Die betrieblichen Aufwendungen, die "Kosten", beziehen sich nämlich auf die gesamte produzierte Menge, die ggf. ins Lager wandert, und die verkauften Produkte. Den Kosten stehen somit nicht nur die Umsatzerlöse, sondern auch die Änderungen der Bestände gegenüber. Diese sind nach Menge und Wert zu berücksichtigen. Die Produktion von Waren und Dienstleistungen auf "Halde" wird als weiterer Erlös behandelt, Bestandsverminderungen bedeuten - neben dem Waren-/Materialeinsatz - zusätzlichen Aufwand.
Praxis-Hinweis:
Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens werden Bestandsveränderungen nicht gebucht. Im Laufe des Jahres wird nur der anteilige Aufwand berücksichtigt, der den Umsatzerlösen gegenübersteht. Dieses international übliche Verfahren konnte sich in Deutschland noch nicht durchsetzen, gewinnt aber im Rahmen der Internationalisierung der Rechnungslegung immer mehr an Bedeutung. Es soll jedoch hier nicht weiter behandelt werden.
Praxis-Tipp: Digitalisierung – Inventur mittels Scanner
Neben dem altbewährten Zählen, Messen und Wiegen ist die Bestandserfassung auch mittels Scanner möglich. Im Rahmen von digitalisierten und automatischen Buchführungsprozessen kommt dem Aufbau und der Funktionsfähigkeit eines internen Kontrollsystems (IKS) eine wichtige Rolle zu. Die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems ist Grundlage für die Ordnungsmäßigkeit der Inventur.
Bei der Scannerinventur ist zwischen einer prozessorientierten und einer prozessunabhängigen zu unterscheiden. Bei der prozessunabhängigen Scannerinventur werden mobile Scanner eingesetzt. Die mobilen Scanner nutzen die mit der Inventur beauftragten Personen zur Erfassung des Bestandes. Bei der prozessorientierten Scannerinventur sind die Scanner ein fester Erfassungspunkt, zum Beispiel am Fertigungsband. So werden alle Bestände, die einen bestimmten Punkt des Fließbandes passieren stetig erfasst.