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14.10.2014
Fernabsatzgesetz
Ein Maklervertrag, der zwischen einem Makler und einem Käufer per Email, Telefax oder Telefon geschlossen wurde, kann vom Käufer widerrufen werden, da es sich hierbei um einen Fernabsatzvertrag handelt. So lautet ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
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