Mobbing - Gesetzliche Grundlagen für die Prävention

Bei dem Begriff "Mobbing" handelt es sich nicht um einen Tatbestand im juristischen Sinn. Es ist vielmehr ein Sammelbegriff für eine Vielzahl von im Regelfall arbeitsvertragswidrigen Verhaltensweisen, die je nach Sachlage des Betroffenen gesundheitliche, wirtschaftliche und rechtliche Auswirkungen haben können.

In Deutschland gibt es kein Mobbing-Schutzgesetz wie in Frankreich oder Schweden. Schutz- und Handlungsmöglichkeiten ergeben sich aber aus bestehenden Vorschriften.


Arbeitsschutzgesetz

In Deutschland gibt es kein Mobbing-Schutzgesetz wie in Frankreich oder Schweden. Schutz- und Handlungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz. Danach stehen Arbeitgeber in der Pflicht, ihre Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu schützen und auf eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu achten. Das beinhaltet auch den Schutz vor psychischen Belastungen.

 

Betriebsverfassungsgesetz

Das Grundgesetz bietet weitere rechtliche Grundlagen: Laut Artikel 1 ist die Würde des Menschen unantastbar. Artikel 2 beinhaltet die freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Beide Artikel sind im Betriebsverfassungsgesetz umgesetzt. Dort sind die Grundsätze festgelegt, wie Betriebsanghörige zu behandeln sind. So ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter zu schützen. Er hat folglich dafür zu sorgen, dass in seinem Betrieb nicht gemobbt wird.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Seit 2006 gilt außerdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Auch hier findet sich der Begriff Mobbing nicht wörtlich. Allerdings definiert das AGG, dass eine Belästigung dann eine Benachteiligung ist, "wenn die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird". Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um vor Benachteiligungen zu schützen.

Entscheidungen

In den vergangenen Jahren wurden durch Gerichtsurteile die Rechte gemobbter Arbeitnehmer gestärkt und die Pflichten der Arbeitgeber verschärft. Psychische Erkrankungen durch Mobbing werden allerdings bislang nicht als Berufskrankheit anerkannt.