Bund und Länder einigen sich auf Krankenhausreform

Der Bund und die Bundesländer haben sich auf eine Reform der Finanzierung der Krankenhäuser verständigt. Statt der bisherigen Finanzierung über Fallpauschalen wird vor allem das Vorhalten von Leistungsangeboten vergütet. Die Reform soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Nach wochenlangem Streit haben sich Bund und Länder auf Grundzüge für eine Neuaufstellung der Kliniken in Deutschland geeinigt. Man habe sich auf sehr detaillierte Eckpunkte einigen können, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach gemeinsamen Beratungen am 10. Juli. Die Reform sei «eine Art Revolution». Krankenhäuser seien nicht mehr gezwungen, so viele Leistungen wie möglich zu erbringen. Bessere Qualität für Patienten solle garantiert und transparent gemacht werden. Dem Konzept stimmten 14 der 16 Länder zu. Über den Sommer soll jetzt ein Gesetzentwurf erarbeitet werden. In Kraft treten soll die Reform dann Anfang 2024. Zwei Länder stimmten den Eckpunkten nicht zu - Bayern votierte mit Nein, Schleswig-Holstein enthielt sich.

Überblick der Kernpunkte der Krankenhausreform

- Vergütung: Die Reformpläne sehen vor, das seit langem umstrittene Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern. Das soll Krankenhäuser von wirtschaftlichem Druck und einem «Hamsterrad» befreien, wie Lauterbach erläuterte - also von Druck zu immer mehr Fällen und teils auch zu Eingriffen, für die keine große Expertise besteht. Künftig sollen es daher einen großen Anteil der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten an sich geben.

- Aufgabenteilung: Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen künftig genauer definierte Leistungsgruppen sein - also zum Beispiel «Kardiologie» statt grober Bezeichnungen wie «innere Medizin». Dafür müssen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen erfüllt sein. Das führt zu einer Konzentration vor allem komplexerer Behandlungen wie bei Krebs auf spezialisierte Krankenhäuser. Die kleinen Kliniken könnten sich dabei auf das konzentrieren, was sie besonders gut könnten, nämlich einfache Fälle zu versorgen, erläuterte Lauterbach.

- Transparenz: Lauterbach plant auch ein «Transparenzgesetz» und will Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken als Information für Patientinnen und Patienten veröffentlichen. Dies will der Bund zum 1. Januar 2024 umsetzen. Transparent gemacht werden soll dafür die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Kliniken und eine Einteilung des Netzes in «Level» - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken. Eine stärker steuernde Funktion dieser Level direkt in der Reform hatten die Länder bereits zuvor abgelehnt.

- Zeitplan: An der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs sollen für die Länderseite Hamburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen sowie für die Belange Ostdeutschlands Mecklenburg-Vorpommern beteiligt werden. Lauterbach sagte, der Zeitplan stehe, dass die Reform zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Die konkrete Umsetzung in den Budgets der Kliniken soll erst in den Jahren danach schrittweise wirksam werden.

- Finanzen: Gerangel gab es zuletzt noch um Forderungen der Länder nach einer vorgeschalteten Extra-Finanzspritze des Bundes angesichts akuter Finanznöte vieler Kliniken. Lauterbach sagte auch mit Blick auf die Haushaltslage, das werde geprüft, fügte aber gleich hinzu: «Ich kann da keine Hoffnungen machen.» Bis die Reform wirke, würden leider noch Kliniken in die Insolvenz gehen - das liege aber daran, dass die Reform nicht schon früher gemacht worden sei.

dpa

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