Wirtschaftsprüfer: IFRS-Standards für EU von großer Bedeutung
Anfang August 2014 hatte die EU-Kommission die (interessierte) Öffentlichkeit eingeladen, an der Beantwortung eines Fragebogens ausgerichtet auf eine Einschätzung zur Anwendung der IFRS teilzunehmen. Dieser war Bestandteil der öffentlichen Konsultation zu den IFRS in der EU unter der Verordnung 1606/2002 (IAS-Verordnung). Ziel des noch bis 31. Oktober 2014 laufenden Prozesses ist es, Meinungen zur Entwicklung, der Anwendung, der Durchsetzung und zum Kosten/Nutzen-Verhältnis der IFRS innerhalb der EU zu sammeln. Die Ergebnisse, die anhand des Fragebogens gewonnen werden, sollen in einen abschließenden Bericht einfließen. Dieser wird Teil eines IFRS-Evaluierungsberichts und dem Europäischen Parlament sowie dem EU-Rat vorgelegt.
FEE: Zielsetzung der IAS-Verordnung weiter gültig
Am 10. Oktober 2014 hat nun der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, kurz: FEE) seine Antworten zu dieser Konsultation der EU-Kommission abgegeben. Nach Auffassung der FEE ist die Zielsetzung der IAS-Verordnung immer noch gültig. Die Anwendung der IFRS sei für den „größten Einzelnutzer“ EU sogar von erheblichem Wert bzw. Nutzen. Der Zugang zu globalisierten Märkten und die Möglichkeit ausländische Investoren anzuziehen, sind dabei entscheidende Faktoren. Auf die Frage, ob der Anwendungsbereich der IAS-Verordnung nur auf kapitalmarktorientierte Konzernabschlüsse gelten solle, antwortete die FEE eindeutig mit „NO“. Nach ihrer Ansicht müsse die Verordnung auch eine zwingende Anwendung der IFRS auf die Einzelabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen beinhalten. Des Weiteren sollte jedem Unternehmen die freiwillige IFRS-Anwendung gestattet werden („to opt for reporting under IFRS“).
Kritik an Anhangsangaben nicht stichhaltig
Hinsichtlich der oft in der Praxis zu hörenden Kritik der hohen Anforderungen und Belastung aus den geforderten zahlreichen Anhangsangaben nach IFRS ist die FEE wohl einer anderen Auffassung. Vielmehr sei durch die ausufernden Angaben Transparenz gewährleistet („Transparency has been enhanced in financial reporting due to increased disclosure“). Letzteres bedinge auch einen verbesserten Anlegerschutz.
Weiterhin sollen die Übernahmekriterien für die EU-Übernahme der IFRS (Endorsement) unverändert bleiben. Einem flexiblen Endorsementprozess steht die FEE kritisch gegenüber. Auch sollen die Umsetzungsleitlinien (transition) im Verfügungsbereich des IASB bleiben und nicht durch die EU oder nationale Behörden unterlaufen werden.
Praxistipp
Die Antworten des FEE auf den Fragebogen der EU-Kommission sind in weiten Teilen keine Überraschung. Die Ansicht der FEE die IAS-Verordnung, d.h. die zwingende Anwendung der IFRS, auch auf die Einzelabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen auszudehnen, wird in Deutschland eher mit weniger Begeisterung aufgenommen werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, welche Konsequenzen die EU tatsächlich aus den Ergebnissen der Konsultation zieht.
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