Was die Bundesregierung für das HR-Management getan hat


Koalitionsvertrag 2013:  Ziele im HR-Management erfüllt?

Bevor die Bundestagswahl 2017 voll im Fokus steht, lohnt sich noch ein Blick zurück: Welche Pläne aus dem Koalitionsvertrag von 2013 hat die Bundesregierung im Bereich HR-Management umgesetzt? Ein Überblick zu den wichtigsten Punkten.

Eines der im HR-Bereich umstrittensten Vorhaben im Koalitionsvertrag 2013 war sicherlich die Einführung einer Frauenquote: „Wir wollen den Anteil weiblicher Führungskräfte in Deutschland erhöhen. Deshalb werden wir zu Beginn der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages Geschlechterquoten in Vorständen und Aufsichtsräten in Unternehmen gesetzlich einführen.“ Am 15. Mai 2015 trat das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen" dann auch offiziell in Kraft. 2016 zog die Bundesregierung dazu eine erste Bilanz, die positiv ausfiel – zumindest was die Frauenquote in Aufsichtsräten anging. Für ihre Vorstände setzen sich die Unternehmen jedoch nur sehr zögerlich Ziele – oder sie setzen die Zielgröße auf Null.

Entgelttransparenz durch, Deckelung Managergehälter fraglich

Neben der Frauenquote hatte sich die Groko auch auf einen Auskunftsanspruch zum Entgelt geeinigt, um „das Prinzip 'Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit' besser zur Geltung zu bringen“, so im Vertrag unterschrieben. Auch hier hat die Bundesregierung Wort gehalten und das Entgelttransparenzgesetz beschlossen, das voraussichtlich zum 1. Juni in Kraft treten wird. Dann können Beschäftigte Auskunft über die Entgeltstrukturen im Unternehmen verlangen.

Transparenz bei den Managergehältern wollte die große Koalition auch schaffen. Am 17. Februar wurde im Bundestag über eine Deckelung der Managergehälter debattiert. Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aber in der Koalition kontrovers diskutiert wird. Die CDU/CSU-Fraktion hat ein eigenes Positionspapier erarbeitet. Eine Umsetzung in dieser Legislaturperiode gilt als fraglich. 

bAV: Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt Tarifrente

Mit einer grundlegenden Reform sollte die betriebliche Altersversorgung (bAV) gestärkt werden - darauf hatten sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag geeinigt. Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz, wird voraussichtlich auch zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Um die bAV aus ihrer Nebenrolle bei der Altersversorgung herauszuholen, setzt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz vor allem auf die Tarifpartner. Über das sogenannte Tarifpartnermodell können die Sozialpartner künftig auf tarifvertraglicher Grundlage reine Beitragszusagen einführen. Mindest- oder Garantieleistungen für Arbeitnehmer sind hier nicht möglich, der Arbeitgeber muss lediglich noch für eine Zielrente in Höhe der eingebrachten Beiträge haften. Um Geringverdiener zum Aufbau einer bAV zu motivieren, sind im Betriebsrentenstärkungsgesetz spezifische Förderungen und Erleichterungen für Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter 2.000 Euro brutto vorgesehen.

Das BRSG wird allerdings stark kritisiert: insbesondere, dass nicht die Probleme der traditionellen bAV durch notwendige rechtliche Erleichterungen beseitigt wurden, sondern lediglich eine zusätzliche Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung über die Sozialpartner geschaffen wurde.

Ausbildung: Neue Allianz für Aus- und Weiterbildung, assistierte Ausbildung

Konkret wurde im Koalitionsvertrag 2013 im Bereich Ausbildung festgelegt, „den Ausbildungspakt gemeinsam mit den Sozialpartnern und den Ländern zur Allianz für Aus- und Weiterbildung“ weiterzuentwickeln. Ende 2014 wurde diese Allianz offiziell vereinbart. Es ist eine gemeinsame Initiative von Bundesregierung, Spitzenverbänden der Wirtschaft, Gewerkschaften, Länder und der Bundesagentur.

