Langjähriger Arbeitnehmer genießt auch bei langer Krankheit Schutz
Die Richter kippten damit die Kündigung für eine Briefsortiererin, die über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren hinweg überdurchschnittliche Fehlzeiten aufzuweisen hatte.
Der Fall: 80 Tage Fehlzeit in 2,5 Jahren
Die Frau war 16 Jahre bei dem Postunternehmen beschäftigt und deshalb ordentlich unkündbar. Nachdem sie innerhalb von zweieinhalb Jahren jährlich bis zu 80 Tagen fehlte, wurde ihr von der Firma fristlos «mit sozialer Auslauffrist» gekündigt. Die Lohnfortzahlungskosten betrügen bereits knapp 11.000 Euro, weitere seien dem Unternehmen nicht zumutbar.
Die Entscheidung: Arbeitgeber hätte Wiedereingliederung durchführen müssen
Laut Urteil muss eine Interessenabwägung allerdings zugunsten der langjährigen Arbeitnehmerin ausgehen. Ein Zeitraum von nur zweieinhalb Jahren sei bei 16 Jahren Betriebszugehörigkeit zu kurz, um eine negative gesundheitliche Zukunftsprognose stellen zu können. Insbesondere hätte das Unternehmen bei einer Mitarbeiterin mit derart langer Zugehörigkeit einen Versuch einer betrieblichen Wiedereingliederungsmaßnahme unternehmen müssen, heißt es in der Entscheidung.
(Arbeitsgericht Frankfurt, Urteil v. 27.3.2013, 7 Ca 5063/12)
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