Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 740 gilt für jede Vollstreckungsart inkl der Wegnahmevollstreckung nach § 883 (aA Zö/Seibel § 740 Rz 2: stets Titel gegen den Gewahrsamsinhaber erforderlich) sowie des Arrests und der einstweiligen Verfügung nach §§ 928 ff, 936 (St/J/Münzberg § 740 Rz 3). Die Regelung gilt ferner für alle Titeltypen der ZPO (§ 704 I, §§ 795, 794). Sie kommt nur bei der Vollstreckung i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Haustiere.

Rn 28 Befinden sich auf dem Grundstück bzw in der Wohnung Haustiere, so sind auch diese wie bewegliche Sachen (§ 90a BGB) entspr Abs 2–5 vom GV zu entfernen (BGH NJW 12, 2889). Die Tiere sind entweder dem Schuldner zu übergeben oder in Form der anderweitigen Verwahrung nach Abs 3 S 1 in einem Tierheim unterzubringen. Dem Schuldner kann nicht nach § 888 die Pflicht auferlegt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einwendungen Dritter.

Rn 18 Auch dritte Personen sind bisweilen von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen (s Rn 8). Wie der Vollstreckungschuldner können sie Einwendungen, soweit sie sich gegen die Durchführung der Zwangsvollstreckung richten, mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 geltend machen. Die Drittwiderspruchsklage nach §§ 771 f gibt dem Dritten die Möglichkeit, die weitere Vollstreckun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung.

Rn 13 Die prozessuale Selbstständigkeit der im Wege der Stufenklage geltend gemachten Ansprüche bedingt, dass über jeden in der vorgegebenen Reihenfolge im Wege der abgesonderten Antragstellung durch Teil- oder Schlussurt zu befinden ist, weil das frühere Teilurt für die spätere Entscheidung vorgreiflich ist (BGHZ 10, 385). Eine einheitliche Entscheidung über die mehreren in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 43 Brüssel Ia-VO(1) Soll eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung vollstreckt werden, so wird die gemäß Artikel 53 ausgestellte Bescheinigung dem Schuldner vor der ersten Vollstreckungsmaßnahme zugestellt. Der Bescheinigung wird die Entscheidung beigefügt, sofern sie dem Schuldner noch nicht zugestellt wurde. (2) Hat der Schuldner seinen Wohnsitz in ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Privilegierte Forderungen.

Rn 44 Der Kreis der privilegierten Forderungen ist danach zu bestimmen, welche Rechtsfolgen im materiellen Schadensrecht an die begangene unerlaubte Handlung geknüpft werden. Der Gläubiger muss seine Forderung gerade aus dem Recht der unerlaubten Handlungen herleiten können (BGH ZInsO 11, 1608 Rz 7, 13, zu § 302 Nr 1 InsO). Mit dieser Festlegung kann eine einheitliche Reichw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Europäische Zahlungsbefehle, sonstige europäische Rechtsakte.

Rn 61 § 794 I Nr 6 wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung v 30.10.08, im Wesentlichen in Kraft getreten am 12.12.08 (BGBl I 08, 2122), eingefügt. Danach findet die Zwangsvollstreckung nach den allgemeinen Vollstreckungsvorschriften der ZPO auch aus für vollstreckbar erklärten Europäischen Zahlungsbefehlen statt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Materieller.

Rn 2 Um die Rückgabe der Sicherheit zu erreichen, muss grds ein Attest über die Rechtskraft des für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils nach § 706 I beigebracht werden. Wird die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts mit Verkündung rechtskräftig (s § 705 Rz 2), genügt deren Vorlage. Die Rückgabe der Sicherheit kommt nur Betracht, wenn das Verfahren durch Urt abgeschloss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vertretung durch einen Anwalt.