Sie haben sich zum Beispiel darauf verständigt, eine assistierte Ausbildung neu anzubieten. Mit der assistierten Ausbildung sollen mehr benachteiligte junge Menschen eine betriebliche Berufsausbildung im dualen System absolvieren können. Sowohl das Unternehmen als auch der Azubi werden unterstützt – beispielsweise mit Sprachunterricht oder Begleitung im Berufsalltag. Der Bundestag hat dies ab 1. Mai 2015 befristet bis zum Ausbildungsjahrgang 2018/2019 beschlossen. Bisher haben insgesamt 11.600 junge Menschen die Unterstützung in Anspruch genommen.

Im Bereich der Berufsausbildung wurde weiterhin im Koalitionsvertrag geplant, das Berufsbildungsgesetz zu evaluieren. Das ist geschehen – mit dem Urteil: „Ein Bedarf für grundlegende oder systemische Änderungen im BBiG wurde daher im Rahmen der Überprüfung nicht festgestellt.“ 

Aber die allgemeine Statistik zum Ausbildungsmarkt ist nicht positiv: 2016 haben in Deutschland so wenige Jugendliche wie noch nie eine Ausbildung begonnen; nur etwa 510.900 neue Ausbildungsverträge hat das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden über das Kalenderjahr gezählt.

Weiterbildung: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz novelliert

Zum Bereich der Weiterbildung stand im Koalitionsvertrag: „Wir werden […] Berufstätige, die ihren beruflichen Aufstieg durch Bildung in die Hand nehmen wollen, unterstützen. Die Koalition wird dazu das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) mit dem Ziel novellieren, die Förderleistungen zu verbessern und die Fördermöglichkeiten zu erweitern.“ Auch dies ist geschehen: Die Änderungen sind zum 1. August 2016 in Kraft getreten. Darin enthalten sind höhere Förderleistungen und Zuschussanteile bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.

Am 1. August 2016 traten zudem Regelungen des "Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung" (AWStG) in Kraft: Der Zugang zur beruflichen Weiterbildung soll damit verbessert werden. Arbeitnehmer, die noch nicht über eine Berufsausbildung verfügen, können Förderleistungen zum Erwerb von Grundkompetenzen erhalten

Fachkräftesicherung: MINT-Bereich ohne Besserung

Die Koalition hatte sich 2013 weiterhin die Fachkräftesicherung auf ihre Fahnen geschrieben – im Koalitionsvertrag hieß es wörtlich: „Wir werden […] dem Fachkräftemangel im MINT-Bereich früh entgegenwirken.“ Dies zielte vor allem darauf ab, die MINT-Bildung im schulischen Bereich zu fördern, was natürlich erst langfristig Wirkung erzielt.

Bislang hat sich der Fachkräftemangel auch noch nicht zum Positiven gewendet – ganz im Gegenteil: Der Mangel an Mathematikern, Informatikern, Naturwissenschaftlern und Technikern (MINT) in Deutschland hat ein neues Rekordhoch erreicht. Im April 2017 fehlten den Unternehmen 237.500 Arbeitskräfte im MINT-Bereich – 38,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Das geht aus dem MINT-Report hervor, der zweimal jährlich vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW, Köln) erstellt wird. Es war der höchste Stand, seit Beginn der Erhebung 2011.

Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt

Ein weiteres Ziel der Groko war die stärkere Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt. In diesem Zuge wurde das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen („Anerkennungsgesetz“) angepasst.

Zudem wurde das Integrationsgesetz verabschiedet, um vor allem die Integration von Flüchtlingen zu erleichtern. Es ist im August 2016 in Kraft getreten und sieht unter anderem vor, dass Geduldete ein Bleiberecht für die gesamte Dauer einer Berufsausbildung und die anschließende Beschäftigung bekommen.