Schwerbehinderte: Landkreis muss Behindertem neues Auto bezahlen

Der Landkreis Leer muss einem Schwerbehinderten ein spezielles Auto bezahlen. Das hat das Sozialgericht im ostfriesischen Aurich entschieden.

Dem Kläger stehe eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu, sagte Richter Peter Nippen zu einem Bericht der «Ostfriesen-Zeitung» vom Donnerstag. Danach dürfe ein Mensch mit Behinderung nicht schlechter gestellt sein als ein Nicht-Behinderter. Das habe auch schon das Bundessozialgericht in Kassel vor einem Jahr in einem ähnlichen Urteil festgestellt. Das Auricher Gericht habe nun erstmals diese obergerichtliche Entscheidung umgesetzt, sagte Nippen.

In dem Prozess hatte ein an der seltenen Glasknochenkrankheit leidender Mann gegen den Landkreis geklagt. Der 35-Jährige aus Rhauderfehn sitzt seit seinem zehnten Lebensjahr im Rollstuhl und ist für seinen Job bei einem Radiosender auf ein Auto angewiesen. Das 18 Jahre alte Gefährt müsse nach gut 150 000 Kilometern nun jedoch ersetzt werden, hatte der Kläger argumentiert. Auch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sei keine Alternative.

Sozialhilfeträger könnten derartige Ansprüche auf Hilfe zur Mobilität nicht pauschal ablehnen, verwies Richter Nippen auf die neueste Rechtsprechung. Dies gelte auch für behinderte Menschen, die keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübten. Entscheidend sei, ob ein Mensch wegen Art und Schwere seiner Behinderung auf ein Auto angewiesen sei, um am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. «Dies ergibt sich durch einen Vergleich mit den Möglichkeiten eines nicht-behinderten Menschen», sagte Nippen.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Schwerbehinderte, Landkreise