Rn 3 Bei einer Vertretung durch einen Anwalt findet in allen Verfahren sowohl im Anwaltsprozess als auch im Parteiprozess eine Prüfung der Vollmacht – auch der Untervollmacht (BGH NJW-RR 92, 933 [BGH 24.02.1992 - II ZR 89/91]) – nur auf Rüge statt. Dies gilt auch für Verfahren oder Verfahrensabschnitte, für die kein Anwaltszwang gilt (Zwangsvollstreckung, Kostenfestsetzung, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Duldungsklagen.

Rn 90 § 3. ReS: Maßgeblich ist das Interesse des Rechtsmittelklägers, die Handlung nicht dulden zu müssen (BGH GE 21, 570; MDR 10, 765). Bei Duldung einer Begutachtung richtet sie sich nach dem Verlust des Bekl, zB Verdienstausfall (BGH FamRZ 1999, 647). Elektrizität/Gas: Interesse des Anbieters an Sperre eines Anschlusses und Zugang zum Strom-/Gaszähler (Köln JurBüro 19, 13...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Insolvenzgläubiger.

Rn 10 Stehen die ermittelten Kosten in einem Missverhältnis zu dem auf einen Insolvenzgläubiger im Falle des Obsiegens entfallenden Betrag, ist keine Zumutbarkeit gegeben. Zu berücksichtigen ist weiterhin, ob die Forderung auch im Fall des Obsiegens im Wege der Zwangsvollstreckung zu realisieren sein wird. Im Insolvenzverfahren ist zu ermitteln, welche Gläubiger für die Kost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Antrag wegen Unterhaltsforderungen.

Rn 12 Bei der privilegierten Zwangsvollstreckung gem § 850d wegen Unterhaltsforderungen trägt § 2 S 1 Nr 1 ZVFV mit dem Formular nach Anlage 3 den besonderen Anforderungen Rechnung. Dies gilt insb hinsichtlich der Bestimmung des Vorrechtsbereichs, in den der Gläubiger vorrangig vollstrecken darf. Erforderlich bleibt ein Antrag auf privilegierte Pfändung, den das Formular sel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 43 AVAG – Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren.

Gesetzestext (1) Auf das Verfahren über die Rechtsbeschwerde sind neben den in § 17 Absatz 2 Satz 2 aufgeführten Vorschriften auch die §§ 40 und 42 sinngemäß anzuwenden. (2) Hat der Bundesgerichtshof eine Anordnung nach Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 Nummer 1 erlassen, so ist in Abweichung von § 17 Absatz 3 Satz 3 ein Zusatz aufzunehmen, dass die Zwangsvollstreckung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Erscheint nach dem Vorbringen des Antragstellers das vereinfachte Verfahren zulässig, verfügt das Gericht die Zustellung des Antrags oder einer Mitteilung über seinen Inhalt an den Antragsgegner. Zugleich weist es ihn darauf hin,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inkasso (Abs 2 Nr 4).

Rn 6 Zur Vertretung berechtigt sind nur die nach § 10 I Nr 1 RDG registrierten natürlichen oder juristischen Personen, die Inkassodienstleistungen nach § 2 II RDG erbringen sowie Kreditleistungsinstitute (§ 2 II Kreditzweitmarktgesetz), die über eine Erlaubnis nach § 10 I Kreditzweitmarktgesetz verfügen. Die Befugnis gilt nicht für Handlungen in einem streitigen Verfahren un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Protokollierungspflicht des § 762 trägt einerseits dem Unterrichtungsinteresse der an der Vollstreckung beteiligten Personen Rechnung und andererseits der Beweissicherung sowie allgemein der Kontrolle des Vollstreckungsverfahrens durch den GV (Mager DGVZ 89, 182). Mithilfe des Protokolls lassen sich die erforderlichen Nachweise im Rechtsbehelfsverfahren leicht durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Ausnahmen beim Vollzug einer einstweiligen Verfügung (Abs 5).

