Hobbyraum ist nicht zum Wohnen da
Hintergrund
Eine WEG klagt gegen einige ihrer Mitglieder. Diese sind Eigentümer einer Wohnung sowie eines Raums im Keller. Der Raum ist in der Teilungserklärung als Teileigentum und Hobbyraum bezeichnet. Die Eigentümer leben mit ihren drei Kindern in der Wohnung. Zwei der Kinder übernachten regelmäßig im Hobbyraum. Die Eigentümer des Hobbyraums haben eine behördliche Genehmigung zur Umnutzung.
Die WEG verlangt von den Eigentümern, die Nutzung des Hobbyraums als Übernachtungsquartier zu unterlassen. Vor dem Amtsgericht und dem Landgericht hatte die Klage der WEG Erfolg.
Die Wohnungseigentümer möchten gegen das Urteil des Landgerichts Revision einlegen und beantragen Prozesskostenhilfe für das Revisionsverfahren.
Entscheidung
Der BGH weist das Ansinnen der Eigentümer zurück. Das Landgericht hat der Unterlassungsklage der WEG zu Recht stattgegeben.
Die Nutzung eines in der Teilungserklärung als Teileigentum und Hobbyraum ausgewiesenen Raums zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken ist unzulässig. Die beklagten Eigentümer sind verpflichtet, die Nutzung ihres Hobbyraums zu Wohnzwecken zu unterlassen. Dabei kommt es nicht darauf an, dass die Wohn- bzw. Schlafnutzung im konkreten Fall (derzeit) möglicherweise nicht störend ist. Die behördliche Genehmigung zur Umnutzung ist im Verhältnis zwischen WEG und Eigentümern ebenfalls ohne Belang.
Auch der Einwand der Eigentümer, ein eventueller Unterlassungsanspruch sei verjährt, greift nicht. Bei einem Anspruch, der auf eine dauernde Unterlassung gerichtet ist, beginnt die Verjährungsfrist mit jeder Zuwiderhandlung neu.
(BGH, Beschluss v. 16.6.2011, V ZA 1/11)
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
2.039
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
1.257
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.246
-
Garage richtig nutzen, sonst drohen Bußgelder
998
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
898
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
838
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
770
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
717
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
702
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
663
-
Abrechnungsspitze kann auch teilweise angefochten werden
23.04.2025
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
22.04.2025
-
Wo hohe Nachzahlungen fürs Heizen erwartet werden
17.04.2025
-
Grillen im Mehrfamilienhaus: Was ist erlaubt?
14.04.2025
-
Kein Pardon für bauliche Veränderungen ohne Beschluss
09.04.2025
-
Indexmiete: Urteile zu Klauseln im Mietvertrag
08.04.2025
-
Modernisierung bei Milieuschutz: Hänge-WC ist zulässig
04.04.2025
-
Schlüsseleinwurf beim Vermieter kann Verjährung starten
02.04.2025
-
Blumenkästen am Balkon: Das gilt für Mieter und WEGs
02.04.2025
-
Vernetzen mit der Wollknäuel-Methode
28.03.2025