Corona erhöht Akzeptanz digitaler Gesundheitsanwendungen
Seit Beginn der Pandemie nutzen mehr Patienten und Ärzte digitale Lösungen etwa bei chronsichen Erkrankungen, wie eine Studie der Arbeitsgemeinschaft Junge Rheumatologen (AGJR) und des Bundesverbands der Patientenorganisation Deutsche Rheuma-Liga belegt. Vor allem die Video-Sprechstunde kommt auf beiden Seiten gut an. Die Vorteile: sie kann ortsunabhängig und zeitlich flexibel stattfinden. Die Patienten müssen sich dabei keinem Ansteckungsrisiko aussetzen und der Arzt kann sich z. B. über den Verlauf der Krankheit informieren.
Patienten und Ärzte sind am Einsatz von DiGAs interessiert
Bei der Befragung ging es darum, welche digitalen Anwendungen genutzt und wo die Vor- und Nachteile gesehen werden. Grundsätzlich konnte festgestellt werden, dass sowohl die Patienten als auch die Ärzte am Einsatz von DiGAs als Ergänzung der konventionellen ärztlichen Angebote interessiert sind.
Das sagen die Patienten
An der Befragung nahmen 299 Patienten teil.
- 74 % empfinden DiGAs beim Management ihrer rheumatischen Erkrankung als hilfreich.
- Mehr als 58 % sagten, dass es zu wenig Informationen über nützliche und verfügbare DiGAs gibt.
- 42 % der Patienten beklagten mangelnde Benutzerfreundlichkeit.
- Weniger als 1 % sagten, dass digitale Anwendungen sich negativ auf das Verhältnis zwischen ihnen und dem Arzt auswirken würden.
Das sagen die Ärzte
129 Rheumatologen beantworteten die Fragebögen.
- 76 % empfinden DiGAs zur Betreuung ihrer Patienten als hilfreich.
- Rund 42 % gaben an, dass es zu wenig Informationen über nützliche und verfügbare DiGAs gibt.
- Über 23 % vermissen einen Beweis für die Nützlichkeit von DiGAs.
- Mehr als 8 % schätzen DiGAs als negativ für das Verhältnis zwischen ihnen und dem Patient ein.
Gesetze und Verordnungen sorgen für einen sicheren Einsatz von DiGAs
Knapp 20% aller Ärzte in Deutschland bieten inzwischen digitale Kommunikation in der medizinischen Versorgung an, wie z. B. eine Video-Sprechstunde. Eine deutliche Zunahme fand während der Corona-Pandemie im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes sowie durch die Kontakt- und Mobilitätsbeschränkungen statt.
Sonderregelungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung haben die Entwicklung unterstützt. Beim Einsatz von DiGAs wird anhand von gesetzlichen Vorgaben und Regelungen auf die Sicherheit bei der medizinischen Behandlung ebenso wert gelegt wie auf den sicheren Umgang mit den personenbezogenen Daten der Patienten durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
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