Rn 13 Beim Vollzug einer einstweiligen Verfügung bedarf es der Ankündigung der Zwangsvollstreckung und der Einhaltung einer Wartefrist nicht, das widerspräche dem Eilcharakter. Die sonstigen Regelungen, insb über den erweiterten Pfändungsschutz gelten auch hier. Abs 5 ist auf den Vollzug eines dinglichen Arrestes nicht entsprechend anwendbar (Schuschke/Walker/Kessen/Thole Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Die Norm ordnet die zentralisierte Verwaltung des zu hinterlegenden Vermögensverzeichnisses (§§ 802c, 802f VI) an. Geregelt wird auch die Einsichtnahme in das Vermögensverzeichnis sowie die Löschung von Eintragungen. Hintergrund der Regelung ist das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (s § 802a Rn 1). Die Absätze 3 und 4 sind dabei schon seit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wartefrist.

Rn 9 Nach der Anzeige ist eine Wartefrist von vier Wochen gegeben, die ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anzeige berechnet wird. Deshalb regelt Abs 1 S 2 die gesonderte Verpflichtung der Behörde, den Empfang der Anzeige nachzuweisen. Der Nachweis der Anzeige kann aber auch auf andere Art und Weise erfolgen. Muss auch eine Anzeige an den Minister für Finanzen erfolgen, so begi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sequestration.

Rn 6 Hierunter ist die Sicherstellung, Verwahrung und Verwaltung einer Sache (BGHZ 146, 17, 20 = NJW 01, 434; 172, 98 Rz 11 = NJW-RR 08, 487; Kobl MDR 81, 855; München MDR 84, 62), einer Forderung oder Vermögensmasse zu verstehen. Auch ein Handelsgeschäft oder ein gewerbliches Unternehmen kann der Sequestration unterliegen (LG Göttingen MDR 58, 246 [OLG München 01.08.1957 - ...mehr

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FoVo 04/2024, Der Antrag au... / 2. Die Vollmachten

(Entbehrliche) Vollmacht und Geldempfangsvollmacht Der Antrag nach Anlage 4 ZVFV unterscheidet im zweiten Teil des Anlagenverzeichnisses sodann zwischen der Vollmacht und der Geldempfangsvollmacht. Unter Vollmacht i.S.d. Anlage 1 ZVFV ist dabei die Verfahrensvollmacht als Prozessvollmacht nach § 81 ZPO zu verstehen. Hinweis Der Begriff der Vollmacht in § 753a ZPO greift über d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 892 soll die Vollstreckung sicherstellen und dient der Rechtssicherheit: Da dem Gläubiger nur eingeschränkt Selbsthilfe nach § 229 BGB erlaubt ist, gewährt § 892 staatliche Hilfe für den Fall, dass sich der Schuldner einer Vollstreckung widersetzt. Die Norm erfasst und ergänzt somit die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung vertretbarer Handlungen nach § 887 und zur Erzwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschlüsse.

Rn 5 Grundlage können ebenso Beschlüsse sein, die eine Kostenentscheidung enthalten, etwa solche nach §§ 91a I, 269 IV, 522 II. Im Falle der Klagerücknahme bedarf es eines (konstitutiven) Beschlusses nach § 269 IV; in § 269 III 2 kann keine gesetzliche Kostengrundentscheidung gesehen werden (Saarbr NJW-RR 18, 1468 [OLG Saarbrücken 29.03.2018 - 9 W 3/18] Rz 7). In Familienstr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Systematik.

Rn 2 §§ 166–190 regeln den gesetzlichen Regelfall der Zustellung vAw (s Abs 2). Diese Vorschriften gelten auch für die Zustellung auf Betreiben einer Partei, soweit in den §§ 191–195 nicht etwas anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. Ist eine Zustellung vAw vorgesehen, so ist eine Zustellung im Parteibetrieb unheilbar unwirksam (BGH MDR 10, 885 [BGH 19.05.2010 - IV ZR 14/0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formeller.

