Verkäufer muss für Falschberatung des Maklers einstehen
Hintergrund
Der Käufer einer Eigentumswohnung verlangt vom Verkäufer Schadensersatz wegen falscher Beratung.
Der Verkäufer, der die in einem denkmalgeschützen Anwesen gelegene Wohnung vermietet zwecks Vermögensbildung und Steuerersparnis angeboten hat, hatte einen Makler mit dem Vertrieb beauftragt. Der Makler legte dem Käufer eine Berechnung vor, in der anhand der Finanzierungszinsen, der Verwaltungskosten, der Steuervorteile und der Mieteinnahmen für das erste Jahr der monatliche Aufwand des Käufers bei einem zu 100% fremdfinanzierten Erwerb der Wohnung dargestellt wurde. Darauf, dass die der Berechnung zugrunde gelegte besondere steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen spätestens in zwölf Jahren ausläuft, wies der Makler nicht hin.
Der Käufer verlangt Rückzahlung des Kaufpreises, Zug um Zug gegen Rückgabe der Wohnung sowie Ersatz aller Schäden, die ihm durch den Kauf der Wohnung entstanden sind.
Entscheidung
Der BGH gibt dem Käufer Recht.
Zwischen Käufer und Verkäufer ist ein Beratungsvertrag zustande gekommen. Indem der Verkäufer den Makler damit betraut hat, die Vertragsverhandlungen zu führen, hat er diesen stillschweigend bevollmächtigt, einen Beratungsvertrag abzuschließen.
Der Makler hat den Käufer nicht ausreichend beraten, weil er nicht aufgezeigt hat, dass der Wegfall der Steuervorteile nach 12 Jahren die Belastung des Käufers erhöht. Bei einer Immobilie, die zu Anlagezwecken erworben wird, sind für den Käufer vor allem die monatlichen Aufwendungen von Interesse. Hierbei reicht es nicht, wenn angesichts eines absehbaren Wegfalls der steuerlichen Förderung die Belastung nur punktuell für die Situation beim Kauf dargestellt wird.
Der Verkäufer muss sich die Falschberatung des Maklers zurechnen lassen und haftet daher auf Schadensersatz. Der Käufer ist so zu stellen, als hätte er den Kaufvertrag nicht abgeschlossen.
(BGH, Urteil v. 25.10.2013, V ZR 9/13)
-
Notarvertrag muss 14 Tage vor Beurkundung vorliegen
707
-
Wohnnebenkosten: Warum die Warmmieten weiter steigen
404
-
Provision bei Vorkenntnis des Käufers? Es kommt darauf an!
286
-
§ 250 BauGB: Befristetes "Umwandlungsverbot" tritt in Kraft
201
-
EPX: Wohnimmobilien verteuern sich in allen Segmenten
141
-
Baugenehmigungen im Keller: Hoffen auf den Wohnungsgipfel
1371
-
Wohnimmobilienpreise sind 2023 im Rekordtempo gesunken
119
-
Bafög: In welchen Unistädten die Pauschale die Miete deckt
119
-
Ökonomen: Kaum Hoffnung auf Trendwende beim Wohnungsbau
117
-
Preise für Neubauwohnungen wieder nahe am Höchststand
111
-
Wohnimmobilienpreise steigen den zehnten Monat in Folge
13.11.2024
-
Auftragsmangel im Wohnungsbau minimal entschärft
12.11.2024
-
ERP-System: 30 Prozent der Verwalter denken über Wechsel nach
11.11.2024
-
Wohnungsmarkt: Bad News bei der Blasengefahr
07.11.2024
-
Preise für Neubauwohnungen wieder nahe am Höchststand
07.11.2024
-
Berliner Umland – Kaufpreisvorteile machen Pendeln wett
05.11.2024
-
"Aus- und Weiterbildung ist uns ganz wichtig"
05.11.2024
-
IW-Wohnindex: Eigentum wird langsam wieder erschwinglicher
29.10.2024
-
Trend sinkender Wohnungspreise gestoppt
28.10.2024
-
Warenhäuser: Umbau zum Mixed-Use-Gebäude mal wirtschaftlich
23.10.2024