Regierung beschließt neue Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wird novelliert. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Entwurf verabschiedet.
Die Neuerungen betreffen vor allem Neubauten. Der zulässige Jahresenergiebedarf aller Neubauten soll in den Jahren 2014 und 2016 um jeweils 12,5 Prozent sinken. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um jeweils 10 Prozent reduzieren. Für bestehende Gebäude hingegen sieht die neue EnEV weder verschärfte Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten vor.
Neue Pflichten für Vermieter und Verkäufer
Wer eine Immobilie vermietet oder verkauft, muss sich auf neue Pflichten einstellen. Der Entwurf sieht vor, dass bei Verkauf und Vermietung die energetischen Kennwerte in Immobilienanzeigen mit anzugeben sind. Auch sollen Verkäufer und Vermieter verpflichtet werden, dem Käufer bzw. neuen Mieter den Energieausweis zu übergeben und diesen bereits bei der Besichtigung vorzulegen. Eingeführt werden soll ferner ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen.
Neuregelung soll erst 2014 in Kraft treten
Anlass für die Novellierung ist die neu gefasste EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem Jahr 2010. Vor der EnEV muss noch das geltende Energieeinsparungsgesetz (EnEG) novelliert werden, das die Verordnungsermächtigung enthält. Neben dem nationalen Gesetzgebungsverfahren muss die EnEV auch auf europäischer Ebene notifiziert werden. Mit einem Inkrafttreten der EnEV ist deshalb erst ab Januar 2014 zu rechnen.
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