Umsatzsteuer: Elektronische Rechnung und Rechnungskopie

Das BMF regelt in seinem neuen Schreiben Einzelheiten zu elektronischen Rechnungen und Rechnungskopien und behandelt darin  verschiedene Probleme in der Praxis und deren Lösungen.  

Kontrollverfahren nicht Voraussetzung für einen Vorsteuerabzug:
Ein Vorsteuerabzug ist unabhängig von einem innerbetrieblichen Kontrollverfahren, soweit Voraussetzungen nach § 15 UStG vorliegen. Das Kontrollverfahren unterliegt keiner Dokumentationspflicht, ist aber im Hinblick auf Gutglaubensschutz bei Vorsteuerabzug zu empfehlen.

Kontierungsinformationen:
Vom BMF wird eine gesonderte Datei empfohlen, die mit der E-Rechnung so verbunden wird, dass sie nicht mehr getrennt werden kann (BayLFSt v. 13.2.2012, S 0316.1.1-5/1 St42).

Vermeidung der Gefahr von doppelter Umsatzsteuer:
Die Gefahr der Doppelentstehung der Umsatzsteuer bei der Erteilung von Rechnungskopien kann man entgehen, wenn man die Kopie identisch mit der Originalrechnung oder als Duplikat oder Kopie gekennzeichnet wird.

14c. 1 Abs. 4 UStAE wird entsprechend diesen Empfehlungen angepasst.

BMF, Schreiben v. 2.7.2012, IV D 2 – S 7287- a/09/10004:003


Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer, Rechnungslegung