Reform der Blue-Card-Richtlinie für Einwanderer

Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich endgültig auf eine Reform der Blue-Card-Richtlinie geeinigt. Die neuen Regelungen sehen eine kürzere Arbeitsvertragsdauer sowie ein geringeres Mindestgehalt vor. Damit wird es künftig leichter, hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern zu beschäftigen.

Der Fachkräftemangel ist ein immer größeres Problem für Arbeitgeber. Mit der Blue Card können Arbeitskräfte mit Hochschulabschluss in der Europäischen Union arbeiten. Bisher haben davon zu wenige akademische Fachkräfte Gebrauch gemacht: 2019 wurden nur 36.806 Blue Cards ausgestellt, die meisten davon (28.858) in Deutschland. Um die Anstellung von hochqualifizierten Nicht-EU-Bürger zu erleichtern und so den Fachkräftemangel zu verringern, haben die EU-Staaten Neuerungen bei der Blue-Card-Richtlinie beschlossen.

Blue Card: Flexiblere Kriterien für die Zulassung

Seit 2009 gibt es die Blue-Card-Richtlinie. Sie legt die Bedingungen für Einreise und Aufenthalt fest, die Nicht-EU-Bürger erfüllen müssen, wenn sie eine hochqualifizierte Beschäftigung in einem der EU-Staaten aufnehmen wollen. Die neuen Regelungen sehen Erleichterungen bei der Dauer des Arbeitsvertrags sowie dem Mindestgehalt, das Bewerber verdienen müssen, vor. Zudem soll es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern leichter gemacht werden, innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten umzuziehen sowie Familienangehörige nachzuholen.

Was ändert sich bei der Blue Card?


  • Kürzere Arbeitsvertragsdauer: Künftig reicht ein gültiger Arbeitsvertrag oder ein verbindliches sechsmonatiges Jobangebot aus. Zurzeit ist noch ein Arbeitsvertrag von mindestens 12 Monaten erforderlich.
  • Gehaltsschwelle sinkt: Das Mindestgehalt, das Bewerber verdienen müssen, um sich zu qualifizieren, wird abgesenkt. Die maßgebliche Gehaltsgrenze wird auf das 1 bis 1,6-fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts gesenkt und so für mehr Menschen erreichbar.
  • Vereinfachter Umzug zwischen EU-Ländern: Nach 12 Monaten dürfen Arbeitskräfte aus dem Land, das ihnen die Blue Card erteilt hat, in ein anderes EU-Land umziehen.
  • Schnellere Familienzusammenführung:  Das Verfahren der Familienzusammenführung für Inhaber einer Blue Card soll beschleunigt werden. Familienangehörige sollen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
  • Nachweis beruflicher Qualifikationen: Künftig sollen bestimmte Arten von beruflichen Qualifikationen wie im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie nicht nur durch Bildungsabschlüsse, sondern auch durch den Nachweis einschlägiger Berufserfahrung nachgewiesen werden können.
  • Personen mit internationalem Schutzstatus wie beispielsweise Flüchtlinge können auch in einem anderen Staat als dem, in dem sie ihren Schutzstatus beantragt haben, eine Blue Card beantragen.

Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit für die Umsetzung

Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit bis Oktober 2023, um ihre nationale Gesetzgebung mit der Richtlinie in Einklang zu bringen.


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