Darüber gehören zum Aufgabenbereich eines Mitarbeiters im Rechnungswesen
- Korrektes Ausstellen von Rechnungen
- Unterstützende Mitwirkung bei der Erstellung der Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse
- Erstellung von Reporting-Auswertungen
- Selbstständiges Abstimmen mit internen und externen Auftraggebern, Kunden, Ämtern und Kollegen
- Begleitung des Forderungsmanagements
- Mitwirkung bei der Entwicklung und Optimierung der hausinternen Software im Rechnungswesen
Hier gilt: Je größer und ggf. branchenspezifischer das Unternehmen ist, desto spezieller werden die Aufgaben. So ist es möglich, dass ein Mitarbeiter Rechnungswesen in einem Großkonzern nur dafür zuständig ist, im Rahmen des Forderungsmanagements offene Beträge einzutreiben oder nur für die Lizenzabrechnungen zuständig ist. Andersherum wünschen sich sehr kleine Unternehmen, deren Rechnungswesen nur aus einer Person besteht, Generalisten, die nicht nur für die Finanz- und Anlagenbuchhaltung zuständig sind, sondern zeitgleich auch für die Finanzplanung, das Berichtswesen, das Forderungsmanagement und insbesondere für die enge Zusammenarbeit mit dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.