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutsc...mehr

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Anhang / § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

(1) 1Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 1. Informationserhebungsrecht

Rz. 45 Insofern ist festzustellen, dass in der Praxis das Informationserhebungsrecht als Ausfluss des Fair-trial-Prinzips de facto gegen Beibringungslast steht. So führt Cierniak aktuell aus: "Besonderheiten, die im Einzelfall Zweifel an der Korrektheit der Messung aufkommen lassen, können und müssen vom Betroffenen bzw. seinem Verteidiger vorgebracht werden, wenn das Gerich...mehr

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Anhang / § 29 Ausländische Fahrerlaubnisse

(1) 1Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben.2Für die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, L und T gilt § 6 Absatz 3 entsprechend. 3Begründet der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem ander...mehr

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Anhang / Anlage 15a (zu § 71b) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Geeignetheit von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen

1) Der Antrag nach § 71b ist von einer zur Vertretung des Trägers der unabhängigen Stelle berechtigten Person zu unterzeichnen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 2. Die Einstufung der Tatbestände im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Anlage 12 zur FeV)

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Anhang / § 52 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes

(1) Zur Übermittlung aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister dürfen durch Abruf im automatisierten Verfahrenmehr

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Anhang / § 57 Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern

Über Fahrerlaubnisinhaber sowie über Personen, denen ein Verbot erteilt wurde, ein Fahrzeug zu führen, sind im örtlichen Fahrerlaubnisregister nach § 50 des Straßenverkehrsgesetzes folgende Daten zu speichern:mehr

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Anhang / § 68 Stellen für die Schulung in Erster Hilfe

(1) 1Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, bedürfen der amtlichen Anerkennung durch die für das Fahrerlaubniswesen oder das Gesundheitswesen zuständige oberste Landesbehörde oder durch die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle. 2Einer Anerkennung nach Satz 1 bedarf es nicht für Stellen, die ein Unfallversi...mehr

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§ 21 Ausblick / 1. Cannabismedikation aus fachlicher Sicht

Rz. 27 Einen in den letzten Jahren an Bedeutung zunehmenden Grenzfall in der Begutachtung stellt die Cannabismedikation dar. Hierbei befindet sich der Konsum als Medikament im Spannungsfeld zwischen (ärztlich verordneter und durch Krankheit notwendiger) regelmäßiger Einnahme und Fahreignung. In den Begutachtungsleitlinien[20] steht hierzu: Zitat Wer Betäubungsmittel im Sinne d...mehr

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Anhang / Anlage 7a (zu § 6a Absatz 3 und 4)

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Anhang / § 36 Besondere Aufbauseminare nach § 2b Absatz 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes

(1) Inhaber von Fahrerlaubnissen auf Probe, die wegen Zuwiderhandlungen nach § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes an einem Aufbauseminar teilzunehmen haben, sind, auch wenn sie noch andere Verkehrszuwiderhandlungen begangen haben, einem besonderen Aufbauseminar zuzuweisen. (2) Ist die Fah...mehr

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Anhang / I. Allgemeiner Führerschein

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Anhang / II. Nationale Schlüsselzahlen

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Anhang / § 71a Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten

(1) 1Die Eignung von psychologischen Testverfahren und -geräten, die Träger von Begutachtungsstellen für die Feststellung der Fahreignung sowie Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zur Erstellung von Gutachten nach Anlage 5 einsetzen, muss von Trägern unabhängiger Stellen bestätigt werden. 2Die Träger unabhängiger Ste...mehr