Ausfall eines Privatdarlehens steuerlich absetzbar?
Beispiel: Ausfall der Darlehensforderung als Verlust
A gewährte einem Dritten mit Vertrag vom 11.8.2013 ein ab 12.8.2013 mit 5,00 % zu verzinsendes Darlehen von 25.000 EUR. Seit 1.8.2014 erfolgten keine Zinszahlungen mehr. Über das Vermögen des Darlehensnehmers wurde am 1.8.2015 das Insolvenzverfahren eröffnet. A meldet die noch offene Darlehensforderung von 20.000 EUR beim Insolvenzverwalter an. In seiner Einkommensteuererklärung für 2015 machte er den Ausfall der Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend. Er ist der Ansicht, bei dem Verlust der Darlehensforderung handele es sich um negative Einkünfte nach §§ § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.
FG Düsseldorf: Forderungsausfall kein Verlust
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass der Totalausfall einer privaten Darlehensforderung infolge einer Insolvenz des Darlehensnehmers nicht als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i. V. m. Abs. 1 Nr. 7 EStG berücksichtigt werden kann. Es lehnt die Anerkennung des Verlusts ab, weil ein Forderungsausfall keine Veräußerung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG sei. Aufwendungen, die das Kapital selbst betreffen, wie Anschaffungskosten, Tilgungszahlungen oder Verlust des Kapitals, berühre die Einkunftsart des § 20 EStG nicht (FG Düsseldorf, Urteil v. 11.3.2015, 7 K 3661/14 E, BB 2015 S. 1639, Az. beim BFH: VIII R 13/15).
An dieser Wertung habe sich durch die Einführung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG nichts geändert. Danach gehört zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch der Gewinn aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Nach § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt als Veräußerung auch die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft. Es sei offensichtlich, dass der Totalausfall einer Kapitalforderung infolge einer Insolvenz des Darlehensnehmers keinen dieser Tatbestände erfülle. Insbesondere sei ein Forderungsausfall keine Veräußerung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG.
Praxistipp: Entscheidung des BFH steht noch aus
Im Hinblick auf abweichende Ansichten in der Literatur hat das FG die Revision gegen sein Urteil zugelassen, die auch eingelegt worden ist (Az. beim BFH: VIII R 13/15). Vergleichbare Fälle sollten offen gehalten werden, betroffene Darlehensgläubiger können sich auf die Revision berufen, sodass ihr Einspruch bis zur Entscheidung des BFH ruht.
Im neueren Schrifttum wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass der Darlehensausfall im Wege der verfassungskonformen Auslegung im Rahmen des § 20 EStG berücksichtigt werden kann (Vgl. Aigner, DStR 2016 S. 345, 350).
Diese Informationen könnten Sie auch interessieren:
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
8.034
-
Verjährung von Forderungen 2024: 3-Jahresfrist im Blick behalten
4.776
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
4.624
-
Geschenke über 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR): Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug dennoch möglich
3.568
-
Bei Kinderbetreuung durch Großeltern sind Fahrtkosten abziehbar
2.75812
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
2.3278
-
Einspruch gegen Steuerbescheid: Fristen beachten
2.109
-
Bauleistungen nach § 13b UStG: Beispiele
2.045
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
1.956
-
Geschenke an Geschäftsfreunde richtig buchen
1.730
-
Bei Erbverzicht der Eltern kein erhöhter Freibetrag für Enkel
02.01.2025
-
EU-Vorgaben zum Ertragsteuerinformationsbericht nach §§ 342 ff. HGB
30.12.2024
-
Bestattungskosten trotz Sterbegeldversicherung vollständig absetzbar
23.12.2024
-
1%-Regelung: Keine Minderung durch private Kostenübernahme
16.12.2024
-
Trotz DSGVO: Finanzamt kann Mietverträge von Vermietern anfordern
05.12.2024
-
Elektronischer Rechtsverkehr: Es kommt auf das richtige Dateiformat an
02.12.2024
-
Bei Kinderbetreuung durch Großeltern sind Fahrtkosten abziehbar
27.11.202412
-
Mieterstrom: Wann Vorsteuerabzug bei Einbau von PV-Anlage möglich ist
20.11.2024
-
Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen prüfen
18.11.2024
-
Bildschirmbrille: Abzugsmöglichkeiten und Behandlung in der Buchhaltung
13.11.2024