Registermodernisierungsgesetz verkündet
Durch das Registermodernisierungsgesetz können Verwaltungsdaten mithilfe eines veränderungsfesten Ordnungsmerkmals, der sogenannten Steuer-ID, sicher und datenschutzkonform zur richtigen Person zugeordnet werden. Der Aufbau dieser digitalen Architektur kann nun stufenweise beginnen, um die ID-Nummer für wichtige Verwaltungsleistungen des Onlinezugangsgesetzes zu nutzen.
Voraussetzung zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
Mit dem Onlinezugangsgesetz haben sich Bund, Länder und Kommunen selbst verpflichtet, 575 Verwaltungsleistungen online anzubieten. Die Registermodernisierung spielt daher eine wichtige Rolle. Ein nutzerfreundliches digitales Verwaltungsangebot erfordert verlässliche, miteinander verknüpfte Registerdaten. Auch europäische Vorgaben wie die Single-Digital-Gateway-Verordnung verpflichten zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips und damit zu einer EU-weiten Harmonisierung der Register.
Nicht zuletzt senkt die Modernisierung langfristig Kosten: Der Nationale Normenkontrollrat schätzt, dass dadurch jährlich mehr als 6 Milliarden Euro eingespart werden können.
Steuer-ID wird für unterschiedliche Verwaltungsleistungen verwendet
Die Steueridentifikationsnummer soll zu einer Art Bürgernummer werden, die Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung den einfachen Zugriff auf bereits vorhandene Daten zu einer Person bei einer anderen Behörde ermöglicht. Erlaubt ist diese Abfrage allerdings nur, wenn die betroffene Person zustimmt. Jeder Bürger soll über einen sicheren Zugang selbst einsehen können, welche Behörde welche Daten zu ihm austauscht.
Das sieht Registermodernisierungsgesetz vom 28.3.2021 vor, das am 6.4.2021 verkündet wurde. Künftig werden an rund 50 Stellen zusätzlich die Steueridentifikationsnummer der Betroffenen gespeichert - etwa im Melderegister, im Führerscheinregister und im Waffenregister sowie bei der Rentenversicherung und den Krankenkassen.
Die Steueridentifikationsnummer, kurz Steuer-ID, ist eine elfstellige Nummer, die an Deutsche und an Ausländer, die in Deutschland gemeldet sind, einmalig vergeben wird. Sie ändert sich auch bei einem Umzug nicht. Die Bundesregierung hatte im Gesetzgebungsverfahren betont, dass sie sich aus praktischen Erwägungen dafür entschieden habe, diese Nummer zur Identifikation zu verwenden, da sie eine eindeutige Zuordnung von Daten ermögliche - anders als der Name, wo es Verwechslungen und Probleme mit Schreibweisen geben kann. Ein Zugriff auf Steuerdaten durch andere Behörden ist nach Angaben der Regierung bei dem neuen Verfahren nicht vorgesehen.
Verwaltungsvorgänge sollen vereinfacht werden
Zukünftig soll vermieden werden, dass die gleichen Daten mehrfach von verschiedenen Behörden eingeholt oder identische Dokumente mehr als einmal eingereicht werden müssen. Geändert werden nur die Zugriffsrechte, eine zentrale Speicherung der Dokumente ist nicht vorgesehen. Gleichzeitig kann jeder Bürger über einen sicheren Zugang - das «Datencockpit» - selber einsehen, welche Behörden welche Daten zu ihm ausgetauscht haben.
Durch das neue Gesetz soll mittelfristig Verwaltungsaufwand reduziert werden und Vorteile für die Bürger entstehen. Sie müssen, wenn sie sich für dieses Verfahren entscheiden, künftig nicht mehr so viele Nachweise und Dokumente von anderen Behörden selbst beschaffen und vorlegen, etwa wenn sie einen Ausweis, eine Bescheinigung oder die Auszahlung staatlicher Leistungen beantragen.
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