Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag durch das Steueränderungsgesetz 2015
Die Investitionsabzugsbeträge und deren Auflösung sind dem Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenen Datensätzen elektronisch zu übermitteln (§ 7g Abs. 1 Nr. 2 EStG n.F.). § 7g verlangt nicht mehr, dass die geplanten Investitionen in ihrer Funktion bezeichnet werden.
Aber Achtung: Die Finanzverwaltung bestimmt die elektronischen Angaben
Welche Daten nach den amtlich vorgeschriebenen Datensätzen zu übermitteln sind, ergibt sich nicht unmittelbar aus der Gesetzesformulierung. Was in den amtlich vorgeschriebenen Datensätzen zu übermitteln ist, ist gesetzlich nicht definiert.
Das heißt, dass letztlich die Finanzverwaltung vorgibt, was zu übermitteln ist. Das bedeutet, dass zu den vorgeschriebenen Datensätzen, die elektronisch zu übermitteln sind, auch die Bezeichnung der geplanten Investitionen gehören können. Genaue Angaben darüber, was in den amtlich vorgeschriebenen Datensätzen anzugeben ist, liegen derzeit noch nicht vor.
Ab wann ist der Investitionsabzugsbetrag elektronisch zu beantragen?
Die elektronische Übermittlung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze ist erstmals für Investitionsabzugsbeträge anzuwenden, die für Wirtschaftsjahre gebildet werden, die nach dem 31.12.2015 enden (§ 52 Abs. 16 EStG n.F.) Stimmt das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr überein, ist die elektronische Übermittlung erstmals für den Jahresabschluss 2016 vorzunehmen.
Das Finanzamt kann zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung verzichten. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, die regelmäßig nicht in Betracht kommt, wenn der Unternehmer seine Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die Steuererklärungen elektronisch übermittelt.
Hier finden Sie mehr Fachinformationen sowie Berechnungs- und Buchungsbeispiele:
Investitionsabzugsbetrag: Voraussetzungen, Bildung und Auflösung bis 2015
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
9.866
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.9621
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.052
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
2.535
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
2.410
-
Urlaubsrückstellung berechnen
1.976
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.9442
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
1.872
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.829
-
Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
1.425
-
IASB veröffentlicht Entwurf mit gezielten Verbesserungen an IAS 37
21.11.2024
-
ESMA und BaFin veröffentlichen Prüfungsschwerpunkte für die Berichtssaison 2024
21.11.2024
-
Konsequenzen einer verspäteten Umsetzung der CSRD ins HGB
20.11.2024
-
Risikobetrachtungen und Nachhaltigkeitsberichterstattung sind ESMA Prüfungsschwerpunkte 2024
20.11.2024
-
IDW sieht auch viele öffentliche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet
19.11.2024
-
Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten – ISSA 5000 und CEAOB-Leitlinien verabschiedet
05.11.2024
-
BAFA-Bericht über die Prüfungen der Lieferkettensorgfaltspflichten
05.11.2024
-
Diskussionen um das CSRD-Umsetzungsgesetz
30.10.2024
-
EU verschiebt Erstanwendung der Entwaldungsverordnung
28.10.2024
-
IASB schließt die Überprüfung von IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ab
17.10.2024