Instandhaltung und Wartung sind Pflicht
Betreiber von Gewerbe- und Industriebetrieben sind durch die Landesbauordnungen, Arbeitsstättenverordnung oder Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, für funktionsfähige Brandschutzmaßnahmen zu sorgen. Kümmern sie sich nicht darum und wird deshalb bei einem Brand z. B. ein Mitarbeiter verletzt, muss der Arbeitgeber mit einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen. Außerdem kann es passieren, dass die Brandschutzversicherung die Leistungen ihres Versicherungsschutzes verweigert.
Positionspapier nennt die wichtigsten Fakten
In einem Positionspapier „Instandhaltung und Betrieb von Feuerlöschanlagen“ hat der Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. (bvfa) die wichtigsten Fakten zum Thema übersichtlich zusammengestellt. Inhalt sind u. a. die vier Schritte der Instandhaltung, Fristen und Maßnahmen sowie Nachweispflicht und Haftung.
Vier Schritte der Instandhaltung
Instandhaltung von Feuerlöschanlagen bedeutet:
- Inspektion,
- Wartung,
- Instandsetzung von defekten Anlagen,
- Verbesserungen zur Steigerung der Funktionssicherheit.
Vorschriften, die zu beachten sind
Für die Wartung und Kontrolle einer Löschanlage gelten vorrangig
- die Wartungsvorschriften des Herstellers
und ansonsten
- die Richtlinien der Sachversicherungen,
- das Bauordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes,
- die versicherungsrechtlichen Vorschriften, nach denen die Anlage errichtet wurde.
Sicherheit durch geprüften Sachverstand
Ein qualifizierter und eingewiesener Betriebsangehöriger muss die Löschanlage regelmäßig kontrollieren und ein Betriebsbuch führen. Regelmäßige Überprüfungen erfolgen zusätzlich durch unabhängige Sachverständige z. B. vom VdS, der Dekra oder dem TÜV. Instandhaltung und Wartung sollten stets von zertifizierten Firmen durchgeführt werden.
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