Mindesttemperatur am Arbeitsplatz: Wie kalt darf es sein?
Eisige Kälte nicht nur draußen, sondern auch am Arbeitsplatz? Wird es im Winter in Arbeitsräumen zu kalt - sei es durch zugige Fenster, eine aus Energiespargründen zu niedrig eingestellte Heizung oder einen Heizungsausfall -, schränkt das nicht nur die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten ein, sondern gefährdet möglicherweise auch deren Gesundheit. Diese steht im Vordergrund, daher müssen Arbeitgeber die Mindesttemperaturen für Arbeitsräume einhalten.
Gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen laut ArbStättV
Welche Temperaturen in Werkstätten, Büros oder Lagerhallen angemessen sind, regeln Vorgaben im Arbeitsschutz. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Arbeitsräume "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen". Belastungen durch Hitze, aber auch durch Kälte sind zu vermeiden. Diese Anforderung wird durch die "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" (ASR) für Raumtemperatur konkretisiert. Wenn Arbeitgeber diese einhalten, können sie sicher sein, dass sie den entsprechenden Anforderungen der Verordnung genügen.
Grenzwerte für Raumtemperatur nach den "Technischen Regeln für Arbeitsstätten"
Als untere Schwelle sehen die "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" (ASR) konkrete Mindestwerte der Lufttemperatur vor. Je nach Schwere der Tätigkeit betragen sie zwischen 12 und 20 Grad Celsius. Der höchste Wert, 20 Grad, gilt als Mindesttemperatur für "leichte Arbeit", also beispielsweise bei ruhigem Sitzen und gelegentlichem Gehen im Büro. 12 Grad sind nötig, wenn es um harte körperliche Arbeiten geht.
Die Mindesttemperaturen im Büro müssen danach
- für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 20 Grad Celsius,
- für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 19 Grad Celsius,
- für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 Grad Celsius und
- für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 17 Grad Celsius betragen.
Für körperlich schwere Tätigkeit muss die Mindesttemperatur 12 Grad Celsius betragen.
Wärmer sollen es Beschäftigte laut den Regelungen in Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen haben. Hier sollte die Temperatur wenigstens 21 Grad betragen. In Waschräumen, in denen Duschen installiert sind, sollen es während der Nutzungsdauer sogar mindestens 24 Grad sein.
Arbeitgeber muss bei Kälte Abhilfe schaffen
Wenn es am Arbeitsplatz zu kalt wird, die Temperaturen also unter die Mindesttemperaturen fallen, ist der Arbeitgeber gehalten, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, damit Mitarbeitende nicht frieren müssen. Beschäftigte können jedoch nicht einfach die Arbeit verweigern, sondern sollten zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat suchen und um Abhilfe bitten.
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