Migrationsquote für öffentlichen Dienst in Berlin

Im öffentlichen Dienst Berlins wird es auch in Zukunft keine feste Quote für Menschen mit Migrationshintergrund geben. Stattdessen sollen auf freiwilliger Basis Förderpläne und Zielvorgaben erstellt werden.

Nach einigem Streit in der rot-rot-grünen Koalition über einen entsprechenden Vorstoß von Integrationssenatorin Elke Breitenbach erzielten die Linke-Politikerin und Innensenator Andreas Geisel (SPD) eine Einigung. Statt einer festen Quote sollen im neuen Partizipations- und Migrationsgesetz nun «auf der Grundlage von Datenerhebungen auf freiwilliger Grundlage Förderpläne und Zielvorgaben für alle öffentlichen Stellen des Landes Berlin» eingeführt werden.

Verbindliche Regelungen für Stellenausschreibungen

«Bei der Besetzung von Stellen und Ausbildungsplätzen sollen Menschen mit Migrationshintergrund in besonderem Maße berücksichtigt werden, um ihren Anteil auf allen beruflichen Ebenen mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung Berlins abzubilden», erklärten beide Senatoren weiter. «Dafür sind verbindliche Regelungen bei Stellenausschreibungen vorgesehen, so dass mehr Menschen mit Migrationsgeschichte gezielt geworben und angesprochen werden.»

Umstrittener Gesetzentwurf sah Quote vor

Breitenbach hatte in einem Gesetzentwurf das Ziel formuliert, dass es in der Berliner Verwaltung ähnlich viele Menschen mit ausländischen Wurzeln geben soll wie in der Bevölkerung. Derzeit wird ihr Anteil in den Landesbehörden auf 12 Prozent geschätzt - in der Berliner Bevölkerung liegt er bei 35 Prozent. Nach Breitenbach Vorstellungen sollten die Betreffenden bevorzugt eingestellt werden, wenn sie gleich gut qualifiziert sind und die Quote noch nicht erreicht ist.

Der Vorstoß vor knapp drei Wochen, mit dessen Umsetzung Berlin bundesweit Neuland beschritten hätte, hatte für erheblichen Wirbel auch innerhalb der Koalition gesorgt. Geisel hatte eine solche Quote für die SPD als verfassungswidrig abgelehnt. Auch die Opposition und der Beamtenbund hatten die Pläne kritisiert.

Neue Fachstelle für Integration und Migration

Geplant ist den Angaben zufolge nun auch der Aufbau einer Fachstelle im Bereich Integration/Migration. Sie soll «die fachliche Ausrichtung der Verwaltungen auf die Vielfaltsgesellschaft begleiten», so Geisel und Breitenbach. «Die Landes- und Bezirksbeauftragten für Partizipation und Integration sowie der Landesbeirat für Partizipation und Integration werden gestärkt, die Beiräte in den Bezirken gesetzlich verankert», erklärten sie weiter. Für die Belange der Roma und Sinti werde ein Beirat eingerichtet.

«Wir wollen unsere Berliner Vielfaltsgesellschaft auch im öffentlichen Dienst abbilden. Mit der jetzt erzielten Einigung kommen wir dem einen großen Schritt näher. Ich bin froh, dass wir in konstruktiven Gesprächen zu einem verfassungskonformen und rechtsicheren Entwurf gekommen sind», sagte Geisel.

Politische Reaktionen positiv

Die SPD-Landesvorsitzende und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey begrüßte die erzielte Einigung. «Denn eine Stärke Berlins ist die Vielfalt der Menschen, die hier leben, und die sich auch in der Verwaltung noch mehr widerspiegeln muss. Der öffentliche Dienst kann dabei Vorbild und Impulsgeber sein.»

Giffeys Co-Vorsitzender und SPD-Fraktionschef Raed Saleh nannte den Gesetzentwurf einen «wichtigen Schritt für mehr Gerechtigkeit» in der Gesellschaft. «Wieder einmal geht Berlin in einer wichtigen politischen Frage voraus.»

Nach der Beschlussfassung im Berliner Senat wird der Rat der Bürgermeister an dem Gesetzesentwurf beteiligt. Dann geht die Novelle in das Abgeordnetenhaus, wo sie noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden soll. Das Projekt steht im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag.


dpa