Erste Hilfe: DIN-Norm bei Verbandskästen für Kfz geändert

Die DIN-Norm für die Verbandskästen sowohl für Autos als auch Motorräder hat sich zum 1. Januar 2014 geändert. Grundlage dafür sind neueste notfallmedizinische Erkenntnisse. Deshalb sind neue Inhaltsteile hinzugekommen.

Die bisherigen Verbandskästen dürfen bis Jahresende noch verkauft und genutzt werden. Es bleibt also etwas Zeit, um sich einen neuen Verbandskasten ins Auto zu legen. Man kann aber auch den alten ergänzen, wenn das vorhandene Material noch einsatztauglich ist. Sollte allerdings bei den Erste-Hilfe-Produkten das Verfallsdatum abgelaufen sein, ist es meist kostengünstiger einen komplett neuen Verbandskasten zu kaufen.

Pflasterset, Reinigungstücher, Kinder-Verbandspäckchen

Nach der geänderten DIN 13164 für Kfz-Verbandskästen muss in Zukunft zusätzlich folgendes Material für die Erste Hilfe bereitgehalten werden:

  • ein 14-teiliges Pflasterset mit gebrauchsfertig zugeschnittenen Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbände,
  • zwei einzeln verpackte Hautreinigungstücher, um unverletzte Hautpartien reinigen zu können sowie
  • ein Verbandspäckchen in Kindergröße, denn im Straßenverkehr verunglücken auch immer wieder Kinder.

Abgelaufenes Material für Übungszwecke nutzen

Das Erste-Hilfe-Material in der Fahrzeugflotte zu kontrollieren, veraltetes Material auszutauschen oder generell neue Verbandskästen anzuschaffen, ist nun also angesagt. Mit dem abgelaufenen Material lassen sich übrigens wunderbar Schulungen durchführen. Denn beim Üben brauchen die Verbände oder Wundauflagen nicht steril zu sein.

Wer selbst kein Erste-Hilfe-Training anbieten will, kann die abgelaufenen Produkte auch Anbietern für Erste-Hilfe-Kurse zur Verfügung stellen. Der kleine Aufwand lohnt sich zumindest für die Umwelt.

Weitere Informationen zum Thema bietet Ihnen die Online-Datenbank Haufe Arbeitsschutz Office Professional.


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