Altersarmut - Für Beamte ein unbekanntes Problem

Die Debatte über Altersarmut und Rentenhöhe hat erneut auch die Altersversorgung der Beamten ins Blickfeld gerückt. Rente und Beamtenpension sind jedoch zwei völlig verschiedene Alterssicherungssysteme.

Bei direkten Vergleichen von gesetzlicher Rente und Pension steckt der Fehlerteufel nicht selten im Detail, weil etwa Betriebsrenten oder die Zusatzversorgung für Angestellte im öffentlichen Dienst nicht berücksichtigt werden, ebenso die unterschiedliche Besteuerung von Rente und Pension.

Müssen Beamte beziehungsweise Pensionäre auch Altersarmut fürchten?

Nein. Zum einen finden sich unter den Beamten selten Personen mit sogenannten gebrochenen Erwerbsbiografien, etwa langjährige Beschäftigung nur in Mini-Jobs oder häufiger Stellenwechsel verbunden mit Arbeitslosigkeit. Außerdem gibt es für Beamte, die zum Beispiel nach nur wenigen Jahren der Beschäftigung wegen Krankheit vorzeitig dienstunfähig werden, eine Mindestversorgung. Sie beträgt aktuell beim Bund 1433 Euro im Monat. Bei den Ländern kann der Betrag seit der Föderalismusreform von 2006 leicht variieren.

Was erschwert den Vergleich von Durchschnitts-Renten und -Pensionen?

Bisweilen wird behauptet, die Pensionen seien doppelt so hoch wie die Renten. Doch bei diesen Vergleichen der durchschnittlichen Altersbezüge wird meist nicht ausgewiesen, dass die Bezieher einer gesetzlichen Rente häufig auch noch eine Betriebsrente oder Geld aus der Zusatzversorgung für Angestellte des öffentlichen Dienstes bekommen. Dies gilt nicht für Voll-Pensionäre.

Was muss bei diesen Vergleichen noch berücksichtigt werden?

Nach den Privatisierungen von staatlichen Dienstleistungen wie Post und Bahn haben die Beamten heute außerdem in der Regel ein deutlich höheres Qualifikationsniveau als Beschäftigte in der Wirtschaft - etwa zwei Drittel der Beamten haben mindestens den Fachhochschulabschluss. Dagegen drücken bei der gesetzlichen Rente Mini-Jobber und Langzeitarbeitslose das Durchschnittsniveau. Außerdem werden Pensionen in der Regel voll besteuert, Renten dagegen bisher nur zum Teil. Auch sind bei den Renten die Steuerfreibeträge deutlich höher. Erst ab 2040 sollen gleiche Regeln gelten.

Welche Vergleiche sind dennoch möglich?

Berücksichtigt man all diese Unterschiede, so ergeben sich nach Berechnungen des baden-württembergischen Finanzministeriums für einzelne Berufsgruppen und vergleichbare Fall-Beispiele kaum Unterschiede im Durchschnittsniveau. Danach kann zum Beispiel ein ehemaliger langjährig angestellter Lohnbuchhalter einschließlich seiner Betriebsrente im Schnitt monatlich mit 2340 Euro brutto rechnen, ein pensionierter Lohnbuchhalter mit 2272 Euro. Steigt das Qualifikationsniveau, gibt es leichte Vorteile für die Staatsdiener. Ein ehemaliger angestellter Bauingenieur mit FH-Abschluss kommt danach auf 3002 Euro brutto, ein Ex-Beamter mit gleicher Qualifikation erhält 3197 Euro.

Die Vergleichsrechnung basiert allerdings auf Schätzungen und Annahmen. Bei Betriebsrenten wie bei den Zusatz-Versorgungswerken einzelner Berufsgruppen gibt es erhebliche Unterschiede.

Wie wird eine Pension berechnet?

Der Höchst-Pensionssatz liegt je nach Bund, Land oder Kommune aktuell zwischen 72,2 und 72,6 Prozent der Bruttobezüge des letzten Beschäftigungsjahres eines Beamten - sofern er 40 Dienstjahre erreicht hat. Akademiker erreichen wegen der langen Ausbildung selten diese Werte. Teilzeitbeschäftigung wird entsprechend verrechnet. Ein Lehrer, der seine Unterrichts-Pflichtstundenzahl halbiert, bekommt für zwei Jahre Beschäftigung ein Dienstjahr gutgeschrieben. Die Rente berechnet sich dagegen nach dem gesamten Lebenseinkommen.

dpa

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