Junges Team: Altersdiskiminierung in der Stellenanzeige?

Wenn ein Startup im Ausschreibungstext ein "junges Team mit flachen Hierarchien" bietet, ist dies kein Indiz dafür, dass sich die Stellenausschreibung nur an junge Bewerber richtet. Das entschied das LAG Berlin und wies die Entschädigungsklage eines Bewerbers wegen Altersdiskriminierung ab.

Arbeitgeber müssen Stellenanzeigen altersneutral formulieren, wenn sie sich nicht Entschädigungsforderungen wegen Altersdiskriminierung aussetzen wollen. Die Formulierung darf nicht den Anschein erwecken, dass nur junge Bewerber gesucht werden. Hier können Details den Unterschied ausmachen. Wird in einer Stellenanzeige ein Kandidat oder eine Kandidatin für die Mitarbeit in einem "jungen, dynamischen Team" gesucht, ist dies nach allgemeiner BAG-Rechtsprechung ein Indiz für eine altersdiskriminierende Einstellungsentscheidung des Arbeitgebers. Anders sieht es aus, wenn ein "junges Unternehmen" einen neuen Mitarbeiter sucht – wie auch im vorliegenden Fall.

Entschädigungsklage wegen Altersdiskriminierung in der Stellenanzeige

Ein 1972 geborener Arbeitnehmer hatte sich bei einem Berliner Startup 2020 als (Junior) Key-Account Manager beworben. Unter der Rubrik "Wir bieten..." hatte das Startup aufgeführt: "junges Team mit flachen Hierarchien, das dir echten Gestaltungsspielraum lässt ..."

Als der 48-jährige Bewerber eine Absage erhielt, weil die Stelle anderweitig besetzt wurde, klagte er wegen Altersdiskriminierung und verlangte eine Entschädigung von mindestens 5.000 Euro. Er machte geltend, dass er wegen seines Alters benachteiligt wurde. Die Altersdiskriminierung sei bereits durch die Wortwahl "junges Team" in der Stellenausschreibung indiziert.

Ältere Bewerber nicht erwünscht? 

Nach § 22 AGG reicht es bereits aus, wenn der abgelehnte Bewerber Indizien vorträgt, die eine Benachteiligung vermuten lassen. Dann muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine Diskriminierung gegeben war. Im vorliegenden Fall führte der abgelehnte Bewerber an, dass bei der Formulierung "junges Team" deutlich werde, dass Personen gesucht würden, die in das Team passten, weil sie ebenso jung seien. Gleiches gelte für die Wortwahl „erste Erfahrungen“ sowie den in der Stellenbezeichnung enthaltenen Begriff ("Junior").

Selbstdarstellung statt Anforderungsprofil

Der Arbeitgeber trug dagegen vor, dass in der Stellenausschreibung unter "deine Verantwortlichkeiten" und "wir suchen" keine altersbezogenen Indizien vorhanden gewesen seien. Der Abschnitt "wir bieten" umfasse eine vom Anforderungsprofil der Stelle losgelöste Selbstdarstellung des Arbeitgebers. Der dort aufgeführte Begriff "junges Team" unterstreiche den Startup-Charakter und sei als "junges Unternehmen" zu verstehen. Er zweifelte zudem an der Ernsthaftigkeit der Bewerbung.

LAG Berlin: Kein Verstoß gegen Altersdiskriminierung in der Stellenanzeige

Die Berufung blieb ohne Erfolg. Das LAG Berlin hielt die Klage des abgelehnten Bewerbers für unbegründet. Es erkannte in der Stellenausschreibung des Startups keine Indizien für eine verbotene Altersdiskriminierung. Die Passage in der Stellenausschreibung, dass ein "junges Team mit flachen Hierarchien" geboten werde, habe im konkreten Fall keinen Bezug zum Alter der Mitarbeiter dieses Teams.

Das Gericht wies unter Bezug auf die BAG-Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 11. August 2016 – 8 AZR 406/14) darauf hin, dass die Wortwahl "junges dynamisches Team" durchaus so verstanden werden könne, dass nur junge Personen gesucht werden, die in das Team passen, weil sie ebenso jung und dynamisch sind wie die Mitglieder des vorhandenen Teams.

Junges Unternehmen und lockerer Umgangston kein Hinweis auf Altersdiskriminierung

Im konkreten Fall werde jedoch im Kontext der Stellenausschreibung klar, dass es bei der Formulierung nicht um Aussagen über das Alter des Teams handele, sondern darauf, dass Bewerber auf eine erst seit kurzem zusammenarbeitende Belegschaft treffen, da es sich beim Arbeitgeber um ein noch nicht lange existierendes Startup-Unternehmen handelt. Auch die durchgehende Verwendung der zweiten Person ("dir", "deine") sei kein Hinweis darauf, dass nur junge Mitarbeiter gesucht würden, stellte das Gericht fest. Das Duzen von Mitarbeitern sei heutzutage in vielen großen Unternehmen üblich. Die Bezeichnung "Junior" in der Stellenausschreibung sei als Hinweis auf die Stellung in der Hierarchie des Unternehmens, nicht aber in Bezug auf das Lebensalter zu verstehen.


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