Urlaubsrückstellung bilden


Urlaubsrückstellung bilden

Für bis zum Bilanzstichtag nicht genommene Urlaubstage sind Urlaubsrückstellungen zu bilden. Wir erläutern die unterschiedlichen Berechnungsmethoden und deren Vor- und Nachteile.

Die Berechnung der Urlaubsrückstellung kann entweder als Individualberechnung für jeden einzelnen Arbeitnehmer oder als Durchschnittsberechnung für die gesamte Belegschaft bzw. Teile der Belegschaft durchgeführt werden.

Urlaubsrückstellung bilden: Durchschnitts- oder Individualberechnung

Bei der Individualberechnung müssen die auf die betreffenden Arbeitnehmer entfallenden Aufwendungen einzeln ermittelt werden. Der Vorteil dieser Methode ist ihre Genauigkeit. Nachteilig ist jedoch, dass diese Methode bei einer umfangreichen Mitarbeiterzahl sehr zeitaufwendig und arbeitsintensiv ist.

Die Durchschnittsberechnung bietet sich bei einer großen Anzahl von Mitarbeitern an. Dabei können die Mitarbeiter nach zu definierenden Kriterien in Gruppen zusammengefasst werden, wie z. B.:

  • Lohn-/Gehaltsempfänger, angestellte Mitunternehmer, Gesellschafter-Geschäftsführer, Minijobber (für diese Gruppen sind die Aufwandskonten in den Standardkontenrahmen 03/04 bereits vorhanden).
  • Gruppierung nach der Wochenarbeitszeit.
  • Gruppierung nach Organisationseinheiten wie Abteilungen und Bereiche.

Im Einzelfall ist es ggf. auch sinnvoll, verschiedene Kriterien zur Gruppenbildung zu kombinieren. Durch die Ausgestaltung des Verfahrens im Einzelfall können Unter- bzw. Überbewertungen vermieden werden. Außerdem muss die Gruppenbildung mit den zu buchenden Beträgen abgestimmt sein.

Hinweis: Beibehaltung der gewählten Methode

Die einmal gewählte Methode muss grundsätzlich auch in den Folgejahren beibehalten werden. Ein Wechsel ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Eckdaten für Ermittlung der Urlaubsrückstellung

Unabhängig davon, welche Methode zum Einsatz kommt, kann die eigentliche Berechnung der Urlaubsrückstellung erst beginnen, wenn alle erforderlichen Eckdaten ermittelt worden sind:

  • Maßgebliches Urlaubsentgelt (Jahresarbeitsentgelt).
  • Anzusetzende Arbeitstage (Jahresarbeitstage).
  • Resturlaubstage.
Schlagworte zum Thema:  Rückstellung, Urlaub, Jahresabschluss, Personalkosten