Sie wissen sich im Brandfall zu helfen

Feuer ist eine ernste Gefahr. Bricht es in einem Unternehmen aus, müssen Beschäftigte in Sicherheit gebracht und die Gebäude gesichert werden. Zum Glück brennt es relativ selten. Doch gerade weil das nicht oft vorkommt, werden vorbeugenden Maßnahmen oft vernachlässigt.
Ausbildung und Aufgaben klar geregelt
Die wichtigsten Aufgaben von Brandschutzhelfern sind die Brandbekämpfung und die Sicherstellung, dass alle Beschäftigten den Brandort selbstständig verlassen können. Für diese Aufgaben werden sie ausgebildet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist seit 2014 bundesweit einheitlich geregelt.
90 Minuten für mehr Sicherheit
Die Ausbildung, die mindestens 90 Minuten dauert, vermittelt den Brandschutzhelfern folgende Themen:
- Grundzüge des Brandschutzes,
- Brandschutzorganisation im Betrieb,
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen,
- Gefahren durch Brände sowie
- Verhalten im Brandfall.
Außerdem nehmen sie an einer Löschübung teil und lernen so den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
5 % reichen meistens, doch die müssen auch anwesend sein
Laut der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden. Für eine Verwaltung bedeutet das, dass 5 % der Beschäftigten Brandschutzhelfer sein müssen. Damit allerdings immer ein Brandschutzhelfer anwesend ist, muss u. a. berücksichtigt werden, dass jeder einmal in Urlaub ist oder krank wird.
Ehrenamtliche Feuerwehrleute als Brandschutzhelfer
Tipp: Hören Sie sich in Ihrem Unternehmen um. Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr übernehmen gerne die Funktion des Brandschutzhelfers und sind durch ihre Grundausbildung bereits geschult.
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