Höchstgrenzen im Arbeitszeitgesetz bleiben
An der Arbeitszeit wird nicht gerüttelt und Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will am Achtstundentag in Deutschland festhalten - trotz Appellen aus der Wirtschaft für mehr Flexibilität. "Änderungen sind an der Stelle nicht geplant", sagte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums in Berlin. Sie wies damit Angaben aus einem Bericht der "Rheinischen Post" zurück, wonach Nahles bereits 2016 ein neues Arbeitszeitgesetz vorlegen wolle. "Das ist nicht korrekt", hieß es.
Arbeitszeitgesetz: Nach acht Stunden sollte Schluss sein
Ende des kommenden Jahres wolle das Ministerium vielmehr ein "Weißbuch" vorstellen. Dieses solle dann die Grundlage für Prüfungen sein, ob und wo mögliche Anpassungen im Arbeitszeitgesetz nötig sind.
Das Arbeitszeitgesetz aus dem Jahr 1994 begrenzt die zulässige Arbeitszeit an Werktagen auf acht Stunden. Eine Ausdehnung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, sofern der Achtstundentag langfristig eingehalten wird (Details zu den Höchstarbeitszeit-, Pausen- oder Ruhezeitregeln des Arbeitszeitgesetzes lesen Sie hier).
BDA: Höchstgrenzen bei Arbeitszeit anpassen
"Das Arbeitszeitgesetz sollte von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt werden, um mehr Spielräume zu schaffen und betriebliche Notwendigkeiten abzubilden", sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer. So würde die Bundesregierung ihrem Anspruch gerecht, EU-Normen eins zu eins umzusetzen. Sie würde außerdem einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten.
Kramer bekräftigte damit Forderungen aus einem schon im Mai von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) veröffentlichten Positionspapier. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, wegen des digitalen Wandels den Achtstundentag aus dem Arbeitszeitgesetz zu streichen. Die "Rheinische Post" hatte zuerst darüber berichtet.
Mitte Juni hatte bereits der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) längere Arbeitszeiten pro Tag gefordert und vorgeschlagen, die gesetzliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden pro Tag zu verlängern. An maximal drei Tagen pro Woche sollte eine Arbeitszeit von bis zu zwölf Stunden zugelassen werden.
Gewerkschaften: Rolle rückwärts bei Arbeitszeit
Die Arbeitnehmer wiesen die Forderungen der Arbeitgeber strikt zurück. "Das ist eine absurde Diskussion", sagte ein Sprecher der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zu dem Positionspapier. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte die Vorstöße scharf: Das BDA-Papier sei "ein politischer Versuch, die Digitalisierung zur weiteren Liberalisierung des Arbeitsmarktes zu nutzen".
"Die Arbeitgeber missbrauchen die Debatte um die Auswirkung der Digitalisierung, um die Rolle rückwärts bei den Arbeitszeiten einzuleiten", sagte eine DGB-Sprecherin. "Es gibt Belastungsgrenzen, und eine liegt definitiv bei acht Stunden Arbeitszeit. Das ist wissenschaftlich längst erwiesen."
Wirtschaftsminister: Flexible Arbeitszeiten versus Gesundheitsschutz
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) betonte zwar, dass flexible Arbeitszeitmodelle für viele Menschen wichtig seien - warnte aber zugleich vor einer Aufhebung von Arbeitszeit-Begrenzungen. Diese seien aufgrund des Gesundheits- und Arbeitsschutzes geboten. "Mein Ratschlag ist, nicht so zu tun, als ob sich in der digitalen Welt alles geändert hat. Die Prinzipien der analogen Welt rate ich in der digitalen nicht aufzugeben", sagte Gabriel.
Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Eric Schweitzer, verteidigte indes die Forderungen. "Flexible Arbeitszeiten gewinnen, angesichts von Digitalisierung und der Notwendigkeit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, immer mehr an Bedeutung", sagte Schweitzer der "Rheinischen Post". Starre Arbeitszeitregelungen minderten die Flexibilität der Unternehmen. "Daher wäre es wichtig, die gesetzlichen Regelungen an die aktuelle Entwicklung anzupassen."
Zu den Grenzen des Arbeitszeitgesetzes und der Frage, wie viel Kontrolle flexible Arbeitszeitmodelle benötigen, lesen Sie mehr in der Titelstrecke der Ausgabe 03/2015 des Personalmagazins.
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