Wie sehen die Bestandteile einer Brandschutzordnung aus?
Die Brandschutzordnung enthält Regelungen, wie sich Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebs im Brandfall verhalten sollten. Außerdem führt sie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden auf. Es gibt keine allgemeingültige Vorlage für eine Brandschutzordnung. Sie muss an die Gegebenheiten sowie die spezifischen Brandgefahren des Unternehmens bzw. des Gebäudes angepasst werden. Es gilt, besondere Auflagen aus Baugenehmigungsverfahren zu beachten und die Brandschutzordnung stets aktuell zu halten. D. h. spätestens alle zwei Jahre bzw. bei Nutzungsänderungen oder Umbauten sollte man sie aktualisieren.
DIN 14096 - Inhalte und Unterschiede der Teile A, B und C der Brandschutzordnung
Mit der DIN 14096 erhält man eine Vereinheitlichung bezüglich des Inhalts und Aufbaus einer Brandschutzordnung. Dieser Norm entsprechend gliedert sich die Brandschutzordnung in die Teile A, B und C.
Der Teil A richtet sich an alle Menschen, die in dem Gebäude sein können: zum Beispiel Mitarbeitende, Besucher, Gäste. In der Regel findet man diesen Teil der Brandschutzordnung als Aushang: ein DIN A4-Blatt in Hochformat mit einem roten Rahmen. Es regelt das Verhalten im Brandfall und stellt eine Ergänzung zum Flucht- und Rettungsplan dar. Die Handlungsanweisungen sind kurz, knapp und präzise. Es handelt sich um Mindestanforderungen, die alle Arbeitnehmer im Brandfall und in der Brandverhütung beachten müssen.
Konkret wird das geforderte Verhalten wie folgt beschrieben:
- Im Brandfall Ruhe bewahren
- Brand bei der Feuerwehr melden
- Wenn möglich, den Brand mithilfe eines Feuerlöschers löschen
- Gefährdete Personen warnen
- Alle Türen schließen
Teil B ist spezifisch. Er richtet sich insbesondere an alle intern im Unternehmen Beschäftigten, an Personen also, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten. Laut DIN 14096 sind folgende Punkte zur berücksichtigen:
- Brandverhütung
- Flucht- und Rettungswege
- Verhalten zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung
- Melde- und Löscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
- Melden eines Brandes
- Alarmvorrichtungen
- Verhaltensweisen, um sich selbst in Sicherheit zu bringen
- Löschversuche
Im Teil C geht es primär um die Brandprävention. Dieser Teil der Brandschutzordnung richtet sich gezielt an Mitarbeitende mit besonderen Brandschutzaufgaben. Zielgruppe sind also beispielsweise Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragte, auch Sicherheitsinspektoren. Hier werden die vom Gesetzgeber geforderten Maßnahmen aufgeführt, um einen Brand zu verhindern.
Im Einzelnen sollten folgende Inhalte berücksichtigt werden:
- Maßnahmen zur Brandverhütung
- Alarmierung und Meldung
- Sicherheitsmaßnahmen für alle Menschen, die sich im Gebäude aufhalten
- Maßnahmen zur Löschung eines Brandes
- Vorbereitung und Unterstützung des Feuerwehreinsatzes
- Nachsorge
Ist es Pflicht, eine Brandschutzordnung zu erstellen?
Es gibt keine bundesweite einheitliche Regelung. Die meisten Belange rund um die Brandschutzordnung beruhen auf länderrechtlichen Vorgaben. Unternehmen haben jedoch gemäß § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten. Dementsprechend müssen sie Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit und das Leben ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Schutzpflichten gibt auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vor sowie §3 der Arbeitsstättenverordnung.
Ebenfalls länderspezifisch sind die baurechtlichen Vorschriften, allen voran für Sonderbauten, also Hochhäuser, Krankenhäuser, Industriebauten. Des Weiteren existieren Vorgaben aus Bau- und Gewerbegenehmigungen. Wir haben somit einerseits die Flucht- und Rettungswegplanregelung aus dem Arbeitsschutzrecht und andererseits die Brandschutzordnung aus dem Baurecht. Beide bedingen sich.
Die Bundesländer fordern die Erstellung einer Brandschutzordnung in jedem Fall dann auch von Unternehmen, wenn deren Mitarbeiter Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Im Rahmen der Brandprävention, aber auch in punkto Menschenrettung, stellt sie also ein wichtiges Instrument dar. Unternehmer, die sie nicht erstellen, setzen sich im Brandfall dem Vorwurf aus, nicht alle Möglichkeiten der Prävention genutzt zu haben.
Wer darf die einzelnen Teile der Brandschutzordnung erstellen?
Für die Erstellung der Brandschutzordnung ist grundsätzlich der Unternehmer zuständig. Sofern die nötige Fachkompetenz nicht vorhanden ist, muss er diese Aufgabe an fachkundige Personen delegieren. Jede fachkundige Person hat die Berechtigung, eine Brandschutzordnung zu erstellen. Als fachkundige Personen gelten diejenigen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten die ihr übertragenen Prüfungen sachgerecht durchführen und mögliche Gefahren erkennen und beurteilen können, wie zum Beispiel Brandschutzbeauftragte.
Was sollte im Rahmen der Brandschutzordnung beachtet werden?
Die Brandschutzordnung sollte spätestens alle zwei Jahre aktualisiert werden. Es kann beispielsweise vorkommen, dass die verwendeten Piktogramme sich geändert haben und somit die Dokumente neu erstellt werden müssen. Dementsprechend angepasst werden müssen dann auch die Flucht- und Rettungspläne. Die verwendeten Symbole sollten einheitlich sein.