Föderalismusreform hat Gesetzgebung seit 2006 erleichtert
Das Zentrum für Europäische Sozialforschung an der Universität Mannheim (MZES) ermittelte in einer aktuellen Studie, dass die seit dem 1. September 2006 wirksame Föderalismusreform die Gesetzgebung in Deutschland insgesamt erleichtert und damit die Handlungsfähigkeit des Bundes verbessert habe.
Anzahl der Zustimmungsgesetze wurde verringert
Die von Union und SPD ausgehandelte Reform, eine der umfangreichsten Grundgesetzänderungen überhaupt, sollte die bundesstaatliche Ordnung Deutschlands modernisieren und den oft beklagten «Reformstau» auflösen. Als Ursache der Blockade galt die hohe Anzahl sogenannter Zustimmungsgesetze, die den Segen der Länderkammer erfordern. Die aktuelle Studie ergab nun, dass der Anteil der Bundesgesetze, die eine Zustimmung der Länder im Bundesrat erfordern, in diesem Jahrzehnt von 55 auf 39 Prozent zurückging.
Das Mannheimer Forscherteam um die Politikwissenschaftler Christian Stecker und Georg Heilmann äußerte sich zum Jahrestag 1. September allerdings noch zurückhaltend auf die Frage, ob die Reform ein großer Wurf für bessere Bund-Länder-Beziehungen sei. «Richtig ist, dass der Bund seit Inkrafttreten der Reform in starkem Ausmaß von der Möglichkeit Gebrauch macht, den Gesetzesvollzug für die Länder unverbindlich zu regeln, und so Gesetze vom Zustimmungserfordernis frei hält. Gleichzeitig machen die Länder bisher kaum von ihren neuen Abweichungsrechten Gebrauch.»
Andererseits sei die Zustimmungsquote seit 2006 auch nicht so stark gesunken, wie es die Grundgesetzänderung erwarten ließ. Und eine echte Bewährungsprobe habe die Föderalismusreform noch vor sich: Denn die in den vergangenen zehn Jahren überwiegend regierende große Koalition habe viele Konflikte schon im Vorfeld abgeräumt, die sonst im Bundesrat gelandet wären, lautet ein Fazit des MZES.
«Einem echten Härtetest wird die Föderalismusreform wohl erst dann unterzogen, wenn sich eine kleinere Koalition im Bundestag einer oppositionellen Mehrheit im Bundesrat gegenübersieht», sagte Stecker. Diese Konstellation habe es seit dem Reformstart am 1. September 2006 nur für wenige Monate unter einer schwarz-gelben Bundesregierung gegeben. Grundlage der Analyse waren «alle 4.450 Bundesgesetze, die zwischen Januar 1978 und August 2016 verkündet wurden».
Mehr Freiräume für die Bundesländer
Durch die Föderalismusreform erhielten die Länder vom Bund unter anderem die Kompetenz, ein eigenes Versammlungsrecht zu beschließen und den Ladenschluss zu regeln. Zudem sind die Länder nun für den Strafvollzug zuständig. Sie verantworten auch allein den Bereich der Schulen, bundesstaatliche Eingriffe sind hier nicht mehr möglich («Kooperationsverbot»).
Der Umweltschutz fiel zuvor in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes - danach wurden die Zuständigkeiten durch eine neue «Abweichungskompetenz» geregelt. Die Länder entscheiden über das Dienstrecht und die Beamtenbesoldung. Weiterhin strittig ist die bis 2019 erforderliche Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.
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