Geschäftstelefonate mit dem Handy in der Öffentlichkeit vermeiden
"Statt an belebten Orten umso lauter und deutlicher in das Handy zu sprechen, empfiehlt es sich, an einen ruhigeren Platz zu wechseln und die Stimme zu senken", sagt Karriere-Coach Carolin Lüdemann aus Flein. "Viele Menschen benehmen sich beim Telefonieren in der Öffentlichkeit, als ob sie allein wären." Aber Gespräche in der Öffentlichkeit seien alles andere als anonym.
Mindestmaß an Diskretion bei Geschäftstelefonaten mit dem Handy
Gerade die Namen bekannter Unternehmen lassen umstehende Personen unwillkürlich hellhörig werden. "Wer im Verdacht steht, unzuverlässig mit vertraulichen Informationen umzugehen, verliert bald das Vertrauen von Kunden und Vorgesetzten", warnt die Karriereberaterin. Ein Mindestmaß an Diskretion sei daher beim Handygebrauch im Zug, im Restaurant oder auf der Straße Pflicht.
Geschäftstelefonate mit dem Handy nicht in aller Öffentlichkeit
SStatt an belebten Orten umso lauter und deutlicher in das Handy zu sprechen, empfiehlt es sich, an einen ruhigeren Platz zu wechseln und die Stimme zu senken", sagt Lüdemann.
Außerdem könne man den Gesprächspartner darauf hinweisen, dass man sich in der Öffentlichkeit befindet und nicht frei reden kann. "Halten Sie das Telefonat kurz - auch, um die Geduld der Menschen in Ihrer Umgebung nicht über Gebühr zu strapazieren."
Stoßen Sie ihren Gesprächspartner nicht vor den Kopf
Eine goldene Regel werde besonders häufig verletzt: "Befinden Sie sich zum Zeitpunkt des Anrufs bereits in einem Gespräch, verdient ihr Gegenüber Ihre Aufmerksamkeit, nicht der Anrufer", sagt Lüdemann. Allenfalls die knappe Vereinbarung eines Rückrufs ist okay.
"Einen erwarteten, wichtigen Anruf darf man annehmen, wenn man sein Gegenüber vorab darüber informiert hat." Das gilt selbst während einer Besprechung, allerdings empfiehlt es sich in diesem Fall, das Handy vorher auf Vibrationsalarm zu stellen.
-
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
2.081
-
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
1.201
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
659
-
Arbeitsunfall im Homeoffice - was ist zu beachten?
651
-
Neue ASR A6 „Bildschirmarbeit“ konkretisiert Arbeitsstättenverordnung
600
-
Ist die Teilnahme an der arbeitmedizinischen Vorsorge eigentlich Arbeitszeit?
503
-
Chronisch krank und berufstätig
486
-
Reform der Gefahrstoffverordnung verabschiedet
386
-
Beschäftigungsverbot für Kinder und Jugendliche
335
-
Warum ist eine Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz sinnvoll?
330
-
Reform der Gefahrstoffverordnung verabschiedet
19.11.2024
-
PFAS-Verbot: Hintergründe und Bedeutung für die Praxis
13.11.2024
-
Mutter- und Jugendschutz im Homeoffice
12.11.2024
-
Hat der Arbeitgeber beim Homeoffice ein Zutrittsrecht zu den privaten Wohnräumen?
06.11.2024
-
Das TOP-Prinzip erklärt: Maßnahmen im Arbeitsschutz
05.11.2024
-
Welche Arbeitsschutzvorschriften gelten im Homeoffice?
28.10.2024
-
Mindestbesichtigungsquote: Bundesländer mit unterschiedlichen Fortschritten
18.10.2024
-
Warum ist eine Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz sinnvoll?
30.09.2024
-
Rechtsanspruch auf Bildschirmbrille auch im Homeoffice?
10.09.2024
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
02.09.2024