Hinweis: Neue Rechtslage 2020
Dieses Topthema informiert über die Regelungen, die für Investitionsabzugsbeträge gelten, die für Wirtschaftsjahre gebildet werden, die vor dem 31.12.2019 enden. Hier finden Sie die Informationen zum Investitionsabzugsbetrag ab 2020, der durch das Jahressteuergesetz 2020 in vielen Punkten geändert worden ist. Die Neuregelungen sind erstmals auf Investitionsabzugsbeträge anzuwenden, die für Wirtschaftsjahre gebildet werden, die nach dem 31.12.2019 enden.
Investitionsabzugsbetrag auflösen: 4 Fälle und ihre steuerliche Auswirklung
Ein gewinnmindernder Investitionsabzugsbetrag muss später wieder aufgelöst werden. Es gibt 4 Varianten, die sich steuerlich unterschiedlich auswirken. Der Investitionsabzugsbetrag
- wird in dem Jahr aufgelöst, in dem das begünstigte Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt worden ist (der Gewinn kann gleichzeitig gemindert werden, indem der Investitionsabzugsbetrag von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgezogen wird, sodass dadurch die Abschreibung und ggf. die Sonderabschreibung geringer ausfällt),
- muss im Ursprungsjahr rückgängig gemacht werden, soweit der Investitionsabzugsbetrag höher ist als 40 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
- kann ohne Investition freiwillig vor Ablauf von 3 Jahren im Ursprungsjahr aufgelöst werden,
- muss ohne Investition spätestens nach Ablauf von 3 Jahren im Ursprungsjahr aufgelöst werden.
Wird der Investitionsabzugsbetrag im Ursprungsjahr aufgelöst, ergeben sich Nachzahlungen, die verzinst werden müssen. Die Verzinsung beginnt nach Ablauf von 15 Monaten nach dem Ende des Ursprungsjahres und ist mit 0,5 % pro Monat zu berechnen.
Investitionsabzugsbetrag: Auflösung bei fehlender Investition
Ein Unternehmer hat in seinem Jahresabschluss 2017 für die geplante Anschaffung eines Transporters einen Investitionsabzugsbetrag von 20.000 EUR gebildet. Da er seine Planung inzwischen aufgegeben hat, teilt der dem Finanzamt auf elektronischem Weg in 2019 mit, dass er seine Investitionsabsicht aufgegeben hat. Er erhält von seinem Finanzamt am 8.10.2019 einen neuen Steuerbescheid, in dem der Gewinn für das Jahr 2017 um 20.000 EUR erhöht wird.
Auflösung IAB: Verzinsung
Konsequenz: Für den Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.3.2019 fallen keine Zinsen an. Für die Zeit vom 1.4.2019 bis zum 30.9.2019 fallen Zinsen i. H. v. 3 % an (= 6 Monate x 0,5 %). Bei einer Steuernachzahlung von 6.000 EUR sind das 180 EUR Zinsen.