dbb und ver.di kämpferisch nächste Verhandlungsrunde TV-L

Vor der dritten Verhandlungsrunde, die am 7.12. beginnt, ruft die Gewerkschaft ver.di vielerorts TV-L Beschäftigte zu ganztägigen Warnstreiks auf. Betroffen sind unter anderem Universitätskliniken, Hochschulen und Studierendenwerke sowie Gerichte und Verwaltungen. Nach Angaben des dbb sind die Beschäftigten zum Vollstreik bereit, sollten die Tarifverhandlungen scheitern.

Mit kämpferischen Worten haben sich die Vorsitzenden von dbb und ver.di im Vorfeld zu der kommenden Verhandlungsrunde geäußert

Im Interview mit der Stuttgarter Zeitung (Ausgabe vom 4.12.2023) sagte Silberbach:

Wenn wir jetzt in einen unbefristeten Arbeitskampf einsteigen müssten, dann wäre die Beteiligung so hoch wie nie zuvor. Allerdings wirkt sie im Länderbereich anders, weil die Streiks relativ wenig unmittelbare Auswirkungen auf die Bürger haben. Immerhin merkt die Politik: Diese Runde kriegen sie nicht so leicht abgefrühstückt wie in den vergangenen Jahren – diesmal ist so viel Druck im Kessel, dass sie liefern müssen.

Im Moment sei er aber optimistisch, obwohl es „noch ein harter Kampf“ werden könnte. Auch wenn es nicht einfach sei, die geforderten 10,5 Prozent sowie mindestens 500 Euro im Monat durchzusetzen, hätten die Länder erkannt, dass ihre Wettbewerbssituation sie zu einem vergleichbaren Abschluss wie mit Bund und Kommunen zwingt, weil sonst der Abstand bei den Gehältern dramatisch zunimmt. Nach Angaben von Silberbach gebe es Einkommensgruppen mit einem Unterschied zwischen acht und zehn Prozent für eine vergleichbare Tätigkeit. Der ver.di-Vorsitzende, Frank Werneke, äußerte sich hingegen weniger optimistisch:

Die Arbeitgeber verschließen die Augen vor dem massiven Personalmangel im öffentlichen Dienst der Länder, der Belastungssituation der Beschäftigten und der unzureichenden Bezahlung.

Ein Angebot der Arbeitgeberseite liegt bislang nicht vor

Nach Angaben von ver.di bilden die Länderbeschäftigten bei der Bezahlung im öffentlichen Dienst das Schlusslicht. Um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen, neue Beschäftigte zu finden und vorhandenes Personal zu halten, kämpfe man für eine deutliche und nachhaltige Erhöhung der Gehälter. 

dbb will Regelung über Inflationsausgleichsprämie auf die Besoldung und Versorgung von Beamtinnen und Beamten übertragen

Eine etwaige Inflationsausgleichsprämie müsse ebenfalls auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten übertragen werden, erklärte Silberbach:

Wir fordern wie immer eine 1-zu-1-Übertragung. Alimentation heißt, dass zeitlebens Anspruch auf die Teilnahme an der allgemeinen Einkommensentwicklung besteht. Der Inflationsausgleich ist dazu gedacht, die Spitzen bei der Teuerung abzufedern – daher sollten ihn auch die Versorgungsempfänger erhalten.

Hinsichtlich der Alimentation wies der dbb Chef außerdem auf die Folgen der geplanten Erhöhung des Bürgergelds im kommenden Jahr hin. Bei einer Erhöhung des Bürgergeldes ändere sich die Grundlage für die Berechnungen des Bundesverfassungsgerichts zum Lohnabstandsgebot. Das habe automatisch Konsequenzen für die Besoldung. Nach Ansicht von Silberbach muss der Gesetzgeber zeitnah nachjustieren, anderenfalls komme es abermals zum Problem einer nicht verfassungskonformen Besoldung und zu neuen Klagen. Der dbb sei nicht generell gegen eine Erhöhung des Bürgergelds, bestehe aber darauf, dass es sich weiter mehr lohnen muss zu arbeiten als Sozialleistungen zu beziehen.


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Pressemitteilungen dbb / ver.di

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