Nahles kündigt Gesetzentwurf für Anfang November an
Die Bundesarbeitsministerin will den geplanten Gesetzentwurf zur Tarifeinheit Anfang November vorlegen. Das Justiz- und das Innenministerium würden vorher noch verfassungsrechtliche Fragen prüfen, sagte sie im RBB-Inforadio.
Juristen äußern sich skeptisch
Genau hier liegen auch die wesentlichen Probleme einer gesetzlichen Regelung zu dem Thema: "Verfassungsrechtlich ist das alles recht dünnes Eis“, sagte bereits Professor Gregor Thüsing von der Universität Bonn im Interview. Auch der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio kam in einem Rechtsgutachten – im Auftrag der (Sparten-)Gewerkschaft Marburger Bund erstellt – zu dem Ergebnis, dass eine gesetzlich auferlegte Tarifeinheit verfassungswidrig wäre.
Bei der Tarifeinheit geht es darum, in Großunternehmen mit mehreren Gewerkschaften ein annähernd einheitliches System von Lohn- und Arbeitsbedingungen sicherzustellen, damit kleine schlagkräftige Spartengewerkschaften ihre Partikularinteressen nicht auf Kosten anderer Beschäftigter durchsetzen können. Dazu will die Koalition kleine Gewerkschaften zur Kooperation mit den Hauptgewerkschaften drängen, ohne ihr Streikrecht grundsätzlich zu beschneiden. Derzeit ist das Thema etwa bei den Streiks der Lokführer und Piloten aktuell.
Mehrheitsprinzip als Gratwanderung
Nahles plant ein sogenanntes betriebsbezogenes Mehrheitsprinzip. "Im Konfliktfall - wie zum Beispiel aktuell bei der Deutschen Bahn - machen wir als Staat einen Lösungsvorschlag und werden dabei das Mehrheitsprinzip stärken. Das wird der Gegenstand des Gesetzes sein", erklärte sie, wollte darauf aber nicht näher eingehen. Es sei eine Gratwanderung, dieses Mehrheitsprinzip gelten zu lassen und zu entscheiden, "welche Gewerkschaft hat die meisten Mitglieder in einem Betrieb", und auf der anderen Seite "dennoch das Streikrecht auch der kleinen Gewerkschaften zu wahren", sagte sie.
Bereits kurz vor der Sommerpause sollten sechs Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit am Kabinettstisch diskutiert werden. In letzter Minute ließ Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles das Thema jedoch von der Agenda nehmen – vermutlich aufgrund zunehmender Kritik innerhalb der Regierung an dem Vorhaben.
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