Digitalisierung im öffentlichen Dienst

Alle Verwaltungsleistungen werden bis Ende 2022 digital angeboten. Aber auch weitere Ziele für den öffentlichen Dienst sind in der vom Bundeskabinett beschlossenen Umsetzungsstrategie zur Digitalisierung vorgesehen. Dazu gehört z. B. der teilweise Verzicht auf lästige Anträge.

Das bereits geltende Onlinezugangsgesetz schreibt vor, dass bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch online in Anspruch genommen werden können. Nun geht es einen Schritt voran, indem das Bundeskabinett eine Umsetzungsstrategie zur Digitalisierung beschlossen hat. Konkret für den öffentlichen Dienst läuft dies unter der Überschrift „Moderner Staat“.

Verzicht auf Anträge

Digitalisierung bedeutet dabei nicht nur die Onlinestellung von PDF-Dateien, sondern auch der teilweise Verzicht auf Anträge. Angedacht sind beispielsweise der automatische Versand der Geburtsurkunde und die Auszahlung des Kindergeldes an Eltern nach einer Geburt und zwar ohne weitere Anträge.

Weitere Ziele

 Geplant ist u. a. auch

  • der Ausbau des digitalen Staates und der modernen Verwaltung in Bund und Ländern
  • eine umfassende und sichere Digitalisierung von rund 575 Verwaltungsleistungen im Geltungsbereich des Onlinezugangsgesetzes
  • eine vereinfachte datenschutzkonforme online-Beantragung und Bearbeitung von Elterngeld
  • der Aufbau eines sicheren Portalverbundes (Digitalisierungs-Plattform) zwischen Bund, Ländern und Kommunen mit Nutzerkonten
  • die Ermöglichung von Onlinezahlungen für Verwaltungsleistungen
  • die Digitalisierung in der Finanzverwaltung
  • eine behördenübergreifende Personalentwicklung von Führungskräften und eine Verbesserung von Personalgewinnungsprozessen

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