Buchung Reverse-Charge: Beauftragung Subunternehmer

Unter dem Thema „Buchungsfälle beim Reverse-Charge-Verfahren“ verdeutlichen wir, wie Geschäftsvorfälle richtig eingeschätzt und gebucht werden. Wie ist der Geschäftsvorfall zu beurteilen, bei dem ein deutscher Unternehmer einen inländischen Subunternehmer mit einer Werkleistung beauftragt?

Auch zwischen inländischen Unternehmern findet in den gesetzlich abschließend geregelten Fällen das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung, z. B. im Falle der Beauftragung eines Subunternehmers, der Bauleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken erbringt, durch einen Bauleistenden. Voraussetzung ist, dass der Leistungsempfänger selbst nachhaltig entsprechende Bauleistungen erbringt.

Das zuständige Finanzamt des Leistungsempfängers erstellt über die Frage der nachhaltigen Erbringung von Bauleistungen eine max. 3 Jahre gültige Bescheinigung aus. In der Praxis bedeutet dies, dass eine Abrechnung von Bauleistungen ohne Umsatzsteuer wegen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nur möglich ist, wenn der Leistungsempfänger eine Bescheinigung seines Finanzamts vorlegt.

Praxis-Beispiel: Beauftragung eines Subunternehmers für Werkleistung

Ein Bauunternehmer B (= Leistungsempfänger) beauftragt im Rahmen eines ihm erteilten Auftrags für einen Hausbau einen deutschen Dachdeckermeister D (= Leistungserbringer) als Subunternehmer. Die Rechnung vom 11.2. lautet über 50.000 EUR netto ohne Ausweis von Umsatzsteuer. Im Beispiel wird davon ausgegangen, dass der Leistungsempfänger als Bauleistender zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist, weil er eine steuerpflichtige Werklieferung im Rahmen der Herstellung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück des Kunden erbringt.

 

Eingangsrechnung des Subunternehmers – kreditorische Buchung beim Bauunternehmer B

 

7095

In Arbeit befindliche Aufträge

50.000

70000

Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen mit Erfassung in Zeile 52 bei Kz. 84 der Umsatzsteuer-Voranmeldung

50.000

1577

Anrechenbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 %

9.500

1787

Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % - mit Erfassung in Zeile 52 bei Kz. 85 der Umsatzsteuer-Voranmeldung

9.500

Buchungsvorschlag SKR 04: Rechnung des Subunternehmers - kreditorische Buchung beim Bauunternehmer B

1095

In Arbeit befindliche Aufträge

50.000

70000

Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen mit Erfassung in Zeile 52 bei Kz. 84 der Umsatzsteuer-Voranmeldung

50.000

1407

Anrechenbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 %

9.500

3837

Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % mit Erfassung in Zeile 52 bei Kz. 85 der Umsatzsteuer-Voranmeldung

9.500

 

Hinweis: Die Bauabzugssteuer wird in diesem Fall nicht berücksichtigt.

Zum Thema Reverse-Charge-Verfahren:

> Reverse-Charge-Verfahren

> Reverse-Charge-Verfahren-Buchungsfälle - Franzose leistet an deutschen Unternehmer
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