Instandhaltungsrücklage mindert Grunderwerbsteuer nicht
Für mitgekaufte Möbel, wie Einbauküchen oder Markisen, fällt beim Immobilienerwerb keine Grunderwerbsteuer an, wenn deren Wert im Kaufvertrag "sorgfältig aufgeschlüsselt" oder in einem extra Vertrag vereinbart wurde, teilt der Bund der Steuerzahler mit. In solchen Fällen lässt sich also beim Finanzamt sparen. Anders verhält sich das bei der Instandhaltungsrücklage.
Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Teileigentum an Immobilien darf der vereinbarte Kaufpreis als Grundlage zur Berechnung der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrücklage gemindert werden, entschied kürzlich der Bundesfinanzhof (BFH).
Grunderwerbsteuer: Instandhaltungsrücklage reduziert Bemessungsgrundlage nicht
Ein Immobilienkäufer stritt sich mit dem Finanzamt über die Frage, ob die Übernahme einer Instandhaltungsrücklage grunderwerbsteuerlich zu berücksichtigen sei. Er hatte im Mai 2016 verschiedene Teileigentumsrechte verbunden mit dem Sondereigentum an vier Gewerbeimmobilien und neun Tiefgaragenstellplätzen erworben. Laut Kaufvertrag sollte der Anteil des Verkäufers an der Instandhaltungsrücklage auf den Käufer übergehen.
Das Finanzamt setzte die Grunderwerbsteuer auf Basis des Kaufpreises ohne Abzug der Instandhaltungsrücklage fest. Dagegen legte der neue Eigentümer zunächst Einspruch ein und klagte dann. Ohne Erfolg. Sowohl das Finanzgericht (FG) Köln (Urteil v. 17.10.2017, Az. 5 K 2297/16) als auch der BFH entschieden (Urteil v. 16.9.2020, Az. II R 49/17), dass die Instandhaltungsrücklage bei der Steuerberechnung nicht abzuziehen ist. Das Urteil ist verbindlich. Die Grundsätze greifen auch beim Erwerb von Wohneigentum, wie das Bundesfinanzministerium im März 2021 mitteilte.
Die Klage stützte sich zum einen darauf, dass sich die Instandhaltungsrücklage kaufpreismindernd auswirke. Nach Auffassung der Richter ist die Rücklage nicht Vermögen des Wohnungseigentümers, sondern Teil des Verwaltungsvermögens der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – der mit dem Erwerb des Teileigentums verbundene gesetzliche Übergang der Mitgliedschaft in der WEG auf den Käufer rechtfertige eine Minderung der Grunderwerbsteuer nicht. Ein für die Grunderwerbsteuer als Rechtsverkehrsteuer typischer Rechtsträgerwechsel finde diesbezüglich nicht statt.
Instandhaltungsrücklage mindert Grunderwerbsteuer auch bei Zwangsversteigerung nicht
Das Gleiche gilt beim Kauf von Eigentumswohnungen bei einer Zwangsversteigerung. Der BFH (Urteil v. 2.3.2016, Az. II R 27/14) hatte in einem solchen Fall ebenfalls zu entscheiden, ob eine Instandhaltungsrücklage die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer mindert. Das Finanzamt setzte die Grunderwerbsteuer ausgehend von dem Meistgebot als Bemessungsgrundlage fest.
Gegenstand der Versteigerung war das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Auch hier gilt: Die anteilige Instandhaltungsrückstellung ist Teil des Verwaltungsvermögens der WEG und nicht Vermögen des von der Zwangsversteigerung betroffenen Wohnungseigentümers, sondern Vermögen eines anderen Rechtssubjekts. Die Instandhaltungsrücklage gehört zum Verwaltungsvermögen, das auch bei einem Eigentümerwechsel Vermögen der WEG bleibt und nicht durch Zuschlag kraft Gesetzes auf den Käufer übergeht. Der BFH teilt die Auffassung des Finanzamts und und der Vorinstanz.
Das könnte Sie auch interessieren:
WEG-Reform ist in Kraft getreten
Grunderwerbsteuer: "Share Deal"-Sparmodell wird unttraktiver
BFH-Kommentar: Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer
-
Wie teuer wird die Grundsteuer 2025 für Eigentümer?
5.180
-
Verbesserte Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen
3.9176
-
Hydraulischer Abgleich: Neue Fristen für Vermieter
3.863
-
Mindesttemperatur: Was Vermieter rechtlich beachten müssen
3.434
-
Mehrfamilienhaus: Videoüberwachung – das ist erlaubt
2.856
-
Die degressive AfA für den Wohnungsbau kommt
2.411
-
CO2-Abgabe soll stärker steigen: Was auf Vermieter zukommt
1.9897
-
CO2-Preis: Klimageld soll 2025 als Ausgleich gezahlt werden
1.545
-
Was darf in die Garage und was nicht? Wo Bußgelder drohen
1.536
-
Energetische Sanierung: Steuerliche Förderung angepasst
1.338
-
Grundsteuer: Wie teuer wird es 2025 für Wohneigentümer?
21.11.2024
-
Bauförderung soll trotz Haushaltskrise weiterlaufen
20.11.2024
-
Was bleibt vom Deutschen Immobilienpreis?
19.11.2024
-
Deutscher Immobilienpreis 2024: Das sind die Sieger
19.11.2024
-
"Das ist der Ball auf dem Elfmeterpunkt – ohne Torwart"
15.11.2024
-
Weitere Klage gegen neue Grundsteuer gescheitert
15.11.20241
-
Wirtschaftsweise schlagen Abschaffung der Mietpreisbremse vor
14.11.2024
-
Asbest-Erkundungspflicht für Gebäudeeigentümer vom Tisch
14.11.20241
-
CSRD-Berichtspflicht: EU haut Deutschland auf die Finger
13.11.2024
-
Die innovativsten Sieben der Immobilienwirtschaft
13.11.2024