Nachtschichtuntauglichkeit: Wenn ein Mitarbeiter nicht mehr nachts arbeiten darf
Dipl.- Psych. Corinna Jaeger vom Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa), erklärt was Nachtschichtuntauglichkeit bedeutet und was dazu beiträgt, dass Mitarbeiter trotz Nachtschicht gesund und leistungsfähig bleiben.
Nachtschichtuntauglichkeit durch Diabetes oder Bluthochdruck?
Keine Nachtschicht darf z. B. derjenige machen, der an Diabetes oder Bluthochdruck erkrankt ist und bei dem sich die Krankheit durch eine gesunde Lebensweise und Medikamente nicht einstellen lässt. Ob ein Mitarbeiter nachtschichtuntauglich ist, muss ein Arbeitsmediziner beurteilen und feststellen. Denn nicht jeder Diabetiker ist davon betroffen.
Nachtdienstuntauglichkeit bezieht sich auf die Zeit von 23.00 bis 06:00 Uhr
Wer nachtdienstuntauglich ist, ist nicht zugleich arbeitsunfähig. Eine Nachtdienstuntauglichkeit bezieht sich nur auf den gesetzlichen Nachtzeitraum von 23.00 bis 06:00 Uhr. Während dieser Zeit darf der Mitarbeiter nicht eingesetzt werden.
Nachtschichtuntauglichkeit muss kein Dauerzustand sein
Es ist durchaus möglich, dass sich durch eine Behandlung oder veränderte Lebensweise der Zustand wieder verändert. Ob dies der Fall ist, muss ebenfalls medizinisch geklärt und bestätigt werden.
Schichtpläne sollten nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltet werden
Damit Nachtschicht über mehrere Jahre und auch von älteren Beschäftigten durchgeführt werden kann, sollten Schichtpläne nach wissenschaftlichen Erkenntnissen alternsgerecht gestaltet werden. Dies bedeutet u. a.
- max. 3 Nachtschichten hintereinander,
- nach der Nachtschichtphase mindestens 24 besser 48 Stunden Freizeit sowie
- Freizeitausgleich für Mehrbelastung bzw. Mehrarbeit.
Selbstverantwortung der Mitarbeiter ist ebenfalls wichtig
Auch die Mitarbeiter müssen Verantwortung übernehmen – und zwar für sich. Dazu gehört vor allem ein gesunder Lebensstil mit gesunder Ernährung, ausreichend Schlaf, Erholung sowie Bewegung.
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