EFRAG veröffentlicht Basis for Conclusions zum ersten Set an ESRS
Die ESRS konkretisieren die Berichtsanforderungen der Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), welche die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU neu regelt und die
- für bereits jetzt zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichteten Unternehmen für Geschäftsjahren ab 1. Januar 2024 und
- für alle konzernrechnungslegungspflichtigen Unternehmen sowie nach § 267 HGB großen Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften ab dem Geschäftsjahr 2025
verpflichtend anzuwenden sind.
Was die Basis for Conclusions beinhalten
Die ESRS-Entwürfe für die besonders relevanten ersten 12 Standards sowie eine Reihe weiterer Dokumente wurden bereits im November 2022 veröffentlicht. Jedoch fehlten bislang die Grundlagen für die Schlussfolgerungen, die sog. Basis for Conclusions, welche die Ziele und die Hintergründe jedes ESRS-Entwurfs erläutern. Konkret veranschaulichen die Grundlagen für die Schlussfolgerungen
- das Ziel und den Kontext jedes Standardentwurfs,
- den bei der Ausarbeitung befolgten Prozess,
- die Gründe für die Aufnahme einer Angabevorschrift in den Standard,
- ggf. die in Betracht gezogene Alternative,
- die Verweise auf andere Standardsetzungsinitiativen oder europäische oder andere einschlägige Vorschriften und
- ggf. die Argumente, die den Bedarf an detaillierten Leitlinien belegen.
Die Erläuterungen sind besonders wichtig vor dem Hintergrund der teilweise unklaren Formulierungen in den ESRS, auch die nicht zuletzt das DRSC oder das IDW in ihren wiederholten Stellungnahmen hingewiesen haben. Zudem helfen die Verweise auf die bereits bestehenden einschlägigen Vorschriften abzuschätzen, was sich für Anwender konkret ändert, die bereits – freiwillig oder nach § 289b HGB verpflichtend – Nachhaltigkeitsberichte auf Basis von diesen Normen erstellen und teilweise sogar prüfen lassen.
Noch befinden sich die ESRS in der finalen Abstimmung innerhalb der EU-Institutionen mit dem Ziel der finalen Veröffentlichung als delegierte Verordnung (d.h. unmittelbar verpflichtend anzuwendendes Recht innerhalb der EU) im Juni 2023.
In eigener Sache: Seminar-Tipp |
ESRS kompakt – Einstieg in die neuen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) kommt auf viele Unternehmen in Deutschland erstmals die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu. Zur Konkretisierung der geforderten umfangreichen Berichtsinhalte sind EU-Standards vorgesehen, die sog. European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie erhalten praxistaugliche Handlungsempfehlungen für einen gelingenden Einstieg in die neue Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS. Sie erhalten einen Überblick über die 12 vorliegenden Standardentwürfe, die bis Juni 2023 verabschiedet werden sollen. Sie bekommen Empfehlungen, welche Schritte zu gehen sind, wenn Sie sich jetzt neu „auf den Weg machen“. |
Schulungsmaterial zum ersten Satz an ESRS-Entwürfen veröffentlicht
Parallel wurden auch Schulungsmaterialien für die Anwendung der ESRS erstellt. Eine Reihe von Lehrvideos zum ersten Satz von ESRS-Entwürfen bietet eine Einführung in die Standardentwürfe. Für jeden Standard geben an dem Standarderstellungsprozess beteiligten Experten eine Auswahl an Einblicken jeweils in Form eines kurzen Überblicks von ca. 4-5 Min. und eine Darstellung für weitere technische Details, die über 15 Min. dauern für jeden einzelnen Standard.
Informationen bisher nur in englischer Sprache verfügbar
Die an die Europäische Kommission übermittelten ESRS des Set 1, viele weitere Informationen und die mittlerweile veröffentlichten Basis for Conclusions sind bislang nur in englischer Sprache abrufbar.
In eigener Sache: Wie treibe ich Nachhaltigkeit im Unternehmen voran?
In der News-Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" fasst Herr Prof. Dr. Müller monatlich die neusten und relevantesten Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnant für Sie zusammen. Weitere Ausgaben:
ISSB bekennt sich zur integrierten Berichterstattung
Stellungnahmen zu dem ersten Set an ESRS und der EU-Umwelt-Taxonomie
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Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
9.866
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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.9621
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Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.052
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Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
2.535
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Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
2.410
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Urlaubsrückstellung berechnen
1.976
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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.9442
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Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
1.872
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Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
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Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
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