DPR: Weniger Fehler in Bilanzen

Die Fehlerquote in Abschlüssen kapitalmarktorientierter Unternehmen ist gesunken. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht 2013 der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) vor.

Im Jahr 2013 hat die DPR 110 Prüfungen (Vorjahr: 113) abgeschlossen. Hiervon stellte der überwiegende Teil Stichprobenprüfungen dar (110). Die Anzahl der Prüfungen, die anlassbezogen oder auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) waren, betrug 12 und war somit weitaus höher als im Vorjahr (3). Dennoch lag die Quote der Fälle mit fehlerhafter Rechnungslegung mit 14% unter dem Vorjahreswert von 16%. Die normalisierte Fehlerquote, d.h. eine um Mehrfachzählungen derselben Fehler und Prüfungen mit offenkundig fehlerhafter Rechnungslegung bereinigte Quote, betrug im Jahr 2013 11% (Vorjahr: 16%).
Bei den Fällen mit fehlerhafter Rechnungslegung liegen pro Unternehmen, wie im Vorjahr, im Durchschnitt 2 bis 3 Einzelfehler vor.#

Fehler in großen wie in kleinen Unternehmen
Interessanterweise lag im Jahr 2013 die Fehlerquote mit 13% bei den größeren Unternehmen (gemessen an der Zugehörigkeit zu einem Index) auf ähnlich hohem Niveau wie bei den kleineren bzw. mittelständischen Unternehmen (die keinem Index angehören) mit 14%.
Für den Rückgang der Fehlerquote in den vergangenen Jahren werden von der DPR folgende Gründe herangeführt:
• Prüfung zahlreicher Unternehmen zum zweiten Mal,
• Größere Aufmerksamkeit beim Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss,
• Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen,
• Rückgang des Anteils kleinerer Unternehmen in der Enforcement-Grundgesamtheit,
• Verlassen des Regulierten Marktes durch einige Unternehmen sowie
• Gespräche mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Wesentliche Fehlerquelle: Bilanzierung des Anlagevermögens
Eine wesentliche Fehlerquelle in 2012 stellte die DPR im Bereich der Bilanzierung des Anlagevermögens fest. Alleine 6 Einzelfehler wurden identifiziert, wovon 4 einen fehlerhaften Ausweis von Sachanlagevermögen, Anteilen an Tochterunternehmen oder immateriellen Vermögenswerten betrafen. Des Weiteren ist - unverändert - die bilanzielle Behandlung von Unternehmenserwerben fehleranfällig. 5 Einzelfehler zur Kaufpreisallokation und zum Goodwill Impairment-Test bekräftigen dies. Aber auch die Darstellung der Kapitalflussrechnung offenbarte laut der DPR Anwendungsprobleme.
Letztendlich sind der Konzernlagebericht und der Anhang als wesentliche Fehlergruppen zu nennen, hierbei insbesondere wegen unzureichenden bzw. fehlenden Angaben zu nahestehenden Unternehmen oder Personen (3 Einzelfehler). Auch die fehlerhafte bzw. nicht ausgewogene Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des jeweiligen Unternehmens (3 Einzelfehler) ist wieder in der Auflistung zu finden.
Zur weiteren Fehlerprävention fand 2013 erneut ein Erfahrungsaustausch zwischen der DPR und den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften statt. Diese Kooperation mit dem IDW bietet eine Diskussionsplattform für alle mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die kapitalmarktorientierte Unternehmen prüfen.

Praxistipp
Der Tätigkeitsbericht 2013 offenbart keine wesentlichen Überraschungen. Aufgezeigt werden einige der wesentlichen Fehlerquellen in der Finanzberichterstattung. Die „Dauerkandidaten“ Berichterstattung im Konzernlagebericht und im Anhang sowie Goodwill Impairment Test sind somit immer noch als sehr fehleranfällig anzusehen. Unternehmen sind daher auch für diese Berichtsperiode angeraten, diese Felder mit besonderem Augenmerk zu beurteilen.


Schlagworte zum Thema:  Bilanz, Anlagevermögen, Rechnungslegung