Rn 4 Die Vollstreckung in das Gesamtgut setzt voraus, dass zumindest gegen den Ehegatten, der das Erwerbsgeschäft betreibt, ein Leistungstitel erstritten wurde, in dem die Haftung des Gesamtguts nicht ausgewiesen sein muss (Musielak/Voit/Lackmann § 741 Rz 5). Ein Duldungstitel ist nach hM nicht ausreichend (s § 740 Rn 3). Zu Beginn der Zwangsvollstreckung muss das Erwerbsges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 18 Zuständig für die Einstellung ist das Vollstreckungsorgan; die Einstellung erfolgt vAw (RGZ 128, 81, 84); Anträge des Schuldners oder des Dritten sind nicht erforderlich. Allerdings sind die Vollstreckungsorgane nicht gehalten, vAw zu ermitteln; üblicherweise werden daher Schuldner oder betroffener Dritter den Vollstreckungsorganen die Voraussetzungen für die Einstellu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soweit in den vorstehenden Unterabschnitten nichts Abweichendes bestimmt ist, sind auf die Vollstreckung die Vorschriften der Ziv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen und Rechtsbehelfe bei fehlerhafter oder ungenügender Bezeichnung.

Rn 10 Grds hat eine fehlerhafte oder ungenügende Bezeichnung von Gläubiger und Schuldner im Titel die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung zur Folge. Das muss jedoch gerügt werden, weil die Vollstreckungsmaßnahme nicht nichtig ist, sondern nur anfechtbar (BGHZ 30, 173, 175). Soweit eine Berichtigung nach § 319 nicht möglich ist (Musielak/Voit/Lackmann § 750 Rz 14), und auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausnahmen.

Rn 50 Der Anspruch darf nicht auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtet sein oder den Bestand eines Mietverhältnisses über Wohnraum betreffen. Dies entspricht der Regelung beim Anwaltsvergleich, § 796a II, sowie, beschränkt auf Mietverhältnisse über Wohnraum im Inland, derjenigen bei Schiedsvereinbarungen, § 1030 II. Rn 51 Ansprüche auf Abgabe einer Willenserklärung können ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 850b dient mehrstufigen Regelungszwecken. Bezüge iSd § 850b I sind kein Arbeitseinkommen, weil sie nicht auf einer Verwertung der Arbeitskraft beruhen. Sie werden aber als Renten oder rentenähnliche Bezüge wie Arbeitseinkommen behandelt, weil sie dem Lebensunterhalt des Schuldners zu dienen bestimmt sind (BGH NJW-RR 05, 869, 870 [BGH 05.04.2005 - VII ZB 15/05]). Abs 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pfändung.

Rn 3 Die Pfändung ist die staatliche Beschlagnahme eines Gegenstandes, durch die dieser zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers der Verfügungsmacht des Schuldners entzogen wird. Durch die Pfändung tritt Verstrickung ein (s § 804 Rn 1) und der Gläubiger erwirbt ein Pfändungspfandrecht (§ 804 I, vgl § 804 Rn 4 ff). Die Pfändung beweglicher Sachen erfolgt, indem der GV sie i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung der Zwangsversteigerung.

Rn 6 Wird das Grundstück nach der Pfändung der ungetrennten Früchte infolge der Anordnung der Zwangsversteigerung beschlagnahmt, werden davon nach § 21 ZVG auch die Früchte erfasst, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch mit dem Grund und Boden verbunden oder Zubehör des Grundstücks sind. Der Gläubiger muss sein Recht aus der Pfändung dann nach § 37 Nr 4 ZVG geltend machen; die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Befugnisse des Gerichtsvollziehers (Abs 3).

Rn 7 Ist für die Vollstreckung einer Entscheidung der Gerichtsvollzieher funktional zuständig, werden seine Befugnisse im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch Abs 3 genauer bestimmt. Der neue § 757a ZPO, der in Abs 3 S 1 in Bezug genommen wird, erweitert die Möglichkeiten von Gerichtsvollziehern, bereits im Vorfeld ihrer Tätigkeit polizeiliche Hilfe und Auskünfte zu erlangen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zustellung.

