Firmenwagen – Steuerfalle bei Wechselkennzeichen
Wird ein Wechselkennzeichen genutzt, wird ein Firmenwagen durch Abmontieren des Kennzeichens stillgelegt und das andere wird genutzt. Vorteile bringt das meist bei der Kfz-Versicherung. Steuerlich kann das Wechselkennzeichen richtig teuer werden, wenn der Unternehmer nicht steuerlich taktiert.
Firmenwagen mit Wechselkennzeichen = 2 Nutzungsentnahmen
Auf Bund-Länder-Ebene wurde nun beschlossen, dass für Firmenwagen mit Wechselkennzeichen bei Nutzung beider Fahrzeuge zu privaten Zwecken jeweils eine Privatentnahme versteuert werden muss (OFD Frankfurt, Verfügung v. 18.5.2017, Az. S 2145 A – 015 – St 210).
Wird kein Fahrtenbuch geführt und die Privatentnahme für den Firmenwagen wird nach der 1%-Regelung ermittelt, sollte darauf geachtet werden, dass das stillgelegte Fahrzeug immer für einen ganzen Monat stillgelegt ist. Bei Stilllegung während des Monats muss ansonsten nämlich für beide Fahrzeuge ein Privatanteil versteuert werden. Nur wenn ein Firmenwagen tatsächlich einen ganzen Monat nicht privat genutzt wird, kann von der Versteuerung einer Privatentnahme abgesehen werden (zuletzt bestätigt im FG Düsseldorf, Urteil v. 24.1.2017, Az. 10 K 1932/16 E)
Beispiel zum Firmenwagen mit Wechselkennzeichen:
Unternehmer Müller nutzt zwei Firmenwagen mit einem Wechselkennzeichen (Pkw 1 Listenpreis 30.000 EUR, Pkw 2 Listenpreis 40.000 EUR). Pkw 1 nutzt er vom 1.1.2017 bis 5.7.2017 und vom 3.10. bis 25.12.2017.Alternative b: Er nutzt Pkw 1 vom 1.1. bis 30.6.2017 und v. 1.10. bis 31.12.2017.
| Alternative a | Alternative b |
Pkw 1 (Privatentnahme mtl. 300 EUREUR) | Privatnutzungsanteil 3.000 EUR (1.1. bis 5.7. = 7 Monate; 3.10. bis 25.12. = 3 Monate; insgesamt 10 Monate) | Privatnutzungsanteil 2.700 EUR (1.1. bis 30.6. = 6 Monate; 1.10. bis 31.12. = 3 Monate; insgesamt 9 Monate) |
Pkw 2 (Privatentnahme mtl. 400 EUR) | Privatnutzungsanteil 1.600 EUR (6.7. bis 2.10. = 4 Monate) | Privatnutzungsanteil 1.200 EUR (1.7. bis 30.9. = 3 Monate) |
Privatnutzungsanteil gesamt | 4.800 EUR | 3.900 EUR |
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
9.429
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
4.0971
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.396
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
3.220
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
3.060
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
2.1792
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
2.170
-
Urlaubsrückstellung berechnen
2.164
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.997
-
Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
1.879
-
Unterstützung bei Formulierung und Beschreibung von Übergangsplänen (Transitionsplänen)
03.12.2024
-
Geschenke (richtig) buchen: So gehen Sie vor
03.12.2024
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
26.11.2024
-
Rückgängigmachung des IAB für eine Photovoltaikanlage
25.11.2024
-
IASB veröffentlicht Entwurf mit gezielten Verbesserungen an IAS 37
21.11.2024
-
ESMA und BaFin veröffentlichen Prüfungsschwerpunkte für die Berichtssaison 2024
21.11.2024
-
Konsequenzen einer verspäteten Umsetzung der CSRD ins HGB
20.11.2024
-
Risikobetrachtungen und Nachhaltigkeitsberichterstattung sind ESMA Prüfungsschwerpunkte 2024
20.11.2024
-
IDW sieht auch viele öffentliche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet
19.11.2024
-
Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten – ISSA 5000 und CEAOB-Leitlinien verabschiedet
05.11.2024