Kontopfändung durch Finanzamt
Die Überraschung war groß, der Schreck noch größer. Statt Geld auszugeben, zog der Bankautomat die EC-Karte einfach ein. Warum, das wusste der Kunde einer Freiburger Bank nicht. Am Kontostand konnte es jedenfalls nicht liegen, der war im Plus, sogar im vierstelligen Bereich, erklärte der Betroffene gegenüber Haufe-Finance.
Dem gefoppten Bankkunden waren erst einmal die Hände gebunden. Es war Wochenende und bei seiner Bank niemand zu erreichen. An Bargeld zu kommen, daran war nicht zu denken. Als am darauffolgenden Montag ein Bankmitarbeiter zu erreichen war, stellte sich nach einiger Recherche auch der Grund für die Kontensperrung heraus. Die war vom Finanzamt veranlasst worden, weil Steuern nicht bezahlt worden waren. Erst nach einigem Hin und Her wurde klar, dass es sich um eine Verwechslung gehandelt hatte. Der Kontobesitzer hatte überhaupt keine Steuerschulden.
Pfändung durch Finanzamt ist legal
Dass wegen Steuerschulden Konten gesperrt und EC-Karten eingezogen werden, ist keine Seltenheit und es ist legal. „Finanzämter haben die Möglichkeit, nach Maßgabe der Vorschriften der Abgabenordnung in Verbindung mit der Zivilprozessordnung Pfändungsmaßnahmen bei Konten des Schuldners vorzunehmen“, bestätigt der Bundesverband Deutscher Banken. Verwaltungsakte, bei denen eine Geldleistung gefordert wird, können im Verwaltungswege vollstreckt werden (§ 249 Abs. 1 Abgabenordnung).
Anders als bei einer Vollstreckung nach den Vorschriften des BGB ist dies möglich, ohne dass unabhängige Justizorgane eingeschaltet werden.
Wann pfändet das Finanzamt
- die geschuldete Leistung fällig ist,
- der Vollstreckungsschuldner durch Leistungsgebot zur Zahlung aufgefordert worden ist, was regelmäßig auf dem die Steuerschuld festsetzenden Steuerbescheid geschieht und
- seit dieser Aufforderung mindestens eine Woche verstrichen ist.
Pflichten der Bank bei Kontosperrung?
Für Betroffene wäre es natürlich sehr hilfreich, wenn sie über die bevorstehende Sperrung informiert würden. Doch diesen Anspruch gibt es nicht. „Die Bank informiert den Kontobesitzer, dass eine Pfändungsvereinbarung erlassen worden ist. Zu diesem Zeitpunkt ist das Konto jedoch bereits gesperrt“, erklärt Friedrich Preußler vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Würde der Betroffene vorab informiert, könnte er die Vollstreckung vereiteln, sprich sein Geld in Sicherheit bringen.
Was können Betroffene tun?
Grundsätzlich steht Betroffenen eine Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 Zivilprozessordnung zu. Doch das dauert. Gegen den Einzug der EC-Karte, auch wenn sie ungerechtfertigt ist, ist also kurzfristig erst einmal kein Kraut gewachsen. Und auch ansonsten ist bei einer irrtümlichen Pfändung anscheinend nicht viel zu holen. Diese Erfahrung musste ein Ehepaar aus Bayern machen. Statt des Kontos des Sohnes wurden drei EC-Karten des Ehepaares gesperrt, als diese gerade auf einem Italien-Urlaub waren. Es ging um ganze 103 Euro Steuerschulden.
Das Ehepaar musste sich von Urlaubsnachbarn Geld borgen, unzählige Telefonate führen und klapperte diverse Banken ab. Das Finanzamt bot lediglich eine Erstattung der Telefonkosten an, berichtete “Welt Online“ (12.11.2008). Schadensersatz und Schmerzensgeld für die entgangene Erholung lehnte es dagegen ab.
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Dort handelte es sich ja wohl um einen Irrtum. Nicht so viel n meinem Fall:
Um der Gefahr einer Pfändung mg durch das Finanzamt zu entgehen erteilte ich eine Einzugserlaubnis von welcher auch tatsächlich mehrfach schon Gebrauch gemacht wurde. Am Freitag bekam ich dann eine Mail von der Bank, dass mein Konto wegen Pfändung gesperrt ist. Auf Nachfrage erhielt ich einen Pfändungsbeschluss des Finanzamtes über eine Steuervorauszahlung die eigentlich per Lastschrift von genau demselben Konto abgebucht hätte werden sollen. Ein Anruf dann nach dem Wochenende bei der Pfändungsabteilung des Finanzamtes mit wörtlicher Auskunft: "Einzugsermächtigung interessiert mich überhaupt nicht! Außerdem habe ich auf diese Daten keinen Zugriff."
Wie ich dann nachvollziehen konnte haben alle Geschäftspartner und auch das Finanzamt für Verkehrssteuern Anfang 2014 das SEPA - Mandat abgefragt, bzw. sich von mir schriftlich bestätigen lassen. Mit Ausnahme des Finanzamt Cottbus. Dort pfändet man lieber! Bringt ja auch mehr Geld in die Staatskasse! Nach Auskunft der Bank hätte dennoch ein Einzug durch das FA erfolgen können, zumal ausreichend Deckung vorhanden war. Wollte man aber ganz offensichtlich nicht.
Nun stellt sich die rechtliche Frage, ob das Finanzamt verpflichtet ist, von einer Lastschrifgenehmigung Gebrauch zu machen? Oder darf es trotz Vorhandensein derselben einfach pfänden wie man gerade so drauf ist? Ich meine wenn man auch bei Nichtsteuerschulden einfach pfänden darf, warum dann auch nicht bei Steuerschuldnern die eine Lastschrifterlaubnis erteilt haben? Oder sehe ich das zu eng?