Kündigungsschutz von Langzeitbeschäftigten bei Krankheit

Langjährige Mitarbeiter eines Unternehmens genießen auch dann Schutz vor Kündigung, wenn sie viel wegen Krankheit ausfallen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Das Gericht stellte fest, dass ein Zeitraum von zweieinhalb Jahren für eine negative Gesundheitsprognose bei einer seit langem beschäftigten Mitarbeiterin zu kurz war.

Die Richter kippten damit die Kündigung für eine Briefsortiererin, die über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren hinweg überdurchschnittliche Fehlzeiten aufzuweisen hatte.

Der Fall: 80 Tage Fehlzeit in 2,5 Jahren

Die Frau war 16 Jahre bei dem Postunternehmen beschäftigt und deshalb ordentlich unkündbar. Nachdem sie innerhalb von zweieinhalb Jahren jährlich bis zu 80 Tagen fehlte, wurde ihr von der Firma fristlos «mit sozialer Auslauffrist» gekündigt. Die Lohnfortzahlungskosten betrügen bereits knapp 11.000 Euro, weitere seien dem Unternehmen nicht zumutbar.

Die Entscheidung: Arbeitgeber hätte Wiedereingliederung durchführen müssen

Laut Urteil muss eine Interessenabwägung allerdings zugunsten der langjährigen Arbeitnehmerin ausgehen. Ein Zeitraum von nur zweieinhalb Jahren sei bei 16 Jahren Betriebszugehörigkeit zu kurz, um eine negative gesundheitliche Zukunftsprognose stellen zu können. Insbesondere hätte das Unternehmen bei einer Mitarbeiterin mit derart langer Zugehörigkeit einen Versuch einer betrieblichen Wiedereingliederungsmaßnahme unternehmen müssen, heißt es in der Entscheidung.
(Arbeitsgericht Frankfurt, Urteil v. 27.3.2013, 7 Ca 5063/12)

dpa