Neue TRGS 509 und TRGS 510 überarbeitet
Die TRGS 509 wurde im November veröffentlicht. Mit der Technischen Regel 510 existierte bereits ein Standard für die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie wurde überarbeitet.
Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern
Ortsfest sind nach TRGS 509 alle Behälter, die für ein stationäres Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen genutzt werden. Hierzu gehören u. a. Tanks und Silos.
In der TRGS 509 sind u. a. Anforderungen geregelt für:
- Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
- Bauliche Anforderungen an Läger, Füll- und Entleerstellen
- Abstandsregelungen
- Notwendigkeit von Ausrüstungsteilen und Anforderungen
- Zusammenlagerung
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