Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtline (CSRD) in das HGB wird auch dazu führen, dass viele öffentliche Unternehmen davon betroffen sind. Das IDW hat dazu noch einmal ausführlich Stellung genommen.
Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat den International Standard on Sustainability Assurance 5000 (ISSA 5000) verabschiedet. Er soll als international anwendbarer Standard zur Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen dienen.
Das BAFA hat seinen „Rechenschaftsbericht 2023 nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ vorgelegt. Darin informiert es über die im vergangenen Jahr im Kontext des LkSG erfolgten Kontroll- und Durchsetzungstätigkeiten. Dabei stellt das BAFA positive Entwicklungen fest.
Der Bundestag hat die 1. Lesung zum Regierungsentwurf (RegE) des CSRD-Umsetzungsgesetzes abgehalten und die Expertenanhörung durch den Rechtsausschuss vorgenommen. Inhaltlich dürfte es kaum Auswirkungen geben, da die CSRD kaum Mitgliedstaatenwahlrechte zulässt und bereits ein EU-Vertragsverletzungsverfahren läuft.
Die EU hat mit der Verordnung 2023/1115 zur Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung (EU Deforestation Regulation, EUDR) Vorschriften für Erzeuger und Händler von Holz-, Kautschuk-, Rinder-, Kaffee-, Kakao-, Palmöl- und Soja-Produkten erlassen, die sich als sehr herausfordernd darstellen.
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat den Abschlussbericht zum sog. Post-Implementation Review (PIR) von IFRS 15 veröffentlicht. Das IASB kommt zu dem Schluss, dass IFRS 15 wie beabsichtigt funktioniert und den Abschlussadressaten nützliche Informationen liefert.
Der IASB hat den IASB/ED/2024/7 „Equity Method of Accounting – IAS 28 Investments in Associates and Joint Ventures (revised 202x)“ veröffentlicht. Der Entwurf adressiert insbesondere Anwendungsfragen zur Equity-Methode. Mit den Vorschlägen soll eine einheitlichere Bilanzierungspraxis erreicht werden, was in der Folge zu vergleichbareren und verständlichen Informationen für die Nutzer von Abschlüssen führen soll.
Mit der europäischen Sorgfaltspflichtenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)), die bis zum 26.7.2026 in deutsches Recht umzusetzen ist, werden nun endlich auch die Staaten selber verpflichtet, unterstützende Maßnahmen für die Erfüllung der umfangreichen Pflichten für Unternehmen bereitzustellen und so die Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit zu erleichtern.
Neben der Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, verlangt die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) (EU) 2022/2464 von großen oder kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften und denen über § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften eine Berichterstattung über ihre wichtigen immateriellen Ressourcen im Lagebericht ganz unabhängig vom Nachhaltigkeitsbericht.
Zur Frage der Berücksichtigung eines Verlustes aus dem Abgang der Beteiligung an einer GmbH bei Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschussrechnung äußerte sich der BFH in einem Urteil.
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Das britische Financial Reporting Council (FRC) hat eine Überprüfung der Angaben in den ersten Jahresberichten und -abschlüssen nach der Einführung von IFRS 17 Versicherungsverträge durchgeführt. Der am 5.9.2024 hierzu veröffentlichte Bericht fasst die wichtigsten Ergebnisse dieser Überprüfung zusammen. Zuvor wurde bereits im November 2023 ein Bericht zu den Angaben in den Zwischenabschlüssen 2023 im Zusammenhang mit der Umsetzung von IFRS 17 veröffentlicht.
Die EFRAG hat die mit der Europäischen Kommission abgestimmte Fassung der XBRL-Taxonomie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS veröffentlicht. Zudem wurde in einer gesonderten Datei die darin enthaltene Berichterstattung zu Art. 8 der EU-Umwelttaxonomie veröffentlicht.
Mit Schreiben vom 30.8.2024 hat das BMF zur Frage der Beurteilung von gleichzeitigen Zahlungen eines Geschäftsführergehalts und solcher aufgrund einer Pensionszusage Stellung genommen.
Die EU hat mit dem AI Act einen umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen, der seit August gilt. Das IDW erklärt in einem aktualisierten Knowledge Paper die Auswirkungen auf Unternehmen und Wirtschaftsprüfer und gibt praktische Handlungsempfehlungen.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Dies wird verschärft durch den hohen Zeitdruck der Regulierung durch die EU unter Einbezug auch nicht offizieller Stellen, insbesondere der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) sowie der schleppenden deutschen Umsetzung. Der vorgesehene Termin zur Umsetzung am 6.7.2024 ist verstrichen, es bleibt zu hoffen, dass eine Umsetzung noch im Kalenderjahr 2024 erfolgt, zumal die Berichtspflicht für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen bereits rückwirkend zum 1.1.2024 gelten soll.
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Die Europäische Kommission hat Berichtigungen (sog. Corrigendum) zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) erlassen. Die Berichtigungen sind als Korrekturanweisungen abgebildet und umfassen vor allem Rechtschreibfehler, falsche Verweise insb. auf Absatznummern und andere offensichtliche Fehler.
Am 8.8.2024 veröffentlichte das DRSC ein Briefing Paper. Darin wird ein Kurzüberblick über die Vorschriften zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. der CSRD und des Regierungsentwurfes zur CSRD-Umsetzung gegeben und auf die Problematik eingegangen. Zudem will das DRSC ein Verständnis zum Prozess der Entwicklung der XBRL-Taxonomien, der damit verbundenen Prozessschritte und der an der Entwicklung beteiligten Akteure schaffen.
Ab dem 01.01.2025 wird die Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich verpflichtend. Mit Haufe Finance Office Platin erhalten Sie umfangreiche Informationen zum Thema, um rechtzeitig vorbereitet zu sein. Spezifische Fachinhalte, Arbeitshilfen und Online-Trainings unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
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Nachhaltigkeit wird zunehmend zum Schlüsselthema für Unternehmen jeder Größe und Branche. Viele größere Unternehmen sind – bereits ab 2024 – direkt betroffen. Ebenso sind viele weitere Unternehmen indirekt betroffen. Diese Infografik zeigt anhand eines beispielhaften Zeitplans die verschiedenen Phasen des Prozesses der Nachhaltigkeitsberichterstattung. So behalten Sie den Überblick.
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