Verstöße werden teuer
In Deutschland wurden mit der " Verordnung zur Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlungen gegen EG- oder EU-Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit" die Straf- und Bußgeldvorschriften neugeordnet. Wer EG- oder EU-Verordnungen vorsätzlich oder fahrlässig zuwider handelt, muss mit drastischen Strafen rechnen. Dies können Haftstrafen von bis zu zwei Jahren sowie Geldbußen von bis zu 50.000 Euro sein.
Verstöße gegen REACH: Hohe Strafen auch bei Verwendung von verbotenen Stoffen
Mit hohen Strafen muss man beispielsweise rechnen, wenn man verbotene Stoffe in den Verkehr bringt oder verwendet (§ 5 der Zuwiderhandlungsverordnung). Bei den in der Zuwiderhandlungsverordnung beschriebenen Tatbeständen kann man schnell die Übersicht verlieren, da allein im § 6 Absatz 1 Verstöße gegen insgesamt 19 verschiedene Artikel aufgelistet sind.
REACH - Verstöße können vielfältig sein
Viele Unternehmen unterschätzen die Qualität, die ihre Registrierung haben muss. Doch die Dossiers müssen vollständig und korrekt mit firmenspezifischen Daten erstellt sein. Auch muss die Registrierung rechtzeitig erfolgen. Die Sicherheitsdatenblätter müssen rechtzeitig und vollständig vorliegen. Außerdem trägt der Unternehmer die Verantwortung in der Lieferkette. Hier muss er eindeutig und klar kommunizieren.
CLP-Verordnung - auch hier werden Verstöße sanktioniert
In der CLP-Verordnung geht es um die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen. Auch hier kommt es immer wieder zu Verstößen, was zu empfindlichen Bußgeldern führen kann.
Eine Checkliste der Anforderungen an Hersteller, Inverkehrbringer und sog. nachgeschaltete Anwender (Verwender) von chemischen Stoffen nach der REACH-Verordnung finden Sie hier.
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