Die Legalisierung von Cannabis wird immer mal wieder diskutiert, gut 40 Jahre nachdem Reggae-Legende Peter Tosh „Legalize it“ appelliert hatte. Für den Mieter einer Wohnung in Karlsruhe kommen derlei Bestrebungen allerdings zu spät. Er hatte Wohnung und Keller zum perfekt organisierten Anbau von Cannabis genutzt, unter Einsatz eines speziellen „Growschranks“, der ganzjährig gute Wachstumsbedingungen ermöglichte. Von derlei gärtnerischen Aktivitäten war die Vermieterin überhaupt nicht angetan und schickte die fristlose Kündigung. Der Mieter führte medizinische Gründe ins Feld, die ihn zum Marihuana-Konsum veranlassten.
„Die Kündigung war sowas von berechtigt“, sagte das AG Karlsruhe (Urteil v. 3.2.2017, 6 C 2930/16) und verwies den Mieter der Wohnung. Mit dem Cannabis-Anbau habe der Mieter die Wohnung schlichtweg für eine Straftat benutzt, und zwar in einem Umfang, der weit entfernt von einer Bagatelle sei. Schon die vorgefundene Ausrüstung spreche gegen einen unerheblichen und nur einmaligen Vorfall. Solch schwerwiegende Verstöße müsse ein Vermieter nicht hinnehmen und sich auch nicht mit einer Abmahnung begnügen. Das „Medizin-Argument“ überzeugte das Gericht nicht, zumal der Mieter bis zuletzt keinerlei ärztliche Bescheinigungen vorlegen konnte.