Rn 10 Gem § 800 II bedarf es bei der Zwangsvollstreckung gegen einen späteren Eigentümer, der im GB eingetragen ist, nicht der sonst nach § 750 II erforderlichen Zustellung der den Erwerb des Eigentums nachweisenden öffentlichen oder öffentlich-beglaubigten Urkunde. Die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung gegen den späteren Eigentümer bleibt erforderlich; die Eintrag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Durchsuchungsbeschluss.

Rn 11 Der Richter darf eine Durchsuchung nur anordnen, wenn er sich aufgrund eigenverantwortlicher Prüfung überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (s Rn 5). Seine Anordnung hat die Grundlage der konkreten Maßnahme zu schaffen und muss daher Rahmen, die inhaltlichen und zeitlichen Grenzen und das Ziel der Durchsuchung definieren (BVerfG NJW 97, 2165 [BVerfG 27.05...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Die Parteien.

Rn 1 Die Parteieigenschaft ist ein Schlüsselbegriff des Prozessrechts; sie hat Bedeutung für Gerichtsstand, Prozesskostenhilfe, Rechtshängigkeit, Zustellung, Richterausschluss und -ablehnung, Verfahrensunterbrechung, Beweisverfahren, Rechtskraft und Zwangsvollstreckung (vgl BGH WM 21, 2340 Rz 22). Die Partei ist Trägerin des Prozessrechtsverhältnisses und kann darum weder di...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Vorläufiges Insolvenzverfahren: Bestellung eines sog. "starken" vorläufigen Insolvenzverwalters

Rz. 146 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.2: Bestellung eines sog. "starken" vorläufigen Insolvenzverwalters Amtsgericht _________________________ Beschluss In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _________________________ vertreten durch _________________________, wird heute, am _________________________, um ________________________...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Vor Annahme der Erbschaft ist der Passivprozess gegen den (vorläufigen) Erben in Bezug auf Nachlassverbindlichkeiten mangels Klagbarkeit des Anspruchs unzulässig (§ 1958 BGB, dazu PWW/Zimmer § 1958 BGB Rz 1; St/J/Althammer Rz 1; ThoPu/Reichold Rz 1). Der Anspruch darf nur gegen Nachlasspfleger geltend gemacht werden; die Vollstreckung erfolgt in den Nachlass, § 778. Nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Unpfändbare Gegenstände.

Rn 11 Gemäß Abs 3 ist die Zwangsvollstreckung in Sachen unpfändbar, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben unentbehrlich sind oder deren Veräußerung ein öffentliches Interesse entgegensteht. Der Pfändungsschutz ergänzt § 811, die Vorschrift ist daneben anwendbar. Sachen sind körperliche Gegenstände nach § 808. Auch Geld ist eine Sache (Zö/Seibel Rz 6), dagegen gibt es k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sache.

Rn 21 Für alle Fallgestaltungen der Norm muss eine Tätigkeit eines Richters in Ausübung seines Amtes mit einer ›Sache‹ vorliegen. ›Sache‹ bedeutet einen einzelnen, bestimmten prozessrechtlichen Gegenstand. Damit sind nicht nur die streitigen Verfahren ieS einschl des Mahn- und Aufgebotsverfahrens sowie die Zwangsvollstreckung gemeint, sondern auch Tätigkeiten im selbstständi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vereinigung von Grundstücken.

Rn 4 Ausnahmen bestehen dann, wenn einzeln belastete Grundstücke im Wege der Grundstücksvereinigung und Bestandteilszuschreibung (§ 890 BGB) vereinigt werden (BGH NJW 00, 1000). Grundsätzlich erstrecken sich nach Bestandteilszuschreibung Grundpfandrechte, die an der zugeschriebenen Fläche lasten, nicht kraft Gesetzes auch auf das Hauptgrundstück (§§ 1131, 890 BGB). Aus diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellungsalternativen.

Rn 7 Eine Zustellung ist gem § 765 Nr 1 Hs 2 dann nicht erforderlich, wenn der GV die Zwangsvollstreckung bereits nach § 756 I begonnen hatte und der Beweis hierfür durch das Protokoll des GV geführt wird. Das Protokoll muss die Angaben zum Vorliegen des Annahmeverzuges oder aber der Bewirkung der Gegenleistung enthalten. Hatte der Gläubiger dem GV für die Sachpfändung seine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Das Gesetz gibt dem Gläubiger in § 756 die Möglichkeit, die Gegenleistung durch den GV anbieten zu lassen und die Voraussetzungen für den Vollstreckungsbeginn aus der Zug um Zug Verurteilung zu schaffen. Das hat zur Folge, dass der Gläubiger die GV-Kosten grds als notwendige Kosten der ZV vom Schuldner erstattet verlangen kann (BGH NJW 14, 2508 mAnm Hansens ZfS, 14, 466...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Vorschrift gewährt dem Schuldner, der zur Räumung seiner Wohnung verurteilt wurde, dadurch vollstreckungsrechtlichen Schutz, dass sie dem Gericht die Befugnis einräumt, ihm eine angemessene, jedoch nicht über ein Jahr hinausgehende Räumungsfrist zu gewähren. § 721 liegt daher die ratio zugrunde, dass der Verlust des Wohnraums für den Schuldner von lebenswichtiger (›...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltsgebühren.

Rn 40 Gem § 18 I Nr 14 RVG stellt jede Verurteilung zu einem Ordnungsgeld eine besondere Angelegenheit dar (Hamm AGS 16, 296, Rz 19), so dass für jeden Festsetzungsantrag des RA eine 0,3-Verfahrensgebühr anfällt (Nr 3309 VV RVG). Entsprechendes gilt gem § 18 I Nr 15 RVG für den Antrag auf Bestellung einer Sicherheit nach Abs 3. Im Gegensatz hierzu stellt der Antrag auf Andro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 3 § 349 II gewährt dem Vorsitzenden für bestimmte prozessuale (Zwischen-)Entscheidungen eine Alleinentscheidungsbefugnis. Hintergrund dieser Kompetenzzuweisung ist die gesetzgeberische Überlegung, dass diese rechtlich zu beurteilenden (Zwischen-)Entscheidungen gerade keine besondere Sachkunde tatsächlicher Art durch die Handelsrichter voraussetzen und diese Entscheidungen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Auf sonstige Weise.

Rn 24 Abs 2 S 2 stellt es dem GV frei, ob er die Pfändung durch Anlegung von Siegeln oder auf sonstige Weise ersichtlich macht; beide Möglichkeiten stehen also gleichwertig nebeneinander (RGZ 126, 346, 347; MüKoZPO/Gruber Rz 34; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 17). § 82 I 7 GVGA weist den GV jedoch an, das Dienstsiegel oder den Dienststempel zur Kennzeichnung gepfändeter Gegens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Parlamentarier Zeuge 382 ZPO 1 Partei 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes 50 ZPO 2 Parteiänderung 50 ZPO 5 Parteibegriff 50 ZPO 2 Parteiberichtigung 50 ZPO 5 politische 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes 116 ZPO 2; 727 ZPO 14 Unterbrechung 244 ZPO 3 Partei kraft Amtes (Tod) Unterbrechung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und der §§ 781 bis 785 sind auf die nach § 1489 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eintretende beschränkte Haftung, die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und der §§ 781, 785 sind auf die nach den §§ 1480, 1504, 1629a, 2187 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eintretende beschränkte Haftung entsprechend anzuwenden. (2) Bei der Zwangsvollstreckung aus Urte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Umfang.

Rn 6 Die Vollmacht ermächtigt zu allen Verfahrenshandlungen einschließlich der Wiederaufnahme (§ 48), Gehörsrüge (§ 44), Zwangsvollstreckung, Bestellung eines Vertreters, Abschluss eines Vergleichs oder Rücknahme des Antrags. Der Umfang der Vollmacht kann entspr § 83 ZPO für Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis beschränkt werden. Rn 7 Nach § 84 S 1 ZPO können mehrere Bevollm...mehr