Bundesverband der Arbeitsrechtler feiert Jubiläum

Der Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) ist am 29. April 2023 zehn Jahre alt geworden. Zeit, nach einer Dekade des Wirkens eine Zwischenbilanz zu ziehen.

Die Initiative für die Gründung des BVAU vor zehn Jahren ging maßgeblich von drei Personen aus. Alexander Zumkeller, Rupert Felder und Silvio Fricke sahen die Notwendigkeit, eine Interessensvertretung für Arbeitsrechtler in den Unternehmen ins Leben zu rufen und am 29. April 2013 kam es in Heidelberg in Anwesenheit von 30 Gründungsmitgliedern, die gewonnen werden konnten, zum Gründungsakt.

Ziel war – damals wie heute – sich als eine der wichtigsten Expertengruppen in den Unternehmen zu formieren, um sich einerseits über aktuelle Fragen auszutauschen und um andererseits der Arbeitsrechtspraxis gegenüber der Politik eine Stimme zu geben.

Stetiges Wachstum des BVAU

Auslöser der Verbandsgründung war damals, dass die seinerzeit etablierten Personalerverbände, die Deutschen Gesellschaft für Personalführung (DGFP) und der Bundesverband der Personalmanager (BPM) den Arbeitsrechtlern in den Unternehmen kein geeignetes Forum für einen fachlichen Austausch und eine arbeitsrechtliche Fachdiskussion bieten konnten. Die Gründungsmitglieder schlossen mit der Verbandsgründung offenbar tatsächlich eine bestehende Lücke, denn innerhalb von nur zehn Jahren wuchs der BVAU auf 650 Mitglieder an, die den Verband mit zahlreichen Netzwerktreffen, Kongressen und einem regen Austausch in Regional- und Themengruppen mit Leben erfüllten. 

Austauschforum für Rechtsexperten wichtiger denn je

Dieser Erfolg war nicht unbedingt vorhersehbar. Vor zehn Jahren schienen die Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten in den HR-Abteilungen der Unternehmen zunehmend an Bedeutung zu verlieren. Nur noch selten waren es Juristen, die zum Arbeitsdirektor berufen wurden - Personalentwickler, Personalführungsexpertinnen und Changemanagement-Fachleute waren angesichts der beherrschenden HR-Themen der Zeit gefragter. Mit zunehmend geringer werdender Tarifbindung und immer weniger Betrieben mit Betriebsräten schien auch die Expertise der unternehmensinternen Juristinnen und Juristen in immer geringer werdendem Maße gefragt zu sein.

Dieser Trend scheint gestoppt. Zwar sinken Tarifbindung und die Zahl gewählter Betriebsräte nach wie vor, aber das Arbeitsrecht hat sich in den letzten zehn Jahren beständig gewandelt. Kein Unternehmen, ob tarifgebunden oder nicht, kann es sich in Zeiten, in denen Datenschutz, Compliance und eine stets wichtiger werdende BAG-Rechtsprechung, welche arbeitsrechtliche Leitplanken definiert, noch leisten, auf Inhouse-Expertise zu verzichten. Nicht zuletzt die Pandemie hat gezeigt, dass es existentiell für Unternehmen ist, für Themen wie etwa Homeoffice, Arbeitsschutz oder Kurzarbeit kurzfristig Lösungen entwickeln zu können. Die Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtler sind auch in den Unternehmen wieder gefragter denn je.

Das hat den Erfolg des BVAU in den letzten Jahren sicherlich beflügelt; in unruhigen Zeiten mangelnder Rechtssicherheit entpuppte sich ein Forum, in dem sich die Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtler in den Unternehmen über Rechtsfragen und Praxisthemen austauschen konnten, als wertvoller denn je. 

Stimme im Gesetzgebungsprozess

Die zahlreichen arbeitsrechtlichen Gesetze und Initiativen, die das BMAS in den letzten zehn Jahren unter Andrea Nahles und Hubertus Heil auf den Weg gebracht hat, gaben dem BVAU noch eine weitere Daseinsberechtigung. Als Stimme der Arbeitsrechtler in den Unternehmen kommentierte der Verband die Gesetzesvorhaben der Regierung, klopfte sie immer wieder auf Praxistauglichkeit ab und wurde von der Politik im Laufe dieser zehn Jahre auch zunehmend als Ansprechpartner ernster genommen. Nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien sind bei der Gesetzgebung neben den kommunalen Spitzenverbänden auch Zentral- und Bundesverbände (so man sie als wichtig genug erachtet) einzubinden. Hier ist der BVAU bei arbeitsrechtlichen Gesetzesvorhaben eine feste Größe geworden, dessen Stimme bei Sachverständigenanhörungen gehört wird und Gewicht hat.

Die parteipolitische Unabhängigkeit des BVAU macht es dabei möglich, immer – egal welche Regierungskoalition gerade in Berlin an der Macht ist – eine kritische Stimme sein zu können und den Finger in die Wunden mangelnder Praxistauglichkeit von Gesetzesvorhaben zu legen. Als Nachteil seiner Unabhängigkeit muss allerdings hingenommen werden, dass der politische Druck, den der BVAU ausüben kann, begrenzt ist. Ohne eine parteipolitische Anbindung oder eine Nähe zu den wichtigen Arbeitgeberverbänden bleibt – das ist gewissermaßen der Preis der Unabhängigkeit – der tatsächliche Einfluss auf die Gesetzgebung am Ende doch eher gering.

BVAU: Wie geht es weiter?

Der BVAU ist unter den Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtlern mittlerweile bekannt, er wird wahrgenommen, gehört und geschätzt. Mit der DGFP gibt es eine bereits seit Jahren bestehende Kooperation; beide Verbände organisieren mit der jährlich stattfindenden Jahrestagung "Arbeitsrecht im Unternehmen" einen der wichtigsten Arbeitsrechtskongresse des Jahres.

Die Kontinuität der Verbandsführung in den letzten zehn Jahren mit Alexander Zumkeller als Präsident, Dr. Rupert Felder als Vizepräsident und Silvio Fricke als Geschäftsführer hat dazu beigetragen, den BVAU auf Kurs zu halten und erfolgreich zu machen. Nun gilt es, die Weichen für die Zukunft des Verbandes zu stellen, den Generationswechsel in der Verbandsführung rechtzeitig ins Auge zu fassen und dafür zu sorgen, dass der BVAU auch im kommenden Jahrzehnt das wichtige Forum für die Arbeitsrechtler in den Unternehmen bleiben wird, zu dem er im zurückliegenden Jahrzehnt geworden ist. Wie man hört, stehen im insgesamt neunköpfigen Präsidium des BVAU engagierte Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtler in den Startlöchern, um die künftigen Geschicke des Verbandes zu lenken und den BVAU weiterhin auf der Erfolgsspur zu halten.


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Schlagworte zum Thema:  Arbeitsrecht, Gesetzgebung, Justiz