IASB schließt die Überprüfung von IFRS 9 ‚Finanzinstrumente – Wertminderung‘ ab
Ziel des PIR war es, zu beurteilen, ob die Anwendung der Wertminderungsvorschriften zu den vom IASB bei der Entwicklung dieser Vorschriften beabsichtigten Auswirkungen geführt hat. Der IASB hat IFRS 9 in der Folge der Finanzmarktkrise eingeführt. Unter anderem sollte damit das Problem einer wahrgenommenen zu späten Erfassung von Kreditverlusten adressiert werden.
Das IASB hat den PIR im Juli 2022 begonnen. Der IASB erhielt 79 Kommentare und nahm im Rahmen des Überprüfungsprozesses an 48 Sitzungen mit Interessengruppen teil.
Erkenntnisse aus dem PIR
Der IASB kommt zu dem Schluss, dass insgesamt die Rückmeldungen und die im Rahmen des PIR durchgeführten Untersuchungen zeigen, dass die Wertminderungsanforderungen in IFRS 9 wie beabsichtigt funktionieren und den Abschlussadressaten nützliche Informationen liefern.
Im Speziellen hat der IASB konstatiert, dass:
- es keine grundlegenden Fragen zur Klarheit oder Eignung der Kernziele oder -prinzipien in den Anforderungen gibt.
- die Anforderungen im Allgemeinen einheitlich angewendet werden können. Allerdings sind in einigen Bereichen weitere Klarstellungen und Anwendungsleitlinien erforderlich, um eine einheitlichere Anwendung zu fördern.
- der Nutzen für die Abschlussadressaten aus den Informationen, die aus der Anwendung der Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 resultieren, nicht wesentlich geringer ist als erwartet. Allerdings sind gezielte Verbesserungen hinsichtlich der Angaben zum Kreditrisiko erforderlich, um deren Nützlichkeit zu erhöhen.
- die Kosten für die Anwendung der Wertminderungsvorschriften sowie deren Prüfung und Durchsetzung nicht signifikant höher als erwartet sind.
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Nächste Schritte
Als Ergebnis des PIR hat der IASB beschlossen:
- Der IASB hat zwei Fragestellungen in seine Forschungsprojekt-Pipeline aufgenommen: Zum einen will der IASB im Rahmen eines neu aufgesetzten Projektes gezielte Verbesserungen zu spezifischen Angaben zum Kreditrisiko in IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben untersuchen. Zum anderen beabsichtigt der IASB im Rahmen seines bereits bestehenden Forschungsprojekts zur Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten Fragestellungen zu untersuchen, die sich aus der Überschneidung der Wertminderungsvorschriften und der Anforderungen an die Änderung, Ausbuchung und Abschreibung von Finanzinstrumenten ergeben.
- Der IASB hat die im Rahmen des PIR identifizierten Fragestellungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Finanzgarantien mit niedriger Priorität versehen. Der IASB beabsichtigt, diese Fragestellungen bei der nächsten Agenda-Konsultation zu berücksichtigen.
- Zu den anderen im Rahmen des PIR identifizierten Fragestellungen wird der IASB keine weiteren Tätigkeiten entfalten.
IFRS - IASB publishes its review of impairment requirements relating to financial instruments
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Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
9.866
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3.9621
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3.052
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2.535
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Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
2.410
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Urlaubsrückstellung berechnen
1.976
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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.9442
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Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
1.872
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Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.829
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